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Richter rügt Corona-Urteile: "Gerichte haben Grundrechts-Eingriffe aus Angst abgesegnet"


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Rolf

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Freiheitsrechte versus Seuchenschutz

 

 

 

Richter rügt Corona-Urteile: "Gerichte haben Grundrechts-Eingriffe aus Angst abgesegnet"

 

 

 

 

  • FOCUS-Online-Reporter 

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Quarantäne, Kontaktverbote, Ladenschließungen: Im Kampf gegen Corona habe die Politik zum Teil "existenzgefährdend" in die Grundrechte von Millionen Menschen eingegriffen, findet Amtsrichter Thorsten Schleif. Das hätte die Justiz verhindern müssen. Doch viele seiner Kollegen seien "aus Panik" der Regierungslinie gefolgt.

 

Der Amtsrichter Thorsten Schleif aus Dinslaken (Nordrhein-Westfalen) wirft der deutschen Justiz Versagen im Zusammenhang mit der 

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 vor.

 

„Allzu schnell haben Gerichte Zwangsmaßnahmen der Politik durchgewinkt, die für Millionen Menschen in ganz Deutschland massive Eingriffe in ihre Grundrechte darstellten“, sagte Schleif im Gespräch mit FOCUS Online. Bei nicht wenigen seiner Kollegen hätten zu Beginn der Krise „Angst und Panik“ die Entscheidungsfindung bestimmt.

 

Richter sauer: Kollegen wollten Regierung "Rücken stärken"

 

„Im Vordergrund stand weniger der Gedanke, die Maßnahmen der Regierung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen, sondern viel mehr das Bestreben, der Regierung bei ihrem Kampf gegen das ‚Killer-Virus‘ den Rücken zu stärken“, kritisiert der 40-jährige Richter und Buchautor (

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).

 

Ursächlich für das Verhalten der Richter sei die intensive und erschütternde Corona-Berichterstattung kurz nach dem Ausbruch der weltweiten Pandemie gewesen. Schleif: „Fernsehsendungen und Zeitungen zeigten nur noch schreckliche Bilder von Intensivstationen und Särgen. Das löste bei fast allen Menschen Panik aus und beeinflusste ihr Handeln maßgeblich.“ Das gelte für einfache Bürger und Politiker, aber eben auch für Richter.

 

Bürger erleben "schwerste Grundrechtseingriffe seit 1949"

 

Schleif betonte, die deutschen Bürger erlebten „gegenwärtig die schwersten Grundrechtseingriffe seit Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949“. Bundes- und Landesregierungen hätten zur Eindämmung der Corona-Pandemie „massiv und zum Teil existenzgefährdend“ in die Grundrechte der Menschen eingegriffen. Als Beispiele nannte er die weitreichenden Quarantäne-Regelungen, Geschäftsschließungen, Versammlungs- und Kontaktverbote.

 

Auf diese pauschalen Bekämpfungsmaßnahmen hätten die Gerichte anfangs nicht angemessen reagiert, moniert der Amtsrichter.

 

„Gerade zu Beginn der 

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 bestimmten nicht Vernunft und Augenmaß den Inhalt sehr vieler politischer Maßnahmen, sondern pure Angst. Die Entscheidungsträger waren schlichtweg überfordert“, meint Schleif. „Nicht anders erging es den deutschen Richtern.“ Viel stärker als geschehen, hätten sie das Recht und die Freiheit der Menschen verteidigen müssen. Dies sei „auch und gerade in Krisenzeiten wie diesen“ fundamental wichtig.

 

Gerichte hätten sagen müssen: "Bis hierhin und nicht weiter"

 

Schleif: „Hätten die Gerichte insbesondere bei vielen Eilentscheidungen bereits zu Beginn der Krise den Regierungen in Bund und Ländern deutlich gemacht: ‚Bis hierhin und nicht weiter!‘, hätte der inflationäre Maßnahmenwettstreit frühzeitig verhindert werden können.“

 

Schleif erinnerte daran, dass staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie „zum Teil schlimmste Auswirkungen“ haben – auf einzelne Menschen, große Gruppen, ganze Wirtschaftszweige. Jeder Richter müsse deshalb genau abwägen, „ob diese Schäden in einem angemessenen Verhältnis zum Seuchenschutz stehen“.

 

3000 Verkehrstote - Verbot von Autos "unverhältnismäßig"

 

Diese Abwägung habe auch in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens stattzufinden: „Auch die mehr als 3000 Verkehrstoten jährlich könnten verhindert werden, wenn wir einfach alle Autos verbieten – eine solche Maßnahme wäre jedoch unverhältnismäßig.“

 

Im Laufe der vergangenen Monate seien sich die meisten Richter ihrer Verantwortung wieder bewusst geworden, so Schleif. „Mittlerweile haben viele Gerichte unzählige Corona-Schutzmaßnahmen in ganz Deutschland für rechtswidrig erklärt und vom Staat verhängte Bußgelder in Millionenhöhe gestrichen oder jedenfalls erheblich reduziert.“

 

Staat verhängt drastische Bußgelder - Gerichte schreiten ein

 

Beispielhaft sei der Fall einer Eisverkäuferin, die 1000 Euro Bußgeld zahlen sollte, weil sie anstelle eines Bechers ein Hörnchen genommen hat. „Das Verfahren wurde eingestellt, das Bußgeld musste nicht gezahlt werden.“ FOCUS Online hatte kürzlich über einen Fall aus Augsburg berichtet, bei dem ein junger Mann 

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, weil er trotz Ausgangsbeschränkungen im Garten mit drei Freunden gefeiert hatte. Das zuständige Amtsgericht bremste die übereifrigen Kontrolleure der Kommune ein - und reduzierte die Geldbuße auf 350 Euro.

 

Bürger vor übermäßigen Eingriffen in Grundrechte schützen

 

Richter Schleif aus NRW lobt solche Entscheidungen. „Gerichte sind dazu da, die Menschen vor übermäßigen Eingriffen in ihre Grundrechte zu schützen.“ Die Politik sollte aus ihren Fehlern lernen und gezielter und differenzierter als bisher auf die Pandemie-Bedrohungen reagieren. „Andernfalls ist es die grundgesetzlich festgeschriebene Pflicht der Gerichte, einzuschreiten und der Politik die Grenzen aufzuzeigen.“

 

Es ist nicht das erste Mal, dass Schleif seine Kollegen in der Öffentlichkeit frontal angreift, etliche Juristen betrachten ihn deshalb als „Nestbeschmutzer“. Erst im Oktober 2019 hatte er ein Buch mit dem provokanten Titel „Urteil: Ungerecht. Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ veröffentlicht, das bei Lesern auf große Resonanz stieß.

 

Richter als Provokateur: Öffentliche Abrechnung mit Kollegen

 

Das 208-seitige Werk ist eine Art Generalabrechnung mit der Justiz und insbesondere der Richterschaft. Kaum ein gutes Haar lässt Schleif an seinen Kollegen. Mit markigen Worten attackiert er sie, an manchen Stellen spricht er über sie in einem beleidigendem, verachtendem Ton.

 

Unverhohlen rügt er die „Skandalurteile“ seiner Mitstreiter, die angebliche Klüngelwirtschaft in der Justizverwaltung und die seiner Meinung nach völlig überforderten Gerichte. Berufungskammern brandmarkt er als „Rabattmarkenvereine“, den Deutschen Richterbund (fast 17.000 Mitglieder) als Sammelbecken für Karrieristen und Schlaffies.

 

Auch die Thesen in Schleifs neuem Buch dürften bei etlichen Kollegen auf enormen Widerspruch und Gegenwehr stoßen.


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