Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Neuer Anlauf für Pseudo-Kinderrechte im GG


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
3 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34166 Beiträge
  • Land: Country Flag

 

 

 

 

Mathias von Gersdorff von Aktion KIG an mich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

     
 
 

Sehr geehrte/r Rolf Wiesenhütter,

 
 
 

ein altes Projekt der Groko wird neu aufgerollt:

 

Die sog. „Kinderrechte in der Verfassung“.

 

In der laufenden Legislaturperiode wurden schon mehrere Gesetzesprojekte dazu vorgestellt.

 

Der parlamentarische und außerparlamentarische Widerstand war aber stets so groß, dass man das Vorhaben immer wieder ruhen ließ – für eine Änderung des Grundgesetzes benötigt man Zweidrittel Mehrheit.

 

Nun haben sich Union und SPD auf Regierungsebene auf eine neue Fassung geeinigt, die auf den ersten Blick harmlos wirkt:

 

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

 

Diese vier Sätze scheinen behaupten zu wollen, dass man das Grundgesetz beachten soll.

 

Doch so banal ist es nicht, obwohl Torsten Frei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union im Deutschen Bundestag, vollmundig behauptet: „Zum einen mache der Kompromiss Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar, zum anderen sorge er dafür, dass die Rechte der Eltern keinesfalls geschmälert werden“, so Presseerklärung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 12. Januar 2021.

 

MdB Frei sollte hätte sich besser vorher von den Juristen seiner eigenen Partei, der CDU, beraten lassen.

 

Diese meinen nämlich: „Wer geändertes Verfassungsrecht säht, wird eine geänderte Verfassungsrechtsprechung ernten (Quelle: „Kinderrechte ins Grundgesetz“, Gutachten des Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), erschienen am 7. November 2019 in „Die Tagespost).

 

Die bloße Existenz von (pseudo)-Kinderrechten im Grundgesetz ist ein gravierender Einschnitt und kann die Rechtsprechung – zu Lasten der Eltern – nachhaltig verschlechtern.

 

Und das unabhängig davon, wie „schwach“ die „Kinderrechte“ im Grundgesetz definiert werden.

 

Denn, so die CDU-Juristen, „Daher gilt: Der Schutz der Rechte der Kinder ist schon heute eine grundgesetzlich verbürgte Pflichtaufgabe des Staates. . . . Die Positivierung von Kinderrechten wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurückzudrängen. . . . Die grundgesetzliche Positivierung expliziter Kinderrechte gibt das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsrecht preis.“

 

Die CDU-Juristen fokussieren sich in ihrem Gutachten auf die Auswirkungen von Kinderrechten auf das Elternrecht auf Erziehung, wie sie gegenwärtig in Art. 6 Abs. 2 GG definiert sind.

 

Sie tun das zurecht, denn das ist der entscheidende Punkt: Kinderrechte können gegen Elternrechte ausgespielt werden.

 

Und der Staat (wer denn sonst) wird die Elternrechte im vermeintlichen Schutz von Kinderrechten aushebeln.

 

Weil Kinder in der Regel ihre sog. „Kinderrechte“ gar nicht geltend machen können, sind Kinderrechte in Wahrheit Rechte des Staates gegenüber den Eltern (Siehe dazu : 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

)

 

Nun könnte man einwenden, im vorgeschlagenen Wortlaut sei der Passus „Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt“.

 

Das reicht aber nicht, um die Gefahr einer Einschränkung von Elternrechten zu bannen.

 

Abgesehen davon, dass im Passus nicht von ElternRECHTEN die Rede ist, sondern von „Erstverantwortung“, bietet das keinen hinreichenden Schutz vor einem übergriffigen Staat.

 

Die CDU-Juristen sind in ihrem Gutachten sehr deutlich:

 

„Sollte eine Verfassungsänderung allein mit der Intention erfolgen, die bestehende Rechtslage ausdrücklich im Verfassungstext festzuschreiben, kann nicht verlässlich gesichert werden, dass diese Intention realisiert werden kann. Der bloße Symbolcharakter der Änderung müsste sich zumindest deutlich im Text der Verfassung (und nicht nur im Text der Begründung) niederschlagen, beispielsweise durch den dezidierten Hinweis, dass die neu eingeführten Kinderrechte „das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG unberührt lassen“. Ob eine solche Formulierung einen verlässlichen Schutz vor grundlegenden Veränderungen der Rechtsprechung zum Elternrecht bietet, ist gleichwohl zu bezweifeln, weil es für das Bundesverfassungsgericht trotz einer derartigen Formulierung kaum überzeugend sein dürfte, dass sich eine Änderung des Verfassungstextes nicht auf den materiellen Gehalt der Verfassung auswirken soll.“

 

Fazit: Auch dieser neue Kompromiss zwischen Union und SPD ist ein fauler Kompromiss.

