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Richter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Politik der Regierung


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Rolf

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Richter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Politik der Regierung

 

 

 

 

3 Jan. 2021

 

Ein Richter hat wegen der von Bund und Ländern verhängten einschneidenden Corona-Maßnahmen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, wie news2020.de berichtet. Dem Juristen zufolge sei es höchste Zeit, "unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung wieder zu stabilisieren".

5ff0cf4d48fbef324019f7c5.jpgQuelle: www.globallookpress.com © Anja Cord via www.imago-images.de
Ein Richter hat eine Verfassungsbeschwerde wegen der einschneidenden Corona-Maßnahmen der Bundesregierung eingelegt. (Symbolbild)

Ein Richter aus Deutschland, dessen Identität bisher nur dem Onlineportal 2020news.de bekannt ist, soll im Dezember 2020 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die COVID-19-Eindämmungsverordnung des Landes Berlin, die COVID-19-Eindämmungsverordnung und die Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg sowie die von der Bundeskanzlerin und den 16 Ministerpräsidenten der Länder ergriffenen Maßnahmen erhoben haben.

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Meinung

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In einem 190 Seiten langem Schreiben rügt der Richter die Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Schutzes der Familie sowie der Menschenwürde. Des Weiteren rügte er laut 2020news.de zahlreiche weitere Verstöße wie die Verletzung der Religionsfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Zu Beginn des Schreibens erwähnt der Richter die Aussage des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier:

"Nicht die Lockerungen sind angesichts der Grundrechte rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung der Maßnahmen."

In seiner Beschwerde führt der Richter weiter aus, dass die Verordnungsgeber zu Beginn der Maßnahmen von einer exorbitant höheren Gefahr ausgegangen sind, als sich bis zum heutigen Tage wissenschaftlich bestätigt hat. Die Fallsterblichkeitsrate betrage nur ein sechsundzwanzigstel des ursprünglich angenommenen Werts, daher ist die Schärfe der Maßnahmen zu korrigieren, so der Jurist. Mittlerweile habe sich "ein Regieren durch umfangreiche und tief in Grundrechte eingreifende Verordnungen durch die Exekutive etabliert, welches droht, sich zu verselbständigen".

Ferner sei der kurzfristige Schutz des Lebens einseitig gewichtet, der mittel- und langfristige Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit sei mittlerweile aus dem Blick geraten. Die angeordneten Maßnahmen seien in ihrer Wirksamkeit zudem oft nicht hinreichend belegt. Da es im Laufe des Jahres 2020 einen enormen Zugewinn an wissenschaftlichen Erkenntnissen gegeben habe, sei es nun höchste Zeit, das angstgetriebene Handeln durch ein tatsachen- und evidenzbasiertes Handeln zu ersetzen.

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Statt der zyklischen Methode des "Draufhauens auf alles und alle", bei der es scheinbar nur die Wahl zwischen "Lockdown light" und "Lockdown hart" gebe, sollten viel lieber die vulnerablen Gruppen wirkungsvoll geschützt werden und andererseits den Menschen grundrechtlich verbriefte Freiheiten in erheblichem Umfang wiedergewährt werden. Zudem verkenne die Bundesregierung, dass die Gefahren, insbesondere die Langzeitfolgen, der im Schnellverfahren entwickelten mRNA-Impfungen noch nicht ausreichend absehbar sind:

"Keiner will, dass sich Fälle wie mit dem Schmerzmittel Contergan wiederholen."

Der Richter bittet seine Kollegen daher, sich der Verfassungsbeschwerde unvoreingenommen anzunehmen. Er möchte mit seiner Beschwerde einen Beitrag leisten, um "die bebenden Säulen unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung wieder etwas zu stabilisieren und die gesellschaftliche Spaltung zu reduzieren". Das Grundgesetz müsse sich auch in Krisenzeiten bewähren.

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Wie der Jurist weiter erläutert, zweifle er in letzter Zeit immer stärker daran, dass es den Regierungen und den meisten der Mainstream-Medien daran gelegen ist, ergebnisoffen nach Möglichkeiten der Krisenbewältigung zu suchen und sachlich miteinander zu diskutieren. Es entstehe vielmehr der Eindruck, dass es nur noch um die Bestätigung einer gefassten Meinung geht, die sich an derjenigen "in Berlin" orientiert.

Hochrangige Wissenschaftler, die eine andere Meinung vertreten, werden dem Juristen zufolge teilweise diskreditiert und als "Verschwörungstheoretiker" etikettiert. Auch Monopolisten wie YouTube löschen im großen Ausmaß Videos von Publizisten und Wissenschaftlern, die eine andere Auffassung als die Weltgesundheitsorganisation vertreten. Zensur finde dabei statt, sie gehe zwar nicht direkt vom Staat aus, allerdings geschehe diese vor seinen Augen, ohne dass er einschreite. Diese "Verengung des Debattenraums" könne fatal sein bei der Bewältigung der Krise. Es wäre für den Rechtsstaat jedoch mehr als schädlich, wenn sich in der Zukunft herausstellen sollte, dass "die historisch einmalig einschneidenden Maßnahmen, welche zu einem Umbau der Gesellschaft beigetragen haben werden, doch nicht erforderlich waren".

 


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