Mathias von Gersdorff von Aktion KIG
Sehr geehrte/r Rolf Wiesenhütter,
die Grünen bringen sich nun auch in die Debatte um „Kinderechte“ in die Verfassung ein und machen erneut Werbung für ihren Gesetzentwurf vom Sommer 2019 (der Entwurf wird hier kommentiert:
)
Im Vergleich zum Projekt Union und SPD gehen die Grünen viel weiter in der Beschneidung der Elternrechte.
Die sog. Wächterfunktion des Staates wollen die Grünen deutlich erweitern - zu Lasten des Erziehungsrechtes der Eltern.
In einer radikalen Auslegung könnte man sogar die „Kinderrechte in der Verfassung“ so auslegen, dass der Staat die erste Geige spielt und er den Familien die Obhut der Kinder überträgt.
Interessanterweise bestätigen die Grünen in der Neupräsentation ihres Gesetzentwurfs, dass es im Kern um eine Ausweitung der Rechte des Staates über die Kinder geht und damit um eine Schwächung der Elternrechte.
In den Erläuterungen schreiben sie nämlich:
- Der Kindeswille und die wachsende Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen werden entgegen der Intention des Artikels 12 der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts nicht gestärkt. Maßstab bleibt allein das Elternrecht.
Diesen Passus kann man nur so verstehen:
Falls „Kinderrechte im Grundgesetz“ eingeführt werden, wird es der Staat sein, der diese geltend macht.
Die Grünen streben diese stärkere Rolle des Staates dezidiert an und kritisieren, dass der Entwurf von Union und SPD nicht zu einer Ausweitung der Rechte des Staates über die Kinder führt, denn „Maßstab bleibt allein das Elternrecht“ (was allerdings nicht der Fall ist, denn die bloße Erwähnung von Kinderrechten beschränkt die Elternrechte, siehe hierzu
).
Dies bedauern die Grünen, weil sie die Rechte der Kinder stets in Opposition zu den Rechten der Eltern (zur Erziehung der Kinder) sehen.
Es ist also offensichtlich, dass die Grünen eine Schwächung des Elternrechts auf Erziehung (Artikel 6 GG (2)) anstreben.
Auch in diesem Passus wird deutlich, dass für die Grünen „Kinderrechte in die Verfassung“ keinen Sinn machen, falls die Elternrechte nicht zugunsten des Staates eingeschränkt werden:
- Der Regierungsentwurf bezieht Kinder und Jugendliche nicht ausdrücklich und akzentuiert in den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz ein und beschränkt sich auf symbolisches Wiederholen bestehender Rechte. Kinder und Jugendliche sind selbstverständlich Grundrechtsträger. Die zusätzlichen Erwähnungen ihrer bereits bestehenden verfassungsmäßigen Rechte wie auch einer „Erstverantwortung der Eltern“ neben dem bestehenden Elternrecht dienen erkennbar dem Koalitionskompromiss und werden nur zu unüberschaubaren Anwendungs- und Auslegungsproblemen führen.
Die Grünen stellen also fest, dass Kinder „selbstverständlich Grundrechtsträger“ sind, und dass der Entwurf von Union und SPD (angeblich, wie schon erläutert) am Status quo nichts ändert (was in Wahrheit nicht der Fall ist).
Aus der Sicht der Grünen ist also eine Verbesserung der Situation nur dann erreicht, wenn der Staat mehr Kontrolle über die Kinder erhält.
Und damit bestätigen die Grünen einmal mehr, worum es in Wahrheit in der Diskussion über „Kinderrechte in die Verfassung“ geht:
Sogenannte „Kinderrechte“ führen zwangsläufig zu einer Schwächung der Elternrechte zugunsten des Staates und nicht der Kinder.
Wir werden beobachten, wie die beiden Regierungsparteien auf den Vorstoß der Grünen reagieren und gegebenenfalls eine Aktion organisieren.
Es ist also weiterhin empfehlenswert, sich in dieser Angelegenheit an die Bundestagsabgeordneten zu wenden.
Argumente und Mustertext finden sie hier:
Mit freundlichen Grüßen
Mathias von Gersdorff