Baden: Die Debatte um gelebte Homosexualität geht weiter
01.11.2021
Die Regenbogenflagge steht als Zeichen für Toleranz von verschiedenen Lebensformen. Foto: pixabay.com
Karlsruhe (IDEA) – Die Debatte um die theologische Bewertung homosexueller Praxis in der Evangelischen Landeskirche in Baden geht weiter.
Ein Mitglied der Landeskirche bat deren Sprecher, Daniel Meier, um Auskunft, ob gelebte Homosexualität in der Predigt noch als Sünde bezeichnet werden dürfe. Diese E-Mail und auch die Antwort Meiers liegen der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA vor. Laut Meier hat man sich im „Rahmen von Predigten so zurückzuhalten“, dass diese auf niemanden diskriminierend wirkten. Das beinhalte auch, das eine „Bewertung homosexueller Praxis als Sünde“ zu unterlassen sei.
Auf IDEA-Nachfrage ruderte Meier nun zurück: Aussagen der Predigt zum Thema Homosexualität spiegelten die persönliche Meinung der predigenden Person und nicht die Haltung der Kirchengemeinde wider. „Im möglichen Spannungsfeld zwischen der Freiheit der Verkündigung einerseits und dem Diskriminierungsverbot andererseits, ist für die Predigt zu präzisieren: Der Verweis auf kritische biblische Aussagen zu homosexueller Praxis ist aufgrund der Verkündigungsfreiheit vertretbar.“ Zu bedenken sei dabei, dass die Pfarrer auch im Rahmen einer Predigt „an die ganze Gemeinde gewiesen“ seien.
Eine „Verurteilung oder Diffamierung homosexueller Menschen“ sowie ehrverletzende Äußerungen wären dagegen nicht mit dem Grundsatz der von Gott geschenkten Menschenwürde vereinbar. Diese könnten „auch nicht unter dem Aspekt der Freiheit der Verkündigung gerechtfertigt sein“. Außerdem könne „das gedeihliche Zusammenleben in einer Gemeinde durch einseitige, überzogene Kritik gefährdet werden. Insbesondere können in Ton und Stil unangemessene Aussagen in eine öffentliche Stimmungsmache gegen homosexuelle Menschen münden, wie die große Zahl an Hasskommentaren im Internet“ plastisch zeige.
Ein Artikel in den Pfarrvereinsblättern war der Auslöser für die Debatte
Auslöser für die Debatte ist ein der Landeskirchlichen Beauftragten für „Gleichstellung und Diversity“, Pfarrerin Claudia Baumann (Karlsruhe), in den „Badischen Pfarrvereinsblättern“. Baumann stellt darin die aktuell geltenden Regelungen bezüglich einer Trauung gleichgeschlechtlicher Paare vor, indem sie diese mit Fußnoten erläutert. Pfarrer und Kirchengemeinden dürften im Kontakt mit diesen Paaren deren Verbindung demnach nicht als „sündig“ oder „gottwidrig“ bezeichnen. Das stelle eine Diskriminierung dar.
Meier hatte auf Anfrage von IDEA mitgeteilt, dass Baumann das von der Landessynode „ “ damit richtig interpretiere. Es sei demnach nicht erlaubt, auf Webseiten von Kirchengemeinden oder anfragenden Paaren gegenüber Homosexualität „zu problematisieren oder gar als Sünde zu bezeichnen“.
Lesen Sie zu dem Thema auch den von David Wengenroth.