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Was steckt hinter dem "dritten Geschlecht"? Ein Professor widerlegt das Bundesverfassungsgericht


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Rolf

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 Geschlechtseintrag_Protest_2018.jpg

 Mitteilung, 4. November 2021

 

 

 

 

Was steckt hinter dem "dritten Geschlecht"?
Ein Professor widerlegt das Bundesverfassungsgericht
 

 

Sehr geehrter Herr Wiesenhuetter,

 

 

 

erinnern Sie sich? Vor fast drei Jahren wurde in Deutschland das „dritte Geschlecht“ eingeführt. Vorausgegangen war ein spektakuläres 

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 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Seit dem 22. Dezember 2018 kann man im Personenstandsregister „divers“ eintragen lassen. Obwohl diese Möglichkeit bis September 2020 von nur 394 Personen 

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 wurde, war diese Gesetzesänderung für die Gender-Ideologen kein Reinfall, sondern ein echter Meilenstein.

 

Denn dadurch wurde erstmals die unwissenschaftliche Vorstellung in Gesetzesform gegossen, dass das Geschlecht nicht biologisch festgelegt, sondern sozial konstruiert sei. Und genau auf dieser These baut jetzt der gefährliche Plan der künftigen Ampel-Koalition auf, die Hürden für Minderjährige, ihren Geschlechtseintrag zu ändern, abzuschaffen.

 

Das Problem muss deshalb an der Wurzel gepackt werden. So hat vor wenigen Tagen Prof. Uwe Steinhoff im Cicero einen bahnbrechenden Aufsatz veröffentlicht, in dem er das Urteil des BVerfG zum „dritten Geschlecht“ von Oktober 2017 analysiert und widerlegt.

 

Steinhoff zeigt auf, dass das BVerfG weder „Geschlecht“ definiert noch einen einzigen Biologen für sein Urteil befragte. Dagegen stützten sich die Richter auf die Bundesärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Psychologie und den Deutschen Ethikrat, die ebenfalls die biologische Realität ausblenden und dem Gender-Zeitgeist huldigen.

 

Dem BVerfG-Urteil, erläutert Steinhoff, fehlt damit jegliche wissenschaftliche Grundlage. Stattdessen befeuert es den aktuellen Transgender-Hype, dem immer mehr Kinder und Jugendliche zum Opfer fallen.

 

Steinhoff hält fest: „Es gibt genau zwei Geschlechter (weiblich und männlich). Diese Definition von Geschlecht und die Zuschreibung der damit verbundenen Zweigeschlechtlichkeit, die mit dem Phänomen der Intersexualität logisch völlig vereinbar ist, ist hier nicht neu erfunden worden, sondern findet sich in einschlägigen Lehrbüchern und Fachaufsätzen zur Genetik und Entwicklungsbiologie.“

 

Diese grundlegende Wahrheit muss gehört und neu diskutiert werden! Ich empfehle Ihnen daher 

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 zur Lektüre. Teilen Sie den Artikel bitte auch in den Sozialen Netzwerken. Um die wichtigsten Hintergründe über die Transgender-Thematik zu erfahren, bestellen Sie 

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 kostenfrei unsere gefragte Aufklärungsbroschüre. Wir begegnen dem Gender-Irrsinn mit Fakten!

 

 

Herzliche Grüße, Ihre

Hedwig von Beverfoerde

 


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