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Die degenerierte Politik Deutschlands


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#1
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Die degenerierte Politik

Deutschlands

 

Die persönliche Analyse eines besorgten Bürgers angesichts des Zeitgeschehens der letzten fünf Jahre.

 

Rolf Wiesenhütter

 

Mein Name ist Rolf Wiesenhütter. Ich bin Diplomtheologe, fünfundsechzig Jahre alt und lebe in Lübeck. Als Theologe war und bin ich während meiner beruflichen Tätigkeit gegenüber der Politik neutral. Das heißt ich gehörte und gehöre zu keiner Zeit einer politischen Partei an. Mein Interesse an Politik ist die Bewertung des politischen Geschehens aus einer gesunden Distanz heraus. Ich bin weder rechtsradikal, Verschwörungstheoretiker, Nazi oder Reichsbürger. Da es inzwischen so üblich in unserem Land ist, dass diejenigen, die sich erlauben, die Dinge mit Verstand zu betrachten, verleumdet, denunziert und in der beruflichen Karriere nicht nur angegriffen, sondern zerstört werden, sei hier gesagt, dass ich diesen Kreislauf verlassen habe, mich allenfalls noch ehrenamtlich betätige und von daher nicht angreifbar bin. Man darf sich also das Denunziantentum in Bezug auf meine Person getrost sparen.

 

Alles was ich hier im Weiteren vortrage, entspricht mit Ausnahme der gekennzeichneten und durch Quellen belegten Zitate meiner grundgesetzlich verbrieften freien Meinungsäußerung, die hier sachlich vortrage.

 

Warum verstehe ich die Politik der letzten fünf Jahre als degeneriert? Weil der Begriff „degenerieren“ die Bedeutung von Abnutzung und Verschleiß hat. Im medizinischen Gebrauch spricht man auch vom Verfall ganzer Organe, von Funktionsverlust und chronischen Schädigungsfaktoren.

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Aus dieser Definition heraus erlebe ich die aus meiner Sicht massiv erkrankte Politik fast aller Parteien in Bund und Ländern.

 

 

 

  1. Der schleichende Abbau der Meinungsfreiheit.

 

In der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 26.9.2015 ist ein Treffen zwischen dem Facebook-Inhaber Mark Zuckerberg und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nachzulesen. Es wird berichtet, dass Zuckerberg der Kanzlerin ein Versprechen gibt das zum Inhalt hat, Hassparolen aus seinem Netzwerk zu verbannen. Kurz darauf begannen Roboter, die mit Schlüsselbegriffen programmiert wurden, jeden Kommentar, in dem eines dieser Begriffe auftaucht, automatisch zu löschen.

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Roboter die politisch programmiert wurden, bestimmen also, was man noch veröffentlichen darf. Am 1. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) erarbeitet wurde, in Kraft getreten. Begründet wurde das Gesetz damit, dass im Netz Hasskriminalität und Persönlichkeitsverletzungen verbannt würden.

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Seitdem werden auf Facebook selbst die unverfänglichsten Kommentare automatisch gelöscht. Ich für meinen Teil empfinde es als unübersehbar, dass die Politik begonnen hat völlig willkürlich darüber zu befinden, was als Hass und Persönlichkeit zu definieren ist. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist jeder, der dieser Definition kritisch begegnet kriminell. Abweichend davon kommt der gewaltigste Hass heute von den linken Politikern. Die „Covidioten“ sind nicht die, die eine Meinung haben, sondern die, die abweichenden Meinungen von ihre Ideologie mit Hass und Zerstörung begegnen. Auf den Seiten der „Bundeszentrale für politische Bildung findet sich dagegen folgender Text:

 

Für eine funktionierende Demokratie sind freie Medien eine wichtige Voraussetzung. Sie sollten möglichst unbeeinflusst von staatlichen Vorgaben sein. Allerdings endet die Medienfreiheit dort, wo fremde Rechte verletzt werden. Artikel 5 

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 lautet:

 

(1) Jeder hat das 

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, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die 

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 und die 

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 der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine 

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 findet nicht statt.

 

2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der 

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 und in dem Recht der persönlichen Ehre. Sollen die Medien ihrer "öffentlichen Aufgabe" gerecht werden, muss das Mediensystem so ausgestaltet sein, dass dieses Ziel zu erreichen ist. So setzt eine freie öffentliche Meinungsbildung voraus, dass die unterschiedlichen Auffassungen, die im Volk vertreten werden, auch im "Medienkonzert" auftauchen (publizistische Vielfalt). Kritik und Kontrolle am Verhalten von Staatsorganen und Inhabern politischer Ämter können nur Medien leisten, die nicht selbst von diesen beherrscht werden.  

 

Deshalb verlangt das 

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 (

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) eine Medienordnung, in der die Medien grundsätzlich unabhängig von staatlichem Einfluss organisiert sind (Staatsfreiheit). Das Mediensystem besteht aus vier Elementen: den Printmedien (Zeitungen und Zeitschriften), dem Internet, den Rundfunkanstalten und den Privatsendern. Den geringsten staatlichen Vorgaben unterliegen die Printmedien und das Internet: Niemand benötigt eine staatliche Zulassung, um als Journalist tätig zu werden, eine Zeitung herauszugeben oder einen Blog zu gründen und zu betreiben. Die Pressegesetze der Bundesländer enthalten in erster Linie Ordnungsvorschriften, die die Verfolgung von Rechtsverletzungen erleichtern. Dem dient zum einen die Pflicht, in einem "Impressum" den Verlag bzw. Herausgeber, den Drucker und den "verantwortlichen Redakteur" auszuweisen, der dafür haftet, dass in dem Blatt nichts Strafbares veröffentlicht wird. Dieser muss zum Beispiel verhindern, dass Beleidigungen verbreitet oder Geheimnisse verraten werden. Außerdem verpflichten sie das Blatt, Anzeigen als solche kenntlich zu machen und eine "Gegendarstellung" abzudrucken, in der jemand behauptet, was über ihn in der Zeitung gestanden hat, sei unwahr. Auf der anderen Seite geben sie den Medien das Recht, von Behörden die Auskünfte zu verlangen, die sie benötigen, um ihr Publikum sachgerecht zu informieren. Ähnliche Vorschriften für Telemedien finden sich im Rundfunkstaatsvertrag der Länder (§§ 54 " 58 RstV [Auskunftspflicht]), auf dem die Rundfunk- und Mediengesetze der Länder basieren.“

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Es braucht nicht viel Nachdenkens um festzustellen, dass das Grundgesetz und etliche andere Gesetze mit ausdrücklichem Willen der Kanzlerin gebrochen wurden, weil die permanente Zensur keinerlei rechtlicher Prüfung unterliegt. In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom 18.1.2016 berichtet die Journalistin Claudia Zimmermann, dass es für die Printmedien eine Anweisung gäbe, regierungsfreundlich zu berichten. Beim Westdeutschen Rundfunk wurden Journalisten angeblich dazu angehalten, positiv über Flüchtlinge und die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu berichten. „Wir sind natürlich angewiesen, pro Regierung zu berichten“, sagte die WDR-Journalistin Claudia Zimmermann vom WDR-Studio in Aachen in einer Diskussionsrunde des niederländischen Radioprogramms „De Stemming“ (Die Stimmung) auf dem Sender L1.  Das hatten zunächst der „Tagesspiegel“ und die „Huffington Post“ gemeldet. In dem Radio-Talk ging es um die Vorgänge in Köln an Silvester und die Stimmung in Deutschland. Auf eine Frage des Moderators, ob sie im WDR positiv über Flüchtlinge berichten müsse, sagte die langjährige freie Mitarbeiterin demnach: „Wir sind öffentlich-rechtlicher Rundfunk und darum angehalten, das Problem in einer mehr positiven Art anzugehen. Das beginnt mit der Willkommenskultur von Merkel bis zu dem Augenblick, als die Stimmung kippte und es mehr kritische Stimmen im Rundfunk und auch von der Politik gab.“

