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LKR-Kritik: Grüne ignorieren Baumschutz für Wahlkampfzwecke in Neumünster


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LKR-Kritik: Grüne ignorieren Baumschutz für Wahlkampfzwecke in Neumünster

 

 

 

 

Veröffentlicht: 19. September 2021 Autor: 

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PRESSEMELDUNG der LKR (Liberal-Konservativen Reformer):

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Die Grünen profilieren sich als Verbotspartei zum höheren Wohl. Frau Baerbock hält Verbote sogar für Innovationstreiber. Schleswig-Holsteins Umweltminister Albrecht erlässt ei n Verbot zum Verbrennen von Gartenabfällen und fordert Nachbarn auf, die Einhaltung gegenseitig zu kontrollieren und einander ggf. anzuzeigen.

 

Doch wenn es um den eigenen Vorteil gilt, interessieren Verbote die Grünen anscheinend nicht im geringsten.

 

baerbock-plakat-verbotswidrig.jpg

In Neumünster ist es aus Baumschutzgründen verboten, Plakate an Bäumen aufzuhängen bzw. direkt an Ihnen zu befestigen. An Bäumen dürfen lediglich Holzschilder im Doppel stehen, die miteinander verbunden sind, bei denen Draht oder Kabelbinder aber nicht die Rinde berühren, um diese nicht zu verletzen.

 

Alle Parteien halten sich daran – bis auf eine: die Grünen.

 

Dazu erklärt der Neumünsteraner Ratsherr, Wahlkreiskandidat und Bundesvorsitzende der LKR, Jürgen Joost:


„Ausgerechnet die  ‚Partei der Selbstgerechten‘ setzt sich zum eigenen Wettbewerbsvorteil über eine offizielle Baumschutzanordnung hinweg und befestigt verbotswidrig Plakate mit strammgezogenen Kabelbindern an Bäumen – ein Foulspiel nicht nur gegenüber allen anderen Parteien, sondern vor allen Dingen auch an der Natur.“

 

Zum BILD: Neumünster Einfeld, Einfahrt zum Parkplatz der Alexander-von-Humboldt-Schule (Baerbock sowie Kreuzung Roschdohler Weg/Looper/Weg/Uferstraße/Dorfstraße (Habeck) – Aufnahmen vom 19.9.2021 durch Jürgen Joost

 

Auszug aus der Plakatierungsgenehmigung der Stadt Neumünster:
„Die Befestigung von Wahlplakaten an Bäumen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet die Aufstellung von Stellschildern an Bäumen, sofern keine direkte Fixierung des Stellschildes an dem Baum erfolgt, sondern doppelseitige bzw. dreiseitige Plakatständer so um den Baum herum aufgestellt werden, dass sich die Plakatflächen ohne Fixierung am Baum gegenseitig abstützen.“


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