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Geschlechtseintrag „divers“ bei 0,00043 %


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Geschlechtseintrag „divers“ bei 0,00043 %

 

 

 

 

Veröffentlicht: 5. Juni 2021 Autor: 

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Von Prof. Dr. Hubert Gindert

 

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Nach einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die Länder haben sich bei den Standesämtern bis Ende 2020 knapp 300 Personen auf den Geschlechtseintrag „divers“ umschreiben lassen. Das entspricht 0,00043% (!) der volljährigen Bevölkerung. Der Trend ist rückläufig.

 

Nach den Angaben der Standesämter in den zehn größten deutschen Städten änderten im Jahr 2019 insgesamt 42 Personen ihren Geschlechtseintragung auf „divers“, 2020 waren es bundesweit 31.

 

Von den Eltern gaben bei bundesweit 780.000 Geburten 2019 in 11 Fällen den Geschlechtseintrag „divers“ an, 2018 waren es 15, 2017 waren es 17 Kinder.

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 der Klage eines „intersexuellen“ Menschen Recht gegeben und einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister verlangt.

 

Die Richter argumentierten im Urteil von 160.000 potentiellen Betroffenen. Das Urteil wirkt sich u.a. bei Bewerbungen oder in neuen Sprachformen wie dem Gendersternchen („Kolleg*innen“) oder der Forderung nach drei Toiletten aus.

Was soll man bei diesen Zahlen sagen?

 

Vielleicht dies: Die Menschen sind viel natürlicher gepolt, als es uns einige Leute und Medien weismachen wollen, die Sorgen des Bundesverfassungsgerichts möchten wir haben, wieviel Steuergelder werden durch Behörden, Formulare, neue Forderungen von 0,00043% der Bevölkerung verbraten? 

 

 

(Quelle PUR-Magazin, 5/221, S. 10)


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