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Diese Anweisung ist wahrlich kein Einzelfall und kann vielfach weiter belegt werden. Erstaunlich ist nur, dass die Medien das mit sich machen lassen. Dazu ein weiterer Kommentar: „Eine Vereinnahmung der Medien („Media Capture“) ist ein Begriff, der praktizierenden Journalist/innen (zunehmend jenen in den osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten) nur allzu gut bekannt ist. Gemeint ist eine Situation, in der ein bestimmtes Medienunternehmen, sei es ein Fernseh- oder Radiosender, ein Printerzeugnis oder Online-Nachrichtenportal, nicht mehr in der Lage ist, wirklich unabhängig zu agieren. Oder die erforderlichen Themen, Berichte und Perspektiven nicht mehr abgedeckt werden können, um zu gewährleisten, dass sich das Publikum anhand umfassender Informationen seine eigene Meinung bilden kann. Gleiches trifft zu, wenn ein Medium keine Kontrollfunktion über mächtige politische oder wirtschaftliche Gruppierungen mehr wahrnehmen kann, weil es vom Wohlwollen bestimmter Interessengruppen abhängig ist. Dieser Fall kann eintreten, wenn Medien die ideologischen Ansichten ihrer Inhaber widerspiegeln müssen oder zu Kompromissen gezwungen sind, um ihre Inserenten zu halten. Gerade auch in der Fachpresse kommt es zudem oft zu Überschneidungen zwischen dem Publikum und den Personen, über die berichtet wird, wie beispielsweise bei Wirtschafts- oder Finanzmedien, die gern auf die Bedürfnisse der Finanzelite ausgerichtet sind.“

 

Fortsetzung folgt!


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#2
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2. Die Selbstermächtigung der Kanzlerin

 

Nachdem die Denkverbote für die Bürger zu greifen begannen und die Kanzlerin den Verzicht auf eine weitere Amtszeit verkündet hatte, änderte sich deren Politik schlagartig. Im Jahr 2015 fiel die erste gravierende alleinige Entscheidung der Kanzlerin mit der Öffnung der deutschen Grenzen für eine Million muslimischer Antisemiten, darunter unzählige Schwerstkriminelle wie, Mörder und Vergewaltiger. Die früheren Verfassungsrichter Udo Di Fabio und Hans Jürgen Papier übten am Verhalten der Kanzlerin vernichtende Kritik an der „Wir schaffen das“ – Politik und erschütterten damit die CDU und die CSU. Merkwürdigerweise gelang es Frau Merkel die aufkeimenden Debatten über die durch sie ausgelöste Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu unterbinden. Der Verfassungsjurist Michael Bertrams nannte das Geschehen erstmals  Selbstermächtigung. Wenn Deutschlands beste Grundgesetzkenner die Politik derart kritisieren, dann hat das Gewicht. Schließlich meldet sich der Vizepräsident des Bundeverfassungsgerichts Prof. Ferdinand Kirchhof zu Wort und nennt Merkel öffentlich eine Verbrecherin. Kirchhofs Aussage hat eine neue Qualität, er ist noch im Dienst, im Gegensatz zu den anderen Systemfeiglingen und Mittätern, die das Recht bis zu ihrer Pensionierung verschlucken. Kirchhof hingegen hat Merkels Verbrechen jetzt offen angeprangert: „Die planmäßige illegale Flutschleusenöffnung und die illegalen Grenzübertritte. Nach dem Sturz des Merkel-Systems muss sie dafür den Rest ihres Lebens hinter Gitter verbringen. So gut wie niemand, der über unser Land herfallenden Invasoren hat ein Recht, bei uns zu sein,“ sagt der zweithöchste Richter am höchsten Gericht der BRD. Kirchhof in der FAZ (29.08.2017, S. 4) wörtlich:„Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“Es sind nur 0,5 Prozent „Bleibeberechtigte“, selbst nach BRD-„Recht“.

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Gemäß der Lügenzahl von einer Million Invasoren 2015 hätten gerade mal 5.000 von ihnen Asyl bekommen dürfen, aber Hunderttausende erhielten verbrecherisch Asyl gewährt, was das Anschluss – Unrecht des Familiennachzugs zur Folge hat. Kürzlich berichtete der FOCUS, dass derzeit jährlich nahezu 300.000, gemäß Kirchhof, unrechtmäßig ihre Familien nachholen dürfen (pro Eindringling mindestens 5 Nachzüge). Es fallen also allein 1,5 Millionen Syrer aus dem Flutjahr 2015 über uns her. Und jedes Jahr kommen weitere Millionen und Abermillionen Nachzugs-Invasoren hinzu, wofür wir Existenz, Gesundheit und Leben opfern müssen. Da die zugrundeliegende Asylgewährung gemäß Kirchhof sogar BRD-Unrecht darstellt, handelt es sich bei den anschließenden Familiennachzügen quasi um die Vorbereitung von Mord und schwersten Verbrechen an uns Deutschen, denn alles, was mit dem Kommen dieser furchtbaren Menschenmassen zu tun hat, war, ist und bleibt Unrecht. Und gemäß Kirchhof geht vom Islam religiöser Terror und Massenmord aus. Kirchhof sagt:

 

„Notwendig wird allerdings eine neue Gewichtung von Freiheit und Sicherheit wegen der steigenden Bedrohung der Gesellschaft durch einen islamistischen Terrorismus. … Zu denken gibt, dass aus den Kreisen des Islam aus religiöser Motivation der Terror entsteht.“

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In der Folge gehen allein im Jahr 2015 über eintausend Strafanzeigen bei der Justiz gegen Frau Merkel wegen Hochverrat ein. Diese bleiben allerdings genauso unbeachtet wie die Aussagen der Verfassungsrichter. Die Bundesanwaltschaft weist sämtliche Klagen ab. Angeblich seien sie in Bausch und Bogen haltlos.  Am 10. Mai 2019 ist im Nachrichtenspiegel zu lesen, dass der Rechtsanwalt Wilfried Schmitz beim Generalstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der deutschen Völker gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) gestellt hat. Begründet wird dies u.a. mit:

 

Es ist von besonderem historischen Interesse, dass endlich aufgearbeitet wird, was eigentlich die wahren Hintergründe für die „Einreisegestattungen“ ab Ende August/Anfang September 2015 waren, durch die eine regelrechte Völkerwanderung nach Deutschland und in andere EU-Länder ausgelöst worden ist. Zitat § 6 VStGB: (1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, 1. ein Mitglied der Gruppe tötet, 2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, 4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

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Untermauert wurde diese Klage durch ein umfangreiches Gutachten von Richter Di Fabio. Allerdings blieb auch diese Klage folgenlos. Wenn die Gewaltenteilung eines Landes außer Kraft gesetzt wird, so darf man dies aus meiner Sicht ungeschönt Verfall der Demokratie zugunsten der Diktatur, in diesem Fall einer alleinherrschenden Person nennen. Das Grundgesetz hat für die Diktatorin keine Gültigkeit mehr. Ihre Partei glorifiziert sie bis heute und ein Drittel des Volkes hält ihre Politik für alternativlos. Die Migrantenwelle nimmt beharrlich zu, es wird darüber nicht mehr informiert.

