Liebe Freunde des Lebens,
vergangene Woche starteten wir eine E-Mail-Aktion an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing.
Daraufhin erhielt ich Post von evangelischen Christen über einen skandalösen Vorfall in der Diakonie Bayern (der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)).
Im Faltblatt „Schwanger – und jetzt?“ geht es um die Schwangerschaftsberatung im Konfliktfall.
Dabei wird positiv die Entscheidung einer Karrierefrau geschildert, die sich für eine Abtreibung entschieden hat.
Im Faltblatt wird nirgends hingewiesen, dass sich die Beratungsstellen der Diakonie dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet wissen.
Damit wird nicht nur der biblischen Lehre (Fünftes Gebot) widersprochen, sondern auch den gesetzlichen Vorgaben der Beratung.
§ 219 StGB bestimmt nämlich:
„Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat…“
Wir müssen uns unbedingt dafür einsetzen, dass die christliche Botschaft über das Lebensrecht, also das Fünfte Gebot, nicht verdunkelt wird.
Deshalb bitte ich Sie, an Heinrich Bedford-Strohm, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, zu schreiben und zu protestieren.
Die Kontaktdaten sind:
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Postfach 20 07 51
80007 München
E-Mail: info@ekd.de
E-Mail: landeskirchenamt@elkb.de
Unser Text-Vorschlag. Bitte kopieren und in Ihre eigene E-Mail einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):
Betreff: Für alle Christen gilt das Fünfte Gebot
Sehr geehrter Herr Landesbischof,
im Faltblatt „Schwanger – und jetzt?“ der Diakonie Bayern wird positiv die Entscheidung einer Karrierefrau geschildert, die sich für eine Abtreibung entschieden hat.
In diesem Faltblatt wird nirgends hingewiesen, dass sich die Beratungsstellen der Diakonie dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet wissen. Damit wird nicht nur der biblischen Lehre (Fünftes Gebot) widersprochen, sondern auch den gesetzlichen Vorgaben der Beratung.
Christen sind stets aufgerufen, sich für das Fünfte Gebot und für die Schwächsten unserer Gesellschaft, also die ungeborenen Kinder, einzusetzen.
Deshalb bitte ich Sie, die Entfernung dieses Faltblattes zu veranlassen und dafür zu sorgen, dass alle Verbände innerhalb der EKD stets das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder in der Öffentlichkeit verteidigen.
Mit freundlichen Grüßen
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Pilar Herzogin von Oldenburg