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„Islamischer Unterricht“ startet in Bayern als Wahlpflichtfach


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Rolf

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„Islamischer Unterricht“ startet in Bayern als Wahlpflichtfach

 

 

 

 

10.09.2021

 

 

csm_muslima_kopftuch_brunnen_drauSSen_71Das Fach ist insbesondere für muslimische Schüler als Alternative zum Ethikunterricht vorgesehen. Foto: pixabay.com

 

 

 

 

München (IDEA) – Mit Beginn des neuen Schuljahres am 14. September wird in Bayern das Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“ eingeführt. Es ist insbesondere für muslimische Schüler als Alternative zum Ethikunterricht vorgesehen. Zunächst wird das Fach an etwa 350 Schulen unterrichtet. Vorausgegangen war ein seit 2009 laufender Modellversuch an Grund- und Mittelschulen.

Im „Islamischen Unterricht“ vermitteln rund 100 eigens dafür ausgebildete Lehrer in deutscher Sprache Grundwissen über den Islam sowie grundlegende Werteorientierung basierend auf dem deutschen Grundgesetz und der bayerischen Verfassung.

 

Schutz vor Fundamentalismus

 

In Bayern gibt es über 163.000 muslimische Schüler. Das entspricht einem Anteil von rund zehn Prozent. Für sie sei der Islamunterricht eine Chance, sich über ihre Religion zu informieren, erklärte der Leiter der Abteilung „Gesellschaftsbezogene Dienste“ im Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Oberkirchenrat Stefan Blumtritt (München). Dies könne dazu beitragen, sie „vor den Versuchungen des Fundamentalismus“ zu schützen, sagte er dem Bayerischen Rundfunk.

 

Längerfristig sollte allerdings „ein konfessioneller islamischer Religionsunterricht“ nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes „Zielpunkt staatlichen Handelns bleiben“. Anders als beim „Islamischen Unterricht“ würden beim konfessionellen Religionsunterricht die Inhalte von Vertretern islamischer Verbände mitbestimmt.

 

Grüne fordern bekenntnisorientierten Religionsunterricht

 

Kritik an dem neuen Schulfach äußerten Politiker und Islamverbände. Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderte die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts. In der jetzt geplanten Form sei das Fach nur „ein zweites Ethikfach mit Erwähnung des Islam“.

 

Die AfD-Landtagsfraktion hatte beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Einführung des Faches erhoben. Das Gericht lehnte den Antrag ab. In der Begründung erklärten die Richter, das Schulfach verstoße weder gegen das staatliche Neutralitätsgebot noch gegen das Gleichheitsgebot, da die Teilnahme freiwillig und nicht auf muslimische Schüler beschränkt sei.

 

Islamverbände kritisierten, dass sie bei der Gestaltung der Lehrinhalten nicht einbezogen worden waren. Das Kultusministerium wies die Kritik zurück. Anders als bei den Kirchen gebe es bei Muslimen keine zentralen Ansprechpartner für die Gestaltung eines bekenntnisorientierten Unterrichts.


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