 

Inzwischen haben wir das Jahr 2020 und plagen uns seit mehr als einem halben Jahr mit der sogenannten Coronapandemie. Kanzlerin Merkel ist voll in Element. Schon wie 2015 in der Flüchtlingswelle agiert sie wiederum im Rahmen der Selbstermächtigung und trifft Entscheidungen an den deutschen Parlamenten vorbei. Bevor ich ins Detail gehe einige Veröffentlichungen: Zunächst aus dem Bundestag eine Presseveröffentlichung aus dem Jahr 2012:

 

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12051 17. Wahlperiode 03.01.2013 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Dezember 2012 gemäß § 18 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes. Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012:

 

Präambel: Aufgabe des Bevölkerungsschutzes ist es, die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, Lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie die Umwelt und das Kulturgut vor Schadensereignissen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges, integriertes Hilfeleistungssystem, welches sich im Einsatz bewährt hat und auch solchen Ereignissen gewachsen ist, die über den Bereich der alltäglichen Gefahrenabwehr hinausgehen. Gleichwohl sieht sich die Gesellschaft einer Reihe möglicher Gefahrenereignisse gegenüber, deren Intensität auch den deutschen Bevölkerungsschutz vor große Herausforderungen stellen würde. Dabei ist einzuräumen, dass Risiken verbleiben, vor denen möglicherweise nicht angemessen geschützt werden kann.“

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2.3 Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ Die Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ wurde unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden13 durchgeführt. Auch hier wurde zunächst ein entsprechendes Szenario durch die behördenübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet. Anschließend wurden die anzunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Pandemie sowie das bei ihrem Auftreten zu erwartende Schadensausmaß bestimmt. Das Szenario beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert. Hierfür wurde der zwar hypothetische, jedoch mit realistischen Eigenschaften versehene Erreger „Modi-SARS“ zugrunde gelegt. Die Wahl eines SARSähnlichen Virus erfolgte u. a. vor dem Hintergrund, dass die natürliche Variante 2003 sehr unterschiedliche Gesundheitssysteme schnell an ihre Grenzen gebracht hat. Die Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können (z. B. SARS-Coronavirus (CoV), H5N1-Influenzavirus, Chikungunya-Virus, HIV).14 Unter Verwendung vereinfachter Annahmen wurde für dieses Modi-SARS-Virus der hypothetische Verlauf einer Pandemie in Deutschland modelliert, welcher sowohl bundesrelevant als auch plausibel ist.15 Das Szenario beschreibt eine von Asien ausgehende, weltweite Verbreitung eines hypothetischen neuen Virus, welches den Namen Modi-SARS-Virus erhält. Mehrere Personen reisen nach Deutschland ein, bevor den Behörden die erste offizielle Warnung durch die WHO zugeht. Darunter sind zwei Infizierte, die durch eine Kombination aus einer großen Anzahl von Kontaktpersonen und hohen Infektiosität stark zur initialen Verbreitung der Infektion in Deutschland beitragen. Obwohl die laut Infektionsschutzgesetz und Pandemieplänen vorgesehenen Maßnahmen durch die Behörden und das Gesundheitssystem schnell und effektiv umgesetzt werden, kann die rasche Verbreitung des Virus aufgrund des kurzen Intervalls zwischen zwei Infektionen nicht effektiv aufgehalten werden. Zum Höhepunkt der ersten Erkrankungswelle nach ca. 300 Tagen sind ca. 6 Millionen Menschen in Deutschland an Modi-SARS erkrankt. Das Gesundheitssystem wird vor immense Herausforderungen gestellt, die nicht bewältigt werden können. Unter der Annahme, dass der Aufrechterhaltung der Funktion lebenswichtiger Infrastrukturen höchste Priorität eingeräumt wird und Schlüsselpositionen weiterhin besetzt bleiben, können in den anderen Infrastruktursektoren großflächige Versorgungsausfälle vermieden werden. Nachdem die erste Welle abklingt, folgen zwei weitere, schwächere Wellen, bis drei Jahre nach dem Auftreten der ersten Erkrankungen ein Impfstoff verfügbar ist. Das Besondere an diesem Ereignis ist, dass es erstens die gesamte Fläche Deutschlands und alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Ausmaß betrifft, und zweitens über einen sehr langen Zeitraum auftritt. Bei einem Auftreten einer derartigen Pandemie wäre über einen Zeitraum von drei Jahren mit drei voneinander getrennten Wellen mit immens hohen Opferzahlen und gravierenden Auswirkungen auf unterschiedliche Schutzgutbereiche zu rechnen. Für dieses Szenario wurden anschließend sowohl die für ein solches Seuchengeschehen anzunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit als auch das bei seinem Auftreten zu erwartende Schadensausmaß gemäß der Methode der Risikoanalyse für den Bevölkerungsschutz auf Bundesebene bestimmt. Die Ergebnisse der Risikoanalyse (Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Szenario) sind dem Bericht in Anhang 4 beigefügt.“

