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Corona-Staat: Wo bleibt die Gewaltenteilung?


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Corona-Staat: Wo bleibt die Gewaltenteilung?

 

 

 

 

Veröffentlicht: 15. November 2020 Autor: 

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Von Felizitas Küble

 

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Bekanntlich beruhen die bisherigen staatlichen Corona-Verordnungen nicht auf einem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz (Legislative), sondern auf einer Einigung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder (Exekutive).

 

In einem demokratischen Rechtsstaat ist aber die Legislative – also das Parlament – für die Gesetzgebung zuständig, nicht die Regierung, denn die Gewaltenteilung ist kein Randphänomen, sondern ein Grundelement des freiheitlichen Rechtsstaates (wozu noch die Judikative gehört, also die Rechtssprechung).

 

Die Gewaltenteilung begrenzt und regelt die Macht der Herrschenden und verteilt zugleich sinnvoll die Kompetenzen. Der bekannteste Begründer dieses Rechtsstaat-Prinzips ist der einstige französische Staatstheoretiker Montesquieu mit seiner Schrift „Vom Geist der Gesetze“.

 

Mit dieser Unterscheidung der „Gewalten“ hängt es letztlich auch zusammen, daß z.B. in Dortmund die Corona-Beschränkungen (vor allem Maskenpflicht) für ungültig erklärt wurden: Das dortige Amtsgericht gab als Begründung an, die Verordnung beruhe auf einem Entscheidung der Regierung, nicht auf einer Abstimmung des Deutschen Bundestags. Ähnlich urteilte auch das österreichische Verfassungsgericht.

 

Es ist zudem ein Unterschied, ob die Exekutive (Regierung) nur für eine kurze Zeit Notfallmaßnahmen (sofern erforderlich) ergreift – oder ob sie einen monatelangen Lockdown einführt und dabei Bürger-Grundrechte beschneidet – und zudem die mittelständische Wirtschaft vielfach in ihrer Existenz bedroht, so daß im nächsten Jahr mit zehntausenden Konkursen zu rechnen ist.

 

Einige Rechtsanwälte – darunter der bekannte Dr. Füllmich – kündigen bereits Schadensersatzklagen bzw. Sammelklagen von betroffenen Unternehmen an, die sich womöglich auch gegen das RKI und Prof. Christian Drosten richten, zumal sich die Regierungsbeschlüsse stark an deren „Empfehlungen“ orientiert hatten.


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