 

Und ein unnötiger Kompromiss, denn Kinder sind in der gegenwärtigen Fassung des Grundgesetzes schon umfassend geschützt.

 

Kinder sind keine Objekte, sondern Menschen.

 

So sind Kinder auch selbstständige Träger aller Grundrechte, auch gegenüber den eigenen Eltern.

 

Eine verfassungsrechtliche Schutzlücke existiert nicht, wie das Bundesverfassungsgericht mehrmals festgestellt hat.

 

Aus diesen Erwägungen lehnen wir die erdachte Grundgesetzänderung vehement ab.

 

„Die Aktion Kinder in Gefahr“ wird den legislativen Verlauf abwarten und gegebenenfalls Aktionen (Postkarten, E-Mails etc.) organisieren.

 
 
     

 


  • 0

#2
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34166 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

 

 

 

„Kinderrechte“ werden gegen das natürliche Erziehungsrecht der Eltern ausgespielt

 

 

 

Veröffentlicht: 18. Januar 2021 |

 

 

Autor: 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

 

 

podium53.jpg

 

Mathias von Gersdorff

 

 

Ein altes Projekt der GroKo wird neu aufgerollt: Die sog. „Kinderrechte in der Verfassung“. In der laufenden Legislaturperiode wurden schon mehrere Gesetzesprojekte dazu vorgestellt.

 

Der parlamentarische und außerparlamentarische Widerstand war aber stets so groß, dass man das Vorhaben immer wieder ruhen ließ – für eine Änderung des Grundgesetzes benötigt man eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

 

Nun haben sich Union und SPD auf Regierungsebene auf eine neue Fassung geeinigt, die auf den ersten Blick harmlos wirkt:

 

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

 

Diese vier Sätze scheinen nur behaupten zu wollen, dass man das Grundgesetz beachten soll.

 

banner_kinderrechte_wp.png

Doch so einfach ist es nicht, obwohl Torsten Frei, Vize-Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, vollmundig behauptet, der Kompromiss mache einerseits Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar, zum anderen sorge er dafür, dass die Rechte der Eltern keinesfalls geschmälert werden.

MdB Frei sollte hätte sich besser vorher von den Juristen seiner eigenen Partei beraten lassen.

 

Diese meinen nämlich: „Wer geändertes Verfassungsrecht sät, wird eine geänderte Verfassungsrechtsprechung ernten.“ (Aus: „Kinderrechte ins Grundgesetz“, Gutachten des Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ).

 

Die bloße Existenz von (Pseudo)-Kinderrechten im Grundgesetz ist ein gravierender Einschnitt und kann die Rechtsprechung – zu Lasten der Eltern – nachhaltig verschlechtern.

Und das unabhängig davon, wie „schwach“ die „Kinderrechte“ im Grundgesetz definiert werden.

 

paragraph_300x3001.jpg

Denn – so die CDU-Juristen: „Daher gilt: Der Schutz der Rechte der Kinder ist schon heute eine grundgesetzlich verbürgte Pflichtaufgabe des Staates. . . . Die Positivierung von Kinderrechten wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurückzudrängen. . . . Die grundgesetzliche Positivierung expliziter Kinderrechte gibt das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsrecht preis.“

 

Die CDU-Juristen fokussieren sich in ihrem Gutachten auf die Auswirkungen von Kinderrechten auf das Elternrecht auf Erziehung, wie sie gegenwärtig in Art. 6 Abs. 2 GG definiert sind.

Sie tun das zurecht, denn das ist der entscheidende Punkt: Kinderrechte können gegen Elternrechte ausgespielt werden. Und der Staat wird die Elternrechte im vermeintlichen Schutz von Kinderrechten aushebeln.

