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Petition an den Bundestag: Keine Abtreibung bis zur Geburt – Lebensfähige Ungeborene töten ist Mord!


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Rolf

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Petition an den Bundestag: Keine Abtreibung bis zur Geburt – Lebensfähige Ungeborene töten ist Mord!

 

 

 

 

Von 

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  28. April 2021

 

 

 

Michael van Laack) In der nächsten Legislaturperiode wird einmal mehr die ersatzlose Streichung der §§ 218/219 StGB auf der Tagesordnung stehen. Je nach Zusammensetzung des neuen Parlaments ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Abschaffungsantrag Erfolg hätte, wenn die Parlamentarier sich der Humanität entkleiden und entsprechend dem Lebensgefühl der so genannten woken Zivilgesellschaft oder entlang der ideologischen Linie des unausgesprochenen Fraktionszwangs abstimmen würden. Zwar ist jeder Abgeordnete offiziell nur seinem Gewissen verpflichtet, aber…

 

Im Folgenden geben wir im Wortlaut (mit Ausnahme der Zwischenüberschriften) den Text der 

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des Vereins „1000plus“ an den Deutschen Bundestag. der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Frauen in Konfliktsituationen zu ermutigen, ihrem Kind das zu schenken, was ihre Mütter ihnen nicht verwehrten: Das Leben!

 

1000plus leistet qualifizierte psychologische Betreuung, hilft bei der Bearbeitung von Anträgen, gibt praktische Hilfestellung in den und für die ersten Lebensmonate und leistet –  wenn notwendig – auch finanzielle Hilfe.

 

Totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit droht

 

Bitte stellen sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

 

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Familiärer und gesellschaftlicher Druck zur Abtreibung wird steigen

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

 

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in
  4. Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Tötung ist kein Menschenrecht

 

Deshalb fordern wir die Mitglieder des künftigen Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in § 219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

 

 

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 geht es zur Petition an den Deutschen Bundestag


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