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„Pandemie durch Virus „Modi-SARS“! Eintrittswahrscheinlichkeit: Klasse C: bedingt wahrscheinlich ein Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1.000 Jahren eintritt! SZENARIO 1. Definition der Gefahr/Ereignisart Eine Pandemie ist eine weltweite Ausbreitung eines Krankheitsgeschehens. Außergewöhnliches Seuchengeschehen kann natürliche Ursachen haben, z. B.: x Wiederauftreten bekannter Krankheitserreger (Masern, Typhus) x importierte Fälle von Erkrankungen mit seltenen hochkontagiösen und/oder hochpathogenen Erregern (Ebola, Lassa-Fieber) x Pandemien mit Variationen von bekannten Erregern (Influenza-Pandemie) x Auftreten neuartiger Krankheitserreger (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom, SARS) In Ausnahmefällen kann Seuchengeschehen aber auch auf akzidentelle oder intentionale Freisetzung zurückgehen, z. B.: x akzidentelle Freisetzung beispielsweise durch einen Laborunfall (wie bei einzelnen Fällen nach der SARS-Pandemie oder die H1N1-Influenza 1977, die sogenannte „Russische Grippe“, die vermutlich Folge einer Laborfreisetzung war (Scholtissek et al., 1978; Zimmer and Burke, 2009)) x intentionale Freisetzung im Bereich der Lebensmittelerpressung oder auch mit bioterroristischem Hintergrund (bekanntestes Beispiel sind hier die „Anthrax-Briefe“ in den USA 2001). Das vorliegende Szenario beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert. Dem Szenario ist der zwar hypothetische Erreger „Modi-SARS“ zu Grunde gelegt, dessen Eigenschaften im Informationsblatt (siehe Anhang) beschrieben sind und der sehr eng an das SARS-Virus angelehnt ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können. (z. B. SARS-Coronavirus [CoV], H5N1-Influenzavirus, Chikungunya-Virus, HIV). Ein aktuelles Beispiel für einen neu auftretenden Erreger ist ein Coronavirus („novel Coronavirus“), welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist. Dieses Virus wurde seit Sommer 2012 bei sechs Patienten nachgewiesen, von denen zwei verstorben sind. Ein Patient wurde in Deutschland behandelt und konnte als geheilt entlassen werden. Im Unterschied zu SARS-CoV scheint dieses Virus aber nicht oder nur sehr schlecht von Mensch zu Mensch übertragbar zu sein, so dass in der aktuellen Risikoeinschätzung davon ausgegangen wird, dass das Risiko einer Erkrankung in Folge einer Übertragung von Mensch zu Mensch gering ist (Stand 26. November 2012). SARS-CoV und HIV waren für die menschliche Population „neue“, bis dahin Drucksache 17/12051 – 58 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode unbekannte Viren mit einer hohen Letalität, die für HIV erst nach Jahren und extrem kostenaufwändiger Forschung gesenkt werden konnte. Dagegen waren Chikungunya-Viren und H5N1-Viren schon bekannt; durch Mutationen veränderte Eigenschaften führten bei diesen Viren allerdings zur besseren Übertragbarkeit auf den Menschen. SARS-CoV und H5N1 werden über die Atemwege übertragen, Chikungunya wird durch einen Vektor (Mücken) übertragen. Damit sind diese Erkrankungen schwerer zu kontrollieren als HIV, das durch Geschlechtsverkehr oder über Kontakt mit HIV-positivem Blut übertragen wird. Während die HIV-Kontrolle in Deutschland und anderen Ländern in Westeuropa oder Nordamerika relativ gelungen ist, ist dies in vielen anderen Ländern mit weniger guter Infrastruktur im Gesundheitsbereich nicht der Fall – ein Indiz dafür, wie essentiell Kontrollmaßnahmen in der Ausbreitungsbegrenzung sind. 2. Beschreibung des Ereignisses Das hypothetische Modi-SARS-Virus ist mit dem natürlichen SARS-CoV in fast allen Eigenschaften identisch. Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Übertragung des Virus auf einen Menschen bis zu den ersten Symptomen der Erkrankung, beträgt meist drei bis fünf Tage, kann sich aber in einem Zeitraum von zwei bis 14 Tagen bewegen. Fast alle Infizierten erkranken auch. Die Symptome sind Fieber und trockener Husten, die Mehrzahl der Patienten hat Atemnot, in Röntgenaufnahmen sichtbare Veränderungen in der Lunge, Schüttelfrost, Übelkeit und Muskelschmerzen. Ebenfalls auftreten können Durchfall, Kopfschmerzen, Exanthem (Ausschlag), Schwindelgefühl, Krämpfe und Appetitlosigkeit. Die Letalität1 ist mit 10% der Erkrankten hoch, jedoch in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt. Kinder und Jugendliche haben in der Regel leichtere Krankheitsverläufe mit Letalität von rund 1%, während die Letalität bei über 65-Jährigen bei 50% liegt. Die Dauer der Erkrankung unterscheidet sich ebenfalls in Abhängigkeit vom Alter der Patienten; jüngere Patienten haben die Infektion oft schon nach einer Woche überwunden, während schwerer erkrankte, ältere Patienten rund drei Wochen im Krankenhaus versorgt werden müssen, auch Behandlungsbedarf von bis zu 60 Tagen wurde für das SARS-CoV beschrieben. Dieser altersabhängige Verlauf der Infektion mit SARS-CoV wurde für Modi-SARS nicht angenommen. Für das Modellieren der Zahlen an Erkrankten und Betroffenen im Szenario gehen wir davon aus, dass alle Altersgruppen gleich betroffen sind. Weitere Parameter, die den Verlauf modifizieren können, wie menschliche Kontakte und Mobilität in Ballungsräumen oder soziale Netzwerke wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich über Tröpfcheninfektion, da das Virus aber auf unbelebten Oberflächen einige Tage infektiös bleiben kann, ist auch eine Schmierinfektionen möglich. Mit Auftreten der ersten Symptome sind die infizierten Personen ansteckend. Dies ist der einzige Unterschied in der Übertragbarkeit zwischen dem hypothetischen Modi-SARS und dem SARS1 Letalität beschreibt den Anteil der Erkrankten, die als Folge der Infektion versterben. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 59 – Drucksache 17/12051 CoV – der natürlich vorkommende Erreger kann erst von Mensch zu Mensch übertragen werden, wenn eine Person bereits deutliche Krankheitssymptome zeigt. Zur Behandlung stehen keine Medikamente zur Verfügung, so dass nur symptomatisch behandelt werden kann. Ein Impfstoff steht ebenfalls für die ersten drei Jahre nicht zur Verfügung. Neben Einhaltung von Hygienemaßnahmen können Schutzmaßnahmen in dem Sinne also ausschließlich durch Absonderung Erkrankter bzw. Ansteckungsverdächtiger, sowie den Einsatz von Schutzausrüstung wie Schutzmasken, Schutzbrillen und Handschuhen getroffen werden. Absonderung, Isolierung und Quarantäne sind aber nur von begrenzter Wirksamkeit, da schon bei Beginn der Symptomatik eine sehr ausgeprägte Infektiosität besteht (Fraser et al., 2004) Die Infektionskrankheit breitet sich sporadisch und in Clustern aus. Eine Übertragung findet insbesondere über Haushaltskontakte und im Krankenhausumfeld, aber auch in öffentlichen Transportmitteln, am Arbeitsplatz und in der Freizeit statt. Für das Modi-SARS-Szenario wird nur eine mutationsbedingte Änderung in der Übertragbarkeit des Virus angenommen; weitere mögliche Varianten, auch mit multifaktorieller Ausprägung wären denkbar (Reichenbach, 2008), sind allerdings in diesem Szenario nicht berücksichtigt. 2.1 Auftretensort/Räumliche Ausdehnung Wo passiert das Ereignis?/Welches Gebiet ist durch das Ereignis betroffen? Das Ereignis tritt global auf (hauptsächlich Asien, Nordamerika, Europa). Die Ausbreitung in Deutschland erfolgt über eine Messestadt in Norddeutschland und eine Universitätsstadt in Süddeutschland (Æ siehe 2.4 Dauer und Verlauf). In der Initialphase des Geschehens werden insgesamt zehn Fälle nach Deutschland eingetragen. Hierbei sind zwei Fälle von besonderer Bedeutung, da sie Schlüsselpositionen für die Verbreitung einnehmen (s. 2.3 Auslösende Ereignisse). Die anderen Fälle betreffen Reisende, die zur Verbreitung beitragen. Die Verbreitung erfolgt flächendeckend über Deutschland, analog zur Bevölkerungsdichte. Diese Annahme reflektiert ein theoretisches, vereinfachtes Modell, bei einem natürlichen „echten“ Ausbruchsgeschehen wäre mit geografischen Unterschieden zu rechnen, deren Komplexität hier nicht abgebildet werden kann.

 

2.2 Zeitpunkt: Wann passiert das Ereignis? (Jahreszeit/ggf. Tageszeit) Das Ereignis beginnt im Februar in Asien, wird dort allerdings erst einige Wochen später in seiner Dimension/Bedeutung erkannt. Im April tritt der erste identifizierte Modi-SARS-Fall in Deutschland auf. Dieser Zeitpunkt bildet den Ausgangspunkt des vorliegenden Szenarios. Nochmal: Das stammt aus dem Jahr 2012!! 2.3 Auslösende Ereignisse Welche Geschehnisse führen zu diesem Ereignis?/Wodurch wird das Ereignis ausgelöst? Der Erreger stammt aus Südostasien, wo der bei Wildtieren vorkommende Erreger über Märkte auf den Menschen übertragen wurde. Da die Tiere selbst nicht erkranken, war nicht erkennbar, dass eine Infektionsgefahr bestand. Durch diese zoonotische Übertragung in Gang gesetzte Infektketten konnten nur retrospektiv nachvollzogen werden; dies gelang nicht in allen Fällen. Heimische Haus- und Nutztiere sind durch Modi-SARS nicht infizierbar und tragen daher nicht zur Verbreitung oder Aufrechterhaltung der Infektionskette bei. Zwei der ersten Fälle, die nach Deutschland eingeschleppt werden, betreffen Personen, die sich im selben südostasiatischen Land angesteckt haben. Eine der Personen fliegt noch am selben Abend nach Deutschland, um bei einer Messe in einer norddeutschen Großstadt einen Stand zu betreuen, die andere Person fliegt einen Tag später nach Deutschland zurück, um nach einem Auslandssemester in China ihr Studium in einer süddeutschen Universitätsstadt wieder aufzunehmen. Diese beiden Personen sind in Deutschland zwei der Indexpatienten, durch die die Infektion weiter verbreitet wird. Sie sind von besonderem Interesse, weil beide Personen mit außerordentlich vielen Menschen in Kontakt kommen und so stark zur initialen Verbreitung beitragen. Es gibt weitere Fälle, die nach Deutschland importiert werden, so dass man von insgesamt zehn infizierten Personen ausgeht, auf die die erste Infektionswelle zurückzuführen ist.