 

Weil Kinder in der Regel ihre sog. „Kinderrechte“ gar nicht geltend machen können, sind Kinderrechte in Wahrheit Rechte des Staates gegenüber den Eltern. (Siehe dazu „

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

)

 

Nun könnte man einwenden, im vorgeschlagenen Wortlaut stehe der Passus „Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt“. Das reicht aber nicht aus, um die Gefahr einer Einschränkung von Elternrechten zu bannen.

 

Abgesehen davon, dass im Passus nicht von ElternRECHTEN die Rede ist, sondern von „Erstverantwortung“, bietet das keinen hinreichenden Schutz vor einem übergriffigen Staat.

Quelle und FORTSETZUNG des Artikels hier: 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!


  • 0

#3
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34166 Beiträge
  • Land: Country Flag

 

 


 

 

Mathias von Gersdorff von Aktion KIG an mich    

 
 
 
 
 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

     
 
 

 

 

 

Sehr geehrter Rolf Wiesenhütter,

 
 

wie vergangene Woche berichtet, haben sich Union und SPD auf eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt, welche die Einführung von angeblichen „Kinderrechten“ in die Verfassung vorsieht (siehe 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

).

 

 

In Wahrheit sind die sogenannten „Kinderrechte in der Verfassung“ nichts anderes als mehr Rechte für den Staat und weniger Rechte für die Eltern.

 

 

CDU-Juristen haben, wie im verlinkten Artikel dargestellt, klar gezeigt, dass schon die Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz eine Gefahr für die Elternrechte darstellt (Professor Arnd Uhle, Verfassungsrechtler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig, hat dazu eine Stellungnahme in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht, die hier besprochen wird: 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

).

 

Wir sind nun zum Handeln aufgerufen!

 

MdB Torsten Frei, stellvertretender Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, schrieb noch im Sommer 2019 an uns: „Sicherlich haben Sie meine Rede zur Kinderrechte-Debatte () am vergangenen Donnerstag gesehen und festgestellt, dass auch ich keine Schutz- oder Regelungslücke im Grundgesetz sehe. Heute haben wir ein sehr fein austariertes Rechtsverhältnis zwischen Staat, Eltern und Kindern. Dieses sollten wir in der bestehenden Form bewahren und schützen. (Alle Antworten der MdBs auf unsere damalige Aktion können Sie hier lesen: 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

)

 

Am 12. Januar 2021 schrieb nun derselbe Bundestagsabgeordnete Torsten Frei in einer Pressemitteilung:

Wir machen Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar und verankern das Kindeswohl erstmals ausdrücklich im Grundgesetz. Als CDU/CSU sorgen wir dafür, dass gleichzeitig die Erstverantwortung der Eltern für ihre Kinder gewahrt bleibt. Mit der jetzt erzielten Einigung beenden wir eine jahrzehntelange Debatte über Kinderrechte im Grundgesetz. Der Kompromiss setzt um, was wir uns im Koalitionsvertrag und schon zuvor im Wahlprogramm von CDU und CSU vorgenommen haben.

 

Diese Wendung wird keineswegs von allen Abgeordneten der Union geteilt, denn viele lehnen nach wie vor eine Änderung des Grundgesetzes ab.

 

Deshalb ist es so wichtig, dass wir nun aktiv werden um die Stimmung innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu beeinflussen.

 

Bitte kontaktieren Sie direkt die CDU/CSU-Bundesabgeordneten Ihrer Wahl.

 

Sie können selbstverständlich auch Abgeordnete anderer Fraktionen anschreiben, doch in der Abstimmung wird es vor allem darauf ankommen, wie viele Unions-Abgeordnete gegen „Kinderrechte im GG“ stimmen.

 

Sämtliche Kontaktmöglichkeiten finden Sie in der entsprechenden Seite des Deutschen Bundestages:

 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

 

Unser Text-Vorschlag: Bitte kopieren und in Ihre eigene Email einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):

 
     
 
 

Betreff: Kinderrechte stärken Staatsmacht und schwächen Eltern und Familien

 

Sehr geehrte/r XYZ

 

Union und SPD haben sich auf einen Kompromissvorschlag zum Thema „Kinderrechte in die Verfassung“ geeinigt, der alles andere als harmlos und deshalb inakzeptabel ist.

 

Denn die bloße Kreierung von sog. „Kinderrechten“ stellt eine Gefahr für die Elternrechte da.

