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Die „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“


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Rolf

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Die „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“

 

 

 

 

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Antisemitismus sollte in einer „Jerusalemer Erklärung“ neu definiert werden. Doch ist man hier wirklich einen entscheidenden Schritt weiter gekommen? Die genaue Analyse der vorliegenden Erklärung macht deutlich, dass manche formalen, inhaltlichen und politischen Komponenten überaus problematisch sind…

 

Von Armin Pfahl-Traughber

 

Am 26. März 2021 wurde eine „

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“ vorgelegt. Die Autoren seien eine „Gruppe internationaler Wissenschaftler:innen mit Schwerpunkten in der Antisemitismusforschung und verwandten Bereichen.“ Ihr schlossen sich dann 200 weitere Unterzeichner an, wozu aber nicht nur Wissenschaftler zählten. Bei der Erklärung handelt es sich um einen vierseitigen Text, der mittlerweile auch in 

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 vorliegt. Formal gegliedert ist er in eine „Vorbemerkung“, eine „Definition“, „Leitlinien“ und „Fragen und Antworten“. In der „Vorbemerkung“ wird ausgeführt, dass man mit der eigenen Definition auf die 2016 vorgelegte 

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, sei diese doch „in wichtigen Punkten unklar und … für unterschiedlichste Interpretationen“ offen. Dieser kritischen Einschätzung kann zugestimmt werden, weist die Begriffsbestimmung doch formale und inhaltliche Defizite auf, was eine konzeptionelle Neufassung und inhaltliche Weiterentwicklung sinnvoll erscheinen lässt.

 

Doch wie steht es hier um die formalen, inhaltlichen und politischen Komponenten in eben dieser „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“? Dazu sollen einige kritische Anmerkungen formuliert werden, sind doch immerhin renommierte Wissenschaftler dafür verantwortlich. Am Beginn sei auf die allgemeine Definition verwiesen: „Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische).“ Eine ähnliche Begriffsbestimmung findet man in der neueren Fachliteratur, wobei indessen das konkret Gemeinte auch näher erläutert wird. Genau dies geschieht in der „Jerusalemer Erklärung“ nicht. Der entscheidende Aspekt bei der Definition besteht nämlich darin, dass eine Abneigung aus dem angeblichen oder tatsächlichen Jüdischsein konstitutiv heraus erfolgt. Da dies eben für Antisemitismus das entscheidende Kernelement ist, hätte dies auch eine genauere Erläuterung erfahren und damit einen höheren Stellenwert einnehmen müssen.

Stattdessen heißt es dann nur: „Es ist rassistisch zu essentialisieren … oder pauschale negative Verallgemeinerungen über eine bestimmte Bevölkerung zu machen.“ Dies gelte ebenfalls für den Antisemitismus.

 

Wie das genau gemeint ist, wird indessen nicht erläutert. Dann heißt es: „Das Spezifikum des klassischen Antisemitismus ist die Vorstellung Jüd:innen seien den Mächten des Bösen verbunden.“ Unklar bleibt hier, was denn die andere Form der Judenfeindschaft sein soll. Zumindest tauchen Bezeichnungen wie moderner oder neuerer Antisemitismus später nicht mehr auf. Offenkundig wäre dieser Form dann nicht mehr eigen, das Böse in den Juden zu sehen. Zumindest ergibt sich aus der Formulierung diese Schlussfolgerung. Es werden dann verschiedene Beispiele für antisemitische Muster benannt, die Auffassung von einer „geheimen Macht“ oder von einem „Staat im Staat“. Indessen folgt dann keine Typologie für derartige Vorurteile. Es bleibt bei Beispielen, die meist an einer antisemitischen Verschwörungsideologie orientiert sind. Andere Formen fehlen.

 

Damit weist diese Definition aber die gleichen Defizite wie bei der IHRA-Definition auf, was insbesondere für die Erkennung von Judenfeindschaft im Kontext der Israelfeindlichkeit wichtig gewesen wäre. Man hat es in der „Jerusalemer Erklärung“ eben nur mit einer unsystematischen Sammlung einschlägiger Vorurteile zu tun. Genauer ist dann wieder die Aussage, dass Antisemitismus eindeutig, indirekt oder verschlüsselt kommuniziert werden kann. Indessen wäre hier schon eine systematischere Definition wünschenswert gewesen, was auch für die zuvor thematisierten unterschiedlichen Artikulationsformen „in Worten, Bildern und Handlungen“ gilt. In gleich drei bedeutsamen Aspekten für eine Definition, den Artikulationsformen, den Ideologievarianten und den Praxisformen fehlt es an einer solchen Systematik. Dabei findet sich die inhaltliche Basis dafür durchaus in der Erklärung angedeutet. Warum die Autoren eine solche Systematisierung nicht vornehmen, ist nicht nachvollziehbar. Sie wollten doch gerade einen Beitrag für die „Benutzung“ leisten.

