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Verwaltungsgericht: Gesangsverbot im Gottesdienst rechtmäßig


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Verwaltungsgericht: Gesangsverbot im Gottesdienst rechtmäßig

 

 

09.03.2021

 

 

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag gegen das Gesangsverbot in Gottesdiensten abgelehnt. Symbolbild: pixabay.com

 

Hannover (IDEA) – Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag der Bekennenden Evangelischen Gemeinde (BEG) Hannover gegen das Gesangsverbot in Gottesdiensten abgelehnt. Die Vorgaben der Corona-Verordnung seien „im Lichte der jeweils betroffenen Grundrechte verhältnismäßig“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Sie dienten unter den gegenwärtigen Bedingungen dazu, die Religionsfreiheit zu verwirklichen.

 

Damit seien Gottesdienste und ein Zusammenkommen der Gläubigen auch für Risikogruppen weiterhin möglich. Das Gericht lehnte auch den Antrag ab, die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz ablegen zu dürfen. Die Kläger haben gegen das Urteil Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.

 

Der Pastor der Gemeinde, Wolfgang Nestvogel sagte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA, dass die Gemeinde die Risikogruppen „nachweislich erfolgreich geschützt“ habe: „Im Übrigen geht die Urteilsbegründung an unseren entscheidenden Argumenten vorbei.“

 

Pastor Nestvogel: Singen ist keine „folkloristische Verzierung“

 

Nestvogel begründete die Klage mit der biblischen Bedeutung des Gesangs für den Gottesdienst. Das Singen sei keine „folkloristische Verzierung, auf die man gegebenenfalls verzichten kann“, sondern „gehört zur biblisch gebotenen Substanz des Gottesdienstes, weil Gott selbst es fordert“, wie Nestvogel unter Bezug auf Epheser 5,19 und Kolosser 3,16 sagte. Die Gemeinde berufe sich auf das Freiheitsrecht zur ungestörten Religionsausübung.

 

Der Staat habe nicht das Recht, derart in innerkirchliche Angelegenheiten einzugreifen. Für ihre Klage bekomme die Gemeinde starke Resonanz aus dem ganzen Bundesgebiet, so Nestvogel. Viele Christen sagten, es sei gut, „dass endlich jemand klagt“. Laut Nestvogel waren die Gottesdienste in Seuchenzeiten immer besonders wichtig, denn „in Notzeiten brauchen die Menschen den Trost des Evangeliums erst recht“. Zusätzlich könne jeder Gottesdienst auch über Livestream verfolgt werden.

 

Warum kämpfen so wenige Evangelikale um den Gottesdienst?

 

Im Blick auf die evangelikale Bewegung fragt er kritisch: „Was sagt das über den Evangelikalismus aus, wenn sich verhältnismäßig wenig Stimmen zu Wort melden, die jetzt um den Gottesdienst kämpfen?“ Von ihren Gottesdiensten gehe keinerlei Gefahr für Masseninfektionen aus: „Unsere Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel Abstandhalten, Desinfektion und Lüften haben sich bewährt – von Anfang an gab es keinen entsprechenden Fall.“ Nestvogel zufolge reflektiert die Gemeindeleitung die bundesweite Corona-Situation regelmäßig mit Medizinern.

 

Man bestreite nicht, dass es durchaus einzelne schwere Verläufe gebe, aber die Lage sei in keiner Weise mit historischen Seuchen wie Ebola oder der Pest vergleichbar. Viele staatliche Maßnahmen seien unverhältnismäßig und verstießen gegen fundamentale Grundrechte. Laut Nestvogel soll der juristische Protest „dem Staat helfen, seinem in den Grundrechten festgeschriebenem Selbstverständnis treu zu sein“. Dabei beruft er sich auf die Aussage Jesu: „Ihr seid das Salz der Erde“ (Matthäus 5,13).

 

Die Christen sollten den Obrigkeiten in allen rechtmäßigen Vorgaben gehorsam sein. Exekutive (vollziehende Gewalt), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) bildeten zusammen die Obrigkeit. Alle seien dem Grundgesetz verpflichtet mit dem Volk als Souverän. Die BEG Hannover besteht seit 21 Jahren und hat etwa 120 Mitglieder. Wie Nestvogel sagt, erreichen die Predigten über den YouTube-Kanal ein „großes Publikum“.

 

 


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