 

2.4 Dauer und Verlauf Wie lange dauern das Ereignis und/oder seine direkten Auswirkungen an? Es ist so lange mit Neuerkrankungen zu rechnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Für das vorliegende Szenario wird ein Gesamtzeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt mit der Annahme, dass nach dieser Zeit ein Impfstoff entwickelt, freigegeben und in ausreichender Menge verfügbar ist. Der Erreger verändert sich im Verlauf der drei Jahre durch Mutationen so, dass auch Personen, die eine Infektion bereits durchlebt haben, wieder anfällig für eine Infektion werden. Hierdurch kommt es insgesamt zu drei Erkrankungswellen unterschiedlicher Intensität. Welcher Zeitraum nach Beginn/Eintritt des Ereignisses ist bei der Bestimmung des Schadensausmaßes zu berücksichtigen? Das Schadensausmaß wird als Summe für den gesamten Zeitraum von drei Jahren ermittelt. Wie verläuft das Ereignis? Ausgehend von den zuerst auftretenden Fällen in Nord- und Süddeutschland breitet sich die Pandemie in Wellen mit ansteigenden Zahlen aus. Grundsätzlich ist vor allem in Ballungsräumen aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und der Bewegungsmuster (hohe Mobilität, Nutzung von Massenverkehrsmitteln usw.) mit entsprechend höheren Erkrankungszahlen zu rechnen. Es wird angenommen, dass jeder Infizierte im Durchschnitt drei Personen infiziert und es jeweils drei Tage dauert, bis es zur nächsten Übertragung kommt. Sogenannte „Super Spreader“ werden hierbei nicht berücksichtigt. Des Weiteren wird angenommen, dass die Bevölkerung voll suszeptibel, (in der Medizin für empfänglich) also für das Virus empfänglich, ist. Eine Reduktion der Anzahl suszeptibler Personen wird durch das Durchlaufen der Infektion erreicht. Die Menge der Infizierbaren verkleinert sich, weil Erkrankte versterben oder vorläufige Immunität entwickeln. Die Ausbreitung wird auch durch den Einsatz antiepidemischer Maßnahmen verlangsamt und begrenzt. Solche Maßnahmen sind etwa Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten oder andere Absonderungsmaßnahmen wie die Behandlung von hochinfektiösen Patienten in Isolierstationen unter Beachtung besonderer Infektionsschutzmaßnahmen. Mittel zur Eindämmung sind beispielsweise Schulschließungen und Absagen von Großveranstaltungen. Neben diesen Maßnahmen, die nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet werden können, gibt es weitere Empfehlungen, die zum persönlichen Schutz, z. B. bei beruflich exponierten Personen, beitragen wie die Einhaltung von Hygieneempfehlungen. Die antiepidemischen Maßnahmen beginnen, nachdem zehn Patienten in Deutschland an der Infektion verstorben sind. Die Anordnung der Maßnahmen geschieht in den Regionen zuerst, in denen sich Fälle ereignen; die Bevölkerung setzt die Maßnahmen je nach subjektivem Empfinden unterschiedlich um. Generell werden Maßnahmen zwischen Tag 48 und Tag 408 als effektiv beschrieben. Hieraus ergibt sich mit wirksamen antiepidemischen Maßnahmen in einer Bevölkerung, bei der keine Immunität gegen das Virus vorhanden ist.

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Fortsetzung folgt!


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ebd.

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  ihre-verlässlichen-freunde-bzw-globalpolitischen-pyromanen/

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file:///C:/Users/Admin/Documents/13.09.2020/Corona/1712051.pdf S. 2

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ebd. S. 5-6.

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ebd. S. 55-62


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#3
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3. Der Handlungsunfähige bayrische Ministerpräsident Markus Söder

 

 

Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder muss aktuell in Deutschland unangenehme Fragen beantworten. Es steht der Vorwurf im Raum, dass seine Frau Karin Baumüller-Söder, an der Herstellung von Corona-Schutzmasken mitverdienen würde. Speziell weil Söder an der Maskenpflicht festhält, verortete die AfD ein etwas schiefes Licht. Die Firma Baumüller Services mit Sitz in Nürnberg wirbt mit dem Slogan „

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„. Karin Baumüller-Söder wiederum ist Geschäftsführerin von Baumüller Services, einem Tochterunternehmen der Firmengruppe Baumüller. Eben dieses Unternehmen hat am 4. Mai bekanntgegeben, 

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 zu wollen. Damit, so der Vorwurf, würde die Ehefrau des Ministerpräsidenten an jenen Corona-Masken mitverdienen, welche er selbst 

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: Maskenpflicht, 

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. Inzwischen antwortete auch Markus Söder auf die Vorwürfe. Laut deutschen Medien soll dem Ministerpräsident „

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„. Er prüfe rechtliche Schritte gegen die Vorwürfe. Es handle sich um „Fake News“. Die Masken wären nur in geringer Stückzahl hergestellt worden, um gespendet zu werden.“

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Allerdings wird Söders Dementi bezweifelt. „Wie glaubwürdig diese Darstellung ist, kann man mit der Eigendarstellung der Firma Baumüller Services übereinstimmen, auf deren 

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 folgende Inhalte zu lesen waren (wir haben den Text natürlich gesichert): „Baumüller Services, eine Tochter der Nürnberger Firmengruppe Baumüller, reagiert auf die aktuellen Herausforderungen und stellt einen Teil seiner Fertigung auf die Herstellung von Face Shields um. (…) Die neuste Kompetenz des Unternehmens ist die Produktion von Gesichtsschildern. Schon im Jahr 2018 

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. Da wurden Vorwürfe laut, dass die Familie Söder durch die Asyl-Krise gut dazuverdienen würde.

 

Ein Ministerpräsident, der in seinem eigenen Land die Coronakrise nicht nur nicht in den Griff bekommt, sondern schwerste Fehler nicht sanktioniert wird als herausragender Kandidat für das Amt des künftigen Bundeskanzlers glorifiziert. Seine amtierenden Nieten lässt er einfach weiterwurschteln und beweist damit seine eigene Führungsunfähigkeit. Was durften wir in den vergangenen Monaten erleben? Zuerst wurden “versehentlich“ 8.000 Getestete nicht über ihre Ergebnisse informiert. Kurz darauf wurde bekannt das 10.000 Reiserückkehrer, die über Bayern zurückkamen einfach weiterreisen durften ohne dass sie nach den versprochenen 48 Stunden informiert wurden. Sie durften sich auf ganz Deutschland verteilen wodurch Infizierte den Virus bis in den hohen Norden ausbreiten konnten. Aktuell wurde bekannt, dass durch einen Fehler in einem bayrischen Labor 98% der Test falsch sind. Der bayrische Ministerpräsident samt seinen Nieten in Nadelstreifen gehören damit zu den Hauptverantwortlichen für den erneut ausgerufenen Lockdown. Jeden Tag verbreitet er in den Medien Angst und Schrecken, anstatt endlich seine Arbeit zu machen oder zurückzutreten.

 

4. Der von Ermächtigungsphantasien träumende Gesundheitsminister Jens Spahn

 

Herr Spahn fiel nicht nur durch seine überdimensionierte Arroganz auf, sondern zunächst mit der schillernden Ansage: „Harz 4 Empfänger sind nicht arm.“ Anschließend gehörte er zu den intensivsten Befürwortern des 1. Lockdown. Dadurch mussten bis zu 7 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit und dadurch auf erhebliche Einkommensteile verzichten. Eine Million Arbeitnehmer wurden arbeitslos. Dann erklärte der Herr Minister, dass der Lockdown nicht nötig gewesen wäre. Etwa gleichzeitig frohlockte Herr Spahn dann zur Freude von Millionen Geschädigten, dass er sich nunmehr eine 300qm Villa für 3 Mill. Euro gekauft habe. Da konnten die reichen Harzer nur noch jubeln. Berichten darf am aber darüber nicht, Herr Spahn versucht dies mit allen juristischen Mitteln zu unterbinden. Schließlich ist die Herkunft des vielen Geldes Privatsache. Bei Herrn Spahn ist eindeutig die Charakterbildung völlig fehlgeschlagen. Damit erweist er sich als Volksvertreter völlig ungeeignet. Im fehlt offenbar jede Einsichtsfähigkeit, wird aber dafür von seiner Partei als Hoffnungsträger und zukünftiger Kanzler