 

Die folgenden beiden Abschnitte sind dann mit „Israel und Palästina: Beispiele, die als solche antisemitisch sind“ und „Israel und Palästina. Beispiele, die nicht per se antisemitisch sind (unabhängig davon, ob man die Ansicht oder Handlung gutheißt oder nicht)“ überschrieben. Hier ist die Definition aber nur auf eine besondere Form fixiert, wobei die getrennten Aussagen ganz allgemein um der Innovationen willen sicherlich begrüßenswert sind. Die folgenden Aussagen beziehen sich nur noch auf den letztgenannten Punkt. Dort fällt auf, dass immer wieder die Formulierung „nicht per se antisemitisch“ vorkommt. Eine derartige Betonung ist durchaus sinnvoll, denn ein Antisemit wie ein Nicht-Antisemit können die Politik der israelischen Regierung gegenüber den Palästinensern mit gleichlautenden Worten kritisieren. Es bedarf dann des Blicks auf den Kontext, wie die Erklärung zutreffend hervorhebt, um eine konkrete Einschätzung vorzunehmen.

 

Genau dieser Aspekt hätte aber eine klarere Erläuterung nötig gemacht, gerade angesichts der genannten Positionen.

 

Von diesen Aussagen, die „nicht per se antisemitisch sind“, soll hier nur eine Gegenstand einer kritischen Reflexion sein: „Boykott, Desinvestition und Sanktionen sind gängige, gewaltfreie Formen des politischen Protests gegen Staaten. Im Falle Israels sind sie nicht per se antisemitisch.“ Dem kann in dieser Allgemeinheit zugestimmt werden, kommt es doch auch auf den Kontext an. Erfolgt ein Boykott gegen alle Juden als Juden, dann hätte man es mit einer antisemitischen Position zu tun. Erfolgt ein Boykott etwa nur gegen Produkte, die aus den besetzten Gebieten stammen, müsste dies nicht notwendigerweise so sein. Indessen spielt die zitierte Formulierung eben nicht nur auf ein solches Vorgehen an. Denn es geht um die BDS-Kampagne, was unschwer aus der Formulierung sowie den folgenden „Fragen und Antworten“ hervorgeht.

 

Es heißt dort bezogen auf BDS, „dass gegen Israel gerichtete Boykotte, Desinvestitionen und Sanktionen, wenngleich umstritten, nicht per se antisemitisch sind“. Einer Einschätzung zu dieser Kampagne verweigert sich aber der Text.

 

Die Bewertung ist angesichts der Komplexität des Phänomens indessen auch nicht einfacher, beteiligen sich doch die unterschiedlichsten Akteure an der internationalen Boykott-Kampagne. Führende Aktivisten aus dem arabischen Raum erklärten indessen offen, sie wollten die Existenz des Staates Israel aufheben. Dies bedeutet in der Gesamtschau, dass den Juden als Juden eben ihr staatlicher Schutz genommen werden würde. Und genau dies lief unabhängig von genauen Einstellungen auf antisemitische Konsequenzen hinaus. Die BDS-Kampagne habe sich, so heißt es in den eigenen Erklärungen, aus der palästinensischen Zivilgesellschaft heraus gebildet.

 

Indessen kann man sich dort nicht einfach als NGO gründen. Bekanntlich stehen die meisten politischen Akteure der Fatah, der Hamas oder dem Islamischen Dschihad nahe. In den genannten Gruppierungen werden aber sehr wohl auch antisemitische Positionen vertreten und sie waren und sind gegenüber Israel zu einem terroristischen Vorgehen bereit. Dies blendet die „Jerusalem Erklärung“ aus.

 

Die Autoren der Erklärung hätten bei den erwähnten – als „nicht per se antisemitisch“ geltenden – Fällen erörtern müssen, ab wann denn dann doch von einer antisemitischen Einstellung gesprochen werden kann. Die Anmerkung bezogen auf BDS, dies könne man anhand der ausformulierten Leitlinien prüfen, verweigert sich einer Stellungnahme. Dass diese Frage indessen so wichtig zu sein scheint, ergab sich aus den öffentlichen Reaktionen darauf. Indessen lassen sich mit den erwähnten „Leitlinien“ aber gerade nicht klare Schlussfolgerungen vornehmen.

 

Die Autoren der Erklärung hätten es ja hier machen können, um den Erkenntnisgewinn ihrer terminologischen Mühen zu veranschaulichen. Gerade das der Begriffsbestimmung eigene Defizit steht auch für die Schwäche. Unberücksichtigt blieb außerdem bei den Definitionsbemühungen, inwieweit bestimmte Einstellungen und Forderungen antisemitische Konsequenzen haben würden.

 

In der Gesamtschau heißt dies: Mit Ausnahme der allgemeinen Definition gab es hier nur wenig Fortschritt.

 

 


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