 

Dies wurde auch schon in einer Stellungnahme von CDU-Juristen im Jahr 2019 festgestellt: „Die Positivierung von Kinderrechten wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurückzudrängen. . . Die grundgesetzliche Positivierung expliziter Kinderrechte gibt das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsrecht preis.“ (Quelle: „Kinderrechte ins Grundgesetz“, Gutachten des Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), erschienen am 7. November 2019 in „Die Tagespost).

 

Im neuen Wortlaut wird zwar versucht, den Verdacht einer Einschränkung der Elternrechte zu zerstreuen. Werden aber erst „Kinderrechte“ im Grundgesetz verankert, die bloß Symbolcharakter haben sollen, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Rechtsprechung dennoch negativ im Sinne der Elternrechte entwickelt.

 

In der oben zitierten Stellungnahme der CDU-Juristen wird ausdrücklich auf diese Gefahr hingewiesen: „Sollte eine Verfassungsänderung allein mit der Intention erfolgen, die bestehende Rechtslage ausdrücklich im Verfassungstext festzuschreiben, kann nicht verlässlich gesichert werden, dass diese Intention realisiert werden kann. Der bloße Symbolcharakter der Änderung müsste sich zumindest deutlich im Text der Verfassung (und nicht nur im Text der Begründung) niederschlagen, beispielsweise durch den dezidierten Hinweis, dass die neu eingeführten Kinderrechte „das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG unberührt lassen“. Ob eine solche Formulierung einen verlässlichen Schutz vor grundlegenden Veränderungen der Rechtsprechung zum Elternrecht bietet, ist gleichwohl zu bezweifeln, weil es für das Bundesverfassungsgericht trotz einer derartigen Formulierung kaum überzeugend sein dürfte, dass sich eine Änderung des Verfassungstextes nicht auf den materiellen Gehalt der Verfassung auswirken soll.“

 

Fazit: Auch dieser neue Kompromiss zwischen Union und SPD ist ein fauler Kompromiss. Und auch unnötig, denn Kinder sind in der gegenwärtigen Fassung des Grundgesetzes schon umfassend geschützt.

 

Deshalb meine Forderung an Sie: Stimmen Sie gegen diese vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes.

 

Mit freundlichen Grüßen

 
     
   

Mit freundlichen Grüßen

 

Mathias von Gersdorff


  • 0

#4
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34166 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

 

 

 

Mehrheit gegen Kinderrechte ins Grundgesetz

 

 

 

 

Veröffentlicht: 21. Januar 2021 Autor: 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

 

 

 

59 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass der Plan der Großen Koalition, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht dazu führen dürfe, dass Elternrechte eingeschränkt werden.

 

cropped-mdk-banner-for-fb-de-12.jpg?w=15

Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des in Erfurt ansässigen INSA-Meinungsforschungsinstituts , die im Auftrag der „Tagespost“ durchgeführt wurde. 16 Prozent sind gegenteiliger Ansicht; 18 Prozent wissen nicht, wie sie zu der Frage stehen.

Mit steigendem Alter nimmt auch der Anteil derjenigen zu, die der Meinung sind, Elternrechte dürften durch Kinderrechte im Grundgesetz nicht eingeschränkt werden. Während in der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen noch 42 Prozent diese Position vertreten, sind es bei den 30- bis 39-Jährigen 48 Prozent, bei den 40- bis 49-Jährigen 57 Prozent, bei den 50- bis 59-Jährigen 66 Prozent und in der Altersgruppe der über 60-Jährigen sogar 71 Prozent.

 

couple-photo-adj.jpg

Betrachtet man die Frage nach Partei-Affinität, so äußerten Wähler der AfD am häufigsten (74 Prozent) die Einschätzung, dass Kinderrechte im Grundgesetz nicht zu einer Einschränkung von Elternrechten führen dürfe. Darauf folgen Anhänger der Union mit 67 Prozent und FDP-Wähler (66 Prozent). Bei SPD-Wählern liegt der Wert bei 63 Prozent, bei Linken-Anhängern noch bei 55 Prozent.

Einzig Wähler der Grünen sind nicht mit absoluter Mehrheit der Meinung, dass der Plan der Großen Koalition, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht dazu führen dürfe, dass Elternrechte eingeschränkt werden.

Infos zur Tagespost: 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

.


  • 0