Wesentliche Rücktrittsgründe von Minister Spahn sind allerdings seine massiven Fehlentscheidungen. Es ist unfassbar, wie viel Steuergeld dieser Mann sinnlos verschleudert. Dazu einige Beispiele: Quellen dazu zitiert aus:

 

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Seine Verstöße gegen die von ihm selbst eingeforderte Maskenpflicht haben ihn schließlich selbst infiziert. Bei einem öffentlichen Auftritt musste er darauf hingewiesen werden, dass er seine Maske verkehrt herum trägt. Er gibt Millionen im dreistelligen Bereich auf Kosten des deutschen Steuerzahlers aus, obwohl dessen Ergebnisse ein Fiasko sind. Transportleistungen vergibt er widerrechtlich ohne Ausschreibung an Unternehmen aus seinem CDU Wahlkreis. Allein die Firma Fiege hat daher einen dreistelligen Millionenbetrag erhalten. Die Finanzierung seiner Villa ist fragwürdig, möglicherweise gesetzwidrig. Seine Corona-App verschlang mehr als 60 Mill. Euro und ist bis heute weitgehend unbrauchbar. Dieses und viele weitere Ungereimtheiten kann man sich offenbar problemlos leisten, solange man den Befehlen von Kanzlerin Merkel folgt. Zahlen dürfen dann Generationen von Steuerzahlern, die offenbar den Staus von Nutzvieh im Kopf einiger Politiker haben. Wie sollte es auch anders sein, wenn ein gelernter Bankkaufmann und jahrelanger Pharmalobbyist Gesundheitsminister wird, obwohl er keine Ahnung von Medizin hat.

 

5. Der Panikgeneral der SPD Prof. Karl Lauterbach

 

Nahezu täglich erscheint der Medizinprofessor Lauterbach im Fernsehen und verbreitet Angst und Schrecken im Volk. Nun hat sich ein Filmbeitrag von Servus TV gefunden, der die Aussagen von Lauterbach in ein wahrhaftiges Licht stellt. Die Exfrau Lauterbachs widerlegt die Panikmache Lauterbachs. Quelle:

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Die Dame ist Wissenschaftlerin und Epidemiologin und lehnt das Maskentragen ab. „Sie hält sich an die Fakten und findet es nicht korrekt, wenn man nach Ablauf einer solch milden Infektion behauptet, das wäre der größte Killer und die größte Gefahr. Das sind alles Hypothesen die darauf beruhen dass man sagt, das sei ein neues Virus. Die Mutationen des Virus können nachgewiesen werden und sind für unser Immunsystem nicht neu. Deshalb verläuft diese Infektion sehr mild, die Sterblichkeitsrate liegt bei 0,1%. Sie und ihr Mann haben gemeinsam in Harvard studiert, aber sie haben nicht das Gleiche studiert. Lauterbach ist kein Virologe und kein Epidemiologe, sondern studierte in einem völlig anderen Fachbereich. Seine Exfrau ist Epidemiologin und sie sagt, dass man das Handwerk verstehen muss. Anders funktioniert es nicht.“ Die Exfrau von Lauterbach erklärt daher seine Aussagen weitgehendst für falsch. Da auch Merkel keine Medizinerin ist, haben wir es also mit drei ahnungslosen Bestimmern zu tun, die mehr zerstören als jemals deutsche Politiker es getan haben. Unsere Regierung gleicht einer Gurkentruppe, die Gehorsam leisten muss. Merkel offenbar dem Bilderbergerprogramm und ihre Untergebenen dürfen keine gegensätzlichen Äußerungen tätigen, sondern werden sie zu Gurkensalat gemacht und von der Kanzlerin verspeist. Im Bundestag wird Lauterbach inzwischen öffentlich als Verfassungsfeind deklariert.

 

6. Eine Stellungnahme der AFD

 

Die AFD wird von den Altparteien regelrecht verteufelt. Wenn man sich die Bundestagsdebatten anhört, spürt man durch das Geschrei und Gelächter blanken Hass auf die, die sich mit Sachverstand darum bemühen, zurechtzurücken, was die Altparteien aus ideologischen Gründen  zerstören. Zur aktuellen Corona-Politik äußern sie sich für jeden Menschen mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar und überzeugend:

 

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben es wieder getan: Sie schicken Deutschland erneut in den „Lockdown“. Mit diesen als „light“ verharmlosten unverhältnismäßigen Maßnahmen fahren Merkel und die Ministerpräsidenten unsere Volkswirtschaft mutwillig und mit Vorsatz gegen die Wand. Die beschlossene Stilllegung weiter Teile des öffentlichen Lebens läuft auf ein Berufsverbot für ganze Branchen hinaus. Das ist ein wirtschaftliches Todesurteil für unzählige Händler, Gewerbetreibende, Gastronomen, Hoteliers, Selbständige, Freiberufler, Künstler und Dienstleister, die schon das bisherige überzogene Maßnahmen-Chaos nur unter Aufopferung ihrer letzten Reserven überlebt haben. Die AfD-Fraktion hat in dieser Woche im Bundestag klar und deutlich Stellung gegen diesen falschen Weg in der Pandemie-Bekämpfung bezogen. Der neuerliche, von oben verordnete Lockdown zeigt, dass unter dem Deckmantel der Pandemie-Bekämpfung unsere parlamentarische Demokratie zusehends in Gefahr gerät. Bei der Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten haben die Regierungen von Bund und Ländern jedes Maß verloren. Die verantwortlichen Politiker haben die verschreckten Bürger als Knetmasse entdeckt. Besonders weit geht dabei der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach, der fordert, dass die Einhaltung der Corona-Maßnahmen von den Behörden auch in den Privatwohnungen der Bürger kontrolliert wird. Zugleich hat Innenminister Horst Seehofer angekündigt, die Bundespolizei zu mobilisieren, um den neuerlichen Lockdown durchzusetzen. Die AfD-Fraktion wird es nicht zulassen, dass die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten sich anmaßen, mit fragwürdigen Begründungen die Grundrechte der Bürger willkürlich und am Bundestag vorbei einzuschränken. Und wir werden uns nicht das Recht nehmen lassen, auch im Plenum unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung laut und deutlich zu verteidigen und die Bundesregierung zu kritisieren.“ 

 

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist in Gefahr. „Der Bundesinnenminister missbraucht die Bundespolizei, um friedliche Bürger einzuschüchtern. Diese Zweckentfremdung einer hoheitlichen Institution untergräbt nicht nur das Ansehen der Bundespolizei, sie ist ein weiterer Anschlag auf unsere verfassungsmäßige Ordnung. Verbunden mit der Forderung des SPD-Politikers Lauterbach, die Polizei solle auch in Privatwohnungen eindringen können, sehen wir hier eine sehr besorgniserregende Entwicklung. Nicht nur das Zustandekommen der Corona-Maßnahmen, sondern auch deren Um- und Durchsetzung nehmen immer autoritärere Züge an. Die Bundesrepublik entfernt sich zunehmend von ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Rechtsstaatlichkeit. Tausende Bundespolizisten gegen die eigenen Bürger einzusetzen ist völlig überzogen und dieser Form rechtlich hoch fragwürdig. Die Bundespolizei hat die originäre Aufgabe die Grenzen unseres Landes zu schützen. Die Bundesregierung weigert sich seit Jahren, die Bundespolizei gemäß dieser gesetzlichen Grundlage einzusetzen, stattdessen soll sie nun zur Drangsalierung der Bürger zweckentfremdet werden. Die Jagd auf Touristen, die aus sogenannten ‚Risikogebieten‘ einreisen, hat bei Horst Seehofer offenbar höhere Priorität als die Zurückweisung illegaler Migranten.

 

Fortsetzung folgt!

 


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#4
Rolf

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7.  Wie kann man das alles als Christ bewerten?

