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Dr. Paul Cullen darf Professur behalten: Aberkennung kommt „nicht in Betracht“


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Rolf

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Dr. Paul Cullen darf Professur behalten: Aberkennung kommt „nicht in Betracht“

 

 

 

 

Veröffentlicht: 26. Februar 2021  

 

 

Autor: 

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Stellungnahme der Medizinischen Fakultät der Universität Münster zu Statements von ASTA und „Kritische Mediziner*innen“ bezüglich eines apl. Professors:

 

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Zum Statement von AStA und kritische Mediziner*innen zu Dr. Paul Cullen, Außerplanmäßiger Professor der Medizinischen Fakultät der WWU Münster, und dessen Äußerungen zu Themen wie Schwangerschaftsabbruch und Corona-Impfung sowie zu Perspektiven als Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben e.V.“ auf „gesellschaftliche Verhältnisse“ nimmt die Medizinische Fakultät wie folgt Stellung:

 

Die Medizinische Fakultät der WWU Münster hat die kritisierten Äußerungen untersucht, die Prof. Cullen außerhalb seiner Lehrveranstaltungen an der Fakultät bei unterschiedlichen Anlässen und in verschiedenen Formaten insbesondere zum Thema des Schwangerschaftsabbruchs, der Corona-Impfung oder zur Positionierung des Vereins „Ärzte für das Leben“ im gesellschaftlichen Diskurs verlautbart hat.

 

Über die Argumentationsweisen, mit denen Prof. Cullen seine Meinungen vertritt, kann man ebenso streiten wie über die Positionen selbst, die er zu den oben genannten Themen einnimmt. Das von der Rechtsordnung vorgesehene Mittel der Reaktion auf kontroverse Meinungen ist das des gesellschaftlichen Diskurses und des Streits der Meinungen und nicht die rechtliche Sanktion.

 

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Dieser Grundsatz gilt für eine große Bandbreite von Äußerungen einschließlich solcher Beiträge, die sich einer tendenziösen Gedankenführung und fragwürdigen Wortwahl bedienten. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist konstitutiv für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und es verbietet sich, bei der Bestimmung ihres Schutzbereichs nach „guten“ und „schlechten“ Meinungen oder ausgewogenen und unausgewogenen Begründungen zu differenzieren.

 

Die Aberkennung der Bezeichnung „Außerplanmäßiger Professor“ kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht. Voraussetzung für eine solche wäre wissenschaftliches Fehlverhalten, zum Beispiel eine erhebliche, fahrlässige oder vorsätzliche Falschdarstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse; dieses ist nicht gegeben.

 

Auch liegen der Medizinischen Fakultät keine Belege dafür vor, dass Prof. Cullen seine privaten Ansichten in unzulässiger Weise in seine Lehre an der WWU einfließen lässt und damit Privates mit den Verpflichtungen aus der außerplanmäßigen Professur vermischt.

 

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Die Meinungen und Argumente von Prof. Cullen sind Gegenstand kritischer Diskurse in Fachkreisen und Gesellschaft. Die Medizinische Fakultät der WWU begrüßt die kritische Auseinandersetzung mit den Äußerungen von Prof. Cullen.

 

Sie sieht es aber nicht als sachgerecht an, als Institution, die natürlich für Wissenschaftsfreiheit, aber auch für Vielfalt und Offenheit steht, Meinungen der Fakultät zu formulieren und als Institution an den Diskursen teilzunehmen.

 

Die Medizinische Fakultät der WWU ist selbstverständlich ebenso den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen verpflichtet, die auch Vielfalt und Offenheit Grenzen setzen und ein entschiedenes Eintreten zum Beispiel gegen Antisemitismus oder Geschlechterdiskriminierung fordern. Gleichermaßen tritt sie für ein respektvolles Miteinander innerhalb der Gesellschaft ein.

 

 

Quelle: 

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