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Kassel: Freispruch für Evolutionsbiologe Prof. Kutschera


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Rolf

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Kassel: Freispruch für Evolutionsbiologe Prof. Kutschera

 

 

 

 

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Von MARKUS GÄRTNER | In einem Interview mit dem Portal „kath.net“ hatte der Kasseler Evolutionsbiologe Prof. Ulrich Kutschera 2017 für ziemliches Aufsehen und mediale Proteststürme gesorgt. Er bezeichnete gleichgeschlechtliche Paare als „sterile, asexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktionspotenzial“ und warnte, Adoptionen für Homo-Ehen könnten ein „mögliches Horror-Kinderschänder-Szenario“ eröffnen.

 

In erster Instanz vor dem Amtsgericht wurde Kutschera im Sommer 2020 wegen Beleidigung zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde er freigesprochen.

 

Jetzt, am 2. März2021, hat ihn das Landgericht Kassel von allen Vorwürfen freigesprochen. Vorausgegangen war eine einseitige mediale Kampagne, die ihn kräftig vorverurteilte. „Ich war schon immer der Schuldige“, sagt Kutschera, der den Richtern – vor allem in der zweiten Instanz – dankbar ist, dass sie seine Argumente mit Blick auf ihre wissenschaftliche Stichhaltigkeit gewürdigt haben.

 

Für seine überspitzte Formulierung von 2017 hat er sich inzwischen entschuldigt, würde sie jedoch in der Sache her so wiederholen. Am vergangenen Samstag, vier Tage nach der Urteilsverkündung, wurde das zuvor von mehreren Verlagen abgelehnte Kutschera-Buch „

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 – Biologische Realitäten widerlegen politische Utopien 2020″ gelöscht.

 

Auch die über 100 positiven Rezensionen sind weg. Amazon wolle den Inhalt dieses schon zuvor zensierten Buches prüfen, lautet die Auskunft. Dass Amazon das Buch wegen der Inhalte aus dem Verkehr gezogen hat, würde kaum überraschen, ist aber nicht bewiesen.

 

Ich habe mit Prof. Kutschera über den Freispruch und seine Bedeutung gesprochen. Das Berufungsverfahren darf als ein Prüfstein dafür gelten, wie weit die Wissenschaftsfreiheit bei uns noch reicht. Es ist freilich nur ein Streiflicht.


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