 

Wir kommen in einen Bereich, von dem die Politik weitgehend nichts wissen will. Die christlichen Wurzeln des Grundgesetzes, das Christentum als Ganzes und der einzelne Christ werden zunehmend als unangenehm empfunden. Gleichwohl gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Niedergang unseres Volkes und dem Wort  Gottes. So lesen wir beispielsweise in 2. Thessalonicher 2:

 

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Lasset euch niemand verführen in keinerlei Weise; denn er kommt nicht, es sei denn, dass zuvor der Abfall komme und offenbart werde der Mensch der Sünde, das Kind des Verderbens, 

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der da ist der Widersacher und sich überhebt über alles, was Gott oder Gottesdienst heißt, also dass er sich setzt in den Tempel Gottes als ein Gott und gibt sich aus, er sei Gott. 

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Gedenket ihr nicht daran, dass ich euch solches sagte, da ich noch bei euch war? 

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Und was es noch aufhält, wisset ihr, dass er offenbart werde zu seiner Zeit. 

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Denn es regt sich bereits das Geheimnis der Bosheit, nur dass, der es jetzt aufhält, muss hinweg getan werden; 

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und alsdann wird der Boshafte offenbart werden, welchen der HERR umbringen wird mit dem Geist seines Mundes und durch die Erscheinung seiner Zukunft ihm ein Ende machen, 

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ihm, dessen Zukunft geschieht nach der Wirkung des Satans mit allerlei lügenhaftigen Kräften und Zeichen und Wundern 

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und mit allerlei Verführung zur Ungerechtigkeit unter denen, die verloren werden, dafür dass sie die Liebe zur Wahrheit nicht haben angenommen, auf dass sie selig würden. 

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Darum wird ihnen Gott kräftige Irrtümer senden, dass sie glauben der Lüge, 

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auf das gerichtet werden alle, die der Wahrheit nicht glauben, sondern haben Lust an der Ungerechtigkeit.

 

Das ist deutlich. Wir müssen es nicht kommentieren. Das Wort „Corona“ ist seit einigen Wochen in aller Mund; es beherrscht plötzlich die Schlagzeilen, beeinflusst zunehmend unsere Gedanken und inzwischen auch unser Alltagsleben: Vorratskäufe, Schulschließungen, Stillegung des öffentlichen Lebens, Verbot aller Gottesdienste. Das wohlklingende lateinische Wort bedeutet eigentlich „Kranz, Krone“. Die schlimmen Viren, die zur Zeit um die ganze Welt reisen und uns in Atem halten, haben diese Bezeichnung wohl wegen der strahlen- oder kronenförmigen Stielfortsätze auf ihrer Hülle erhalten. Ähnliche Corona-Viren haben 2002/03 die SARS-Seuche ausgelöst und 2012 die MERS-Epidemie. Fachleute erklären uns, dass das jetzige Seuchenvirus SARS-CoV2 eng verwandt ist mit Virusarten, die Fledermäuse befallen – Fledermäuse werden in China als Lebendtiere auf Märkten angeboten; diese nach der Bibel unreinen Tiere sind der Gegenstand zahlreicher abergläubischer Vorstellungen, sie werden u.a. als Glücksbringer verehrt und zu Heilzwecken genutzt. Man vermutet den Ursprung der Epidemie auf einem Lebendtiermarkt der chinesischen Großstadt Wuhan; manche meinen allerdings, das Virus entstamme einem Labor für biologische Kampfstoffe. In jedem Fall ist dieses Virus der Auslöser einer rasch um sich greifenden Seuche geworden, die schon jetzt weltweite Auswirkungen hat.

Was bedeutet die Corona-Krise für uns gläubige Christen? Ich möchte versuchen, einige biblische Gedanken zu diesem einschneidenden Ereignis niederzuschreiben, in der Hoffnung, dass dies eine Hilfe für beunruhigte und fragende Kinder Gottes sein kann.

 

Ihr werdet aber von Kriegen und Kriegsgerüchten hören; habt acht, erschreckt nicht; denn dies alles muss geschehen; aber es ist noch nicht das Ende. Denn ein Heidenvolk wird sich gegen das andere erhebenund ein Königreich gegen das andere; und es werden hier und dort Hungersnöte, Seuchen und Erdbeben geschehen. Dies alles ist der Anfang der Wehen.
(Matth. 24,6-8)

 

Jesus Christus lehrt in Matthäus 24 Seine Jünger, was die Zeichen Seiner Wiederkunft und des Endes der Weltzeit sind (Matth. 24,3). Er zeigt ihnen in einem prophetischen Überblick in den Versen 4 bis 14 zunächst, was die Kennzeichen der vor-antichristlichen Zeiten sind, um dann in den Versen 14 bis 31 die Zeit der großen Drangsal für Jakob zu schildern. Zu den Gerichten Gottes, die sich gegen Ende der Endzeit häufen, gehören neben Kriegen auch Hungersnöte, Erdbeben und eben Seuchen, verderbliche Krankheiten, die sich schnell und weit ausbreiten. Alle diese Dinge sind, im Licht der Bibel gesehen, göttliche Gerichte; der heilige, allmächtige Gott sendet sie als warnende Botschaften über die immer gesetzloser werdende Welt, um die Völker noch zur Umkehr zu mahnen. Was die Seuchen angeht, so wurde Europa lange Zeit immer wieder von der Pest heimgesucht, die übrigens auch von unreinen Tieren her übertragen wurde. Die Entwicklungen der modernen Medizin haben inzwischen viele bakterielle Krankheiten stark eingedämmt, wofür wir dankbar sein können. Doch gegen Seuchen, die durch Viren verursacht werden, hat die moderne Medizin zumeist keine wirksame Therapie, man kann nur versuchen, ihre Ausbreitung durch Impfungen zu bekämpfen.

 

Ganz gewiss ist die Ausbreitung der Corona-Epidemie ein warnender Ruf Gottes an die Menschen in Deutschland und der Welt, die überwiegend von der Botschaft der Bibel einiges wissen, sich aber immer mehr von Gott und Christus abwenden und gegen die Ordnungen Gottes rebellieren. Wir hatten nach dem Ende des schrecklichen Zweiten Weltkriegs viele Jahrzehnte erstaunlichen Frieden und Wohlfahrt; Gott hat uns im Vergleich zu vielen anderen Regionen der Welt sehr gesegnet und vor vielem bewahrt. Zum Dank dafür haben die meisten Länder Europas in den letzten Jahren immer mehr widergöttliche Gesetze erlassen und Gottes Schöpfungs- und Eheordnung offen angegriffen. Die falsche heidnische Religion des Humanismus regiert in Europa; Gott wird verdrängt, und der Mensch wird zum Maß aller Dinge erhoben. So hat der ewige, allmächtige Gott, der Himmel und Erde regiert, Seine Hand von unserem Kontinent zurückgezogen, und wir haben vermehrt Anteil an Gerichten und krisenhaften Entwicklungen, die in anderen Kontinenten viel häufiger auftreten.

Für uns Kinder Gottes ist das ein Ansporn, jetzt mit erhöhter Dringlichkeit die Menschen um uns herum zur Umkehr zu mahnen, ihnen die Rettungsbotschaft von dem ewigen Heil in dem Herrn Jesus Christus zu verkündigen. Noch ist Zeit zur Umkehr – aber die jetzigen Katastrophen sind nur ein schwaches Vorspiel im Vergleich zu den schlimmen Gerichten, die über diese Welt kommen, wenn Gott Seinen großen Gerichtstag anbrechen lässt. Was solche Seuchen so schlimm für die Menschen macht, ist die Tatsache, dass sie unsichtbar zuschlagen und es sehr schwierig ist, sich wirksam gegen sie zu schützen. Sie treffen meist Reich und Arm, Jung und Alt ohne Unterschied; sie schlagen plötzlich, ohne Vorwarnung zu, und ohne wirksames Medikament ist der Mensch der Krankheit ziemlich ausgeliefert, weiß nicht, ob er davonkommt oder an ihr sterben muss. Die Bibel drückt das im Psalm 91 sehr treffend aus, wenn sie von der „verderblichen Pest“ spricht und das Heimtückische und Unbeherrschbare dieser Bedrohung beschreibt: 

 

„Du brauchst dich nicht zu fürchten vor dem Schrecken der Nacht, vor dem Pfeil, der bei Tag fliegt, vor der Pest, die im Finstern schleicht, vor der Seuche, die am Mittag verderbt“ (Ps 91,5-6).

