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Kirchenpräsident für Suizidbeihilfe in „tragischen Einzelfällen“


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Kirchenpräsident für Suizidbeihilfe in „tragischen Einzelfällen“  

 

 

 

 

 

23.04.2021

 

csm_jung_volker_715_ekhn_neetz18_f2aafd4Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung. Foto: EKHN/Neetz

 

 

Frankfurt am Main (IDEA) – Es kann tragische Einzelfälle geben, „in denen Menschen durch einen assistierten Suizid beim Sterben geholfen werden kann“. Dieser Ansicht ist der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung (Darmstadt). Menschen sollten jedoch auch in schwierigen Situationen zum Leben ermutigt werden. Die bevorstehende gesetzliche Neuordnung des assistierten Suizids müsse sich „am großen Ja Gottes zum Leben“ orientieren, sagte er in seinem Bericht zur Lage in Kirche und Gesellschaft vor der vom 22. bis 24. April in Frankfurt am Main digital tagenden Synode.

 

Hinsichtlich der assistierten Selbsttötung sei es auf jeden Fall erforderlich, zwischen dem Suizidwunsch in einem Sterbeprozess und in anderen Lebenssituationen zu unterscheiden. Außerdem sei es nötig, alle Möglichkeiten der schmerzlindernden Begleitung zu stärken. Dies habe auch zur Konsequenz, dass der „assistierte Suizid kein Regelangebot in diakonischen Einrichtungen sein soll“.

 

Jung: „Wer hierher kommt, sollte wissen: Hier wird alles für mich getan, um mich in allen Situationen gut zu begleiten. Und hier wird mir niemand den Suizid ungefragt als eine Option nahebringen.“ Zur Diakonie Hessen gehören 258 kirchliche Seniorenheime.

 

CDU-Politiker Krauß: Sterbehilfe ist mit der Menschenwürde unvereinbar

 

Kritik an der Haltung von Jung übte der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (Schwarzenberg/Erzgebirge): „Kirchliche Einrichtungen sollten eine Brandmauer gegen das falsche Verständnis errichten, wonach das Leben für den Menschen verfügbar ist.“

 

Ein Suizidwilliger betrachte sein Leben in diesem Moment als wertlos. Wenn Beihilfe zum Suizid geleistet werde, dann betrachte auch die Gesellschaft dessen Leben als wertlos: „Doch dies ist mit der von Gott gegebenen Würde eines jeden Menschen nicht vereinbar.“

 

Krauß zufolge müsse die Kirche zumindest für ihre eigenen Einrichtungen eine glasklare Regelung fassen: „Wo Kirche drauf steht, darf es keine Hilfe zum Sterben geben, sondern Hilfe beim Sterben.“ Jeder Suizidwillige brauche Ermutigung und Begleitung, sagte Krauß und verwies auf „gute Möglichkeiten der Schmerzlinderung“.

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt und zur Begründung erklärt, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Damit sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

 

Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hatte im September 2020 in einem Interview mit der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ geäußert, er halte Sterbehilfe auch in kirchlichen Einrichtungen für vorstellbar.

Im Januar gingen führende evangelische Theologen wie der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie (Berlin), und der Vorsitzende der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Theologieprofessor Reiner Anselm (München), noch weiter: Sie plädierten in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung dafür, einen assistierten Suizid auch in kirchlich-diakonischen Einrichtungen zu ermöglichen.


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