 

Solche heimtückischen Krankheiten machen die zerstörerische Macht des Bösen offenbar; oft ruinieren sie in kürzester Zeit die körperliche Gesundheit und führen zu einem schlimmen Tod. Rasch breiten sie sich aus und strecken manchmal große Scharen von Menschen nieder. Der Mensch wird dadurch an seine Vergänglichkeit erinnert, und daran, dass er dem Gericht Gottes nicht entfliehen kann, wenn Gott es über ihn verhängt. Die heutigen Menschen haben das alles mehr oder weniger erfolgreich verdrängt – wenn nicht der Tod durch schwere Krankheiten wie Krebs oder durch andere Nöte plötzlich in ihr Leben tritt, denken sie nicht daran und fühlen sich sehr selbstsicher, vertrauen auf die moderne Medizin, halten jeden Gedanken an ihre Vergänglichkeit weit fern. Was für ein Selbstbetrug! Der Mensch hat mit Recht Angst vor solchen Seuchen – aber viel schlimmer ist die tödliche Krankheit der Sünde, der zerstörerischen Begierde und der Auflehnung des Menschen gegen seinen Schöpfergott. Diese schreckliche Gefahr verdrängen leider so viele Menschen, obwohl sie noch vage wissen, dass die Bibel ernstlich vor der tödlichen Gefahr unserer Sündenkrankheit warnt. Wenn schwere Krankheiten sie treffen, dann klagen sie auch noch Gott an: „Wie kann Gott das zulassen?“, anstatt zu erkennen, dass sie durch ihre Auflehnung gegen Gott und ihre Übertretungen unter dem gerechten Gericht Gottes stehen. Jeder Mensch – gerade auch jeder äußerliche Christ, der keine echte Glaubensbeziehung zu Jesus Christus und keinen Frieden mit Gott hat -, sollte in dieser Stunde aufwachen und Ernst machen mit der Bekehrung zu Gott und mit der Auslieferung seines ganzen Lebens an den Herrn Jesus Christus! Im gläubigen Vertrauen auf den Sohn Gottes, der sich zu unserer Rettung ans Kreuz schlagen ließ und unsere Strafe trug, damit wir Vergebung finden könnten, liegt die einzige Rettung aus den kommenden Gerichten! „Glaube an den Herrn Jesus Christus, so wirst du gerettet werden!“ (Apg 16,31).

 

Was wollen wir nun hierzu sagen? Ist Gott für uns, wer kann gegen uns sein? Er, der sogar seinen eigenen Sohn nicht verschont hat, sondern ihn für uns alle dahingegeben hat,
wie sollte er uns mit ihm nicht auch alles schenken? (…)
Wer will uns scheiden von der Liebe des Christus? Drangsal oder Angst oder Verfolgung oder Hunger oder Blöße oder Gefahr oder Schwert? (…) Aber in dem allem überwinden wir weit durch den, der uns geliebt hat.
Denn ich bin gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Fürstentümer noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Hohes noch Tiefes noch irgendein anderes Geschöpf uns zu scheiden vermag von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserem Herrn. 
(Röm 8,31-39)

 

Für alle Kinder Gottes, für alle die, welche ihr Leben dem treuen, gnädigen Sohn Gottes, Jesus Christus, anvertraut haben, gilt der wunderbare Trost, dass wir mitten in allen endzeitlichen Krisen und Verwerfungen in unserem Herrn geborgen sein dürfen und auf den Schutz des allmächtigen Gottes, unseres himmlischen Vaters, fest vertrauen dürfen.

 

Mitten in allen Krisen und Erschütterungen, die in der Endzeit auf uns Gläubige zukommen, dürfen wir uns an unseren Gott und Seine Verheißungen halten. Er wird Seine Gemeinde, Seine Kinder, die auf Ihn vertrauen, nicht im Stich lassen. Der Herr vermag uns zu bewahren, dass die schlimmen Seuchen, die in der letzten Zeit als Gericht über diese Erde kommen, uns nicht hinwegraffen dürfen. Gott macht einen Unterschied zwischen dem Gerechten und dem Gesetzlosen (vgl. Mal. 3,17-18). Davon dürfen wir vertrauensvoll ausgehen, auch wenn Gott manchmal auch Seinen Kindern Prüfungen und schwere Führungen sendet (vgl. Phil. 2,25-27).

In jedem Fall dürfen wir darauf vertrauen, dass das zerstörerische und quälende Leid, das der Satan oftmals in das Leben von gottfernen Menschen sendet, weil er Lust daran hat, Menschen zu quälen, uns nicht treffen darf. Wenn unser Gott uns Schweres zu tragen gibt, dann gibt Er auch Gnade, Trost und Linderung, damit wir das Schwere erdulden können.

 

Meine Empfehlung lautet: Vertrauen wir nicht auf Menschen, sondern auf Gottes Wort. Die Bibel lehrt uns nicht, dass wir an einem Coronavirus sterben, sondern dass unsere Lebenszeit von Gott vorherbestimmt ist.

 

 

Unser Leben währet siebzig Jahre, und wenn's hoch kommt, so sind's achtzig Jahre, und wenn's köstlich gewesen ist, so ist es Mühe und Arbeit gewesen; denn es fährt schnell dahin, als flögen wir davon.

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 (Luther 1912)

 

 

 

Es war nicht unsere Entscheidung, so wie jeder mag,
geboren zu werden und zu wählen den ersten Tag.
Zu einer uns bestimmten Zeit begann unser Leben.
Die Zeit ist uns wie ein tiefes Geheimnis gegeben.

Wussten wir, was uns die Zukunft wird bringen,
ob Wünsche, Pläne und Träume könnten gelingen?
Wir hatten Zeit im Leben, viele Wege standen uns offen.
Hatten Zeit zu lieben, Zeit zu glauben, Zeit zu hoffen.

Jedes Geschehen hatte seine Stunde - Leid und Glück.
Was machten wir mit unserer Zeit? Nie kehrt sie zurück!
Waren wir zum Handeln und Erdulden immer bereit?
Konnten wir schweigen und reden zur rechten Zeit?

Strebten wir nach Wissen, Anerkennung und Macht?
Oder haben wir den Wert der Weisheit mehr bedacht?
Bedenken wir diese Fragen, sie sind der Mühe wert,
denn kostbar sind die Tage, die uns noch beschert.

80 Jahre sind eine lange Zeit, das ist wahr.
Doch jung ist ein beginnendes Lebensjahr.
Neu sind Stunden und Tage, die kommen und gehen.
Den Sinn der Zeit - lasst ihn uns gut verstehen.

Sinnvoll ist, wenn Weisheit und Liebe das Alter krönt.
Und glücklich ist, der weiß, dass er mit Gott versöhnt.
Noch hält die Lebenszeit viele Wege für uns offen:
Wir haben Zeit zu lieben, zu glauben, zu hoffen.

 

Autor: 

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(Anmerkung: Kapitel sieben enthält u.a. Gedanken von Rudolf Ebertshäuser)

 

 

 

 

                                                                                                              

 

 

 

 


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#5
Roerlo

Roerlo

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Guter Artikel! Danke! Beim Video kam leider die Meldung: Video nicht verfügbar. Roerlo


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#6
Rolf

Rolf

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Da hat wohl wieder die Zensurkeule zugeschlagen. Ich habe das Video längst auf dem Rechner und kann es per Email versenden.


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