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Bayern will besseren Schutz religiöser Überzeugungen


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Rolf

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Gotteslästerungsparagraf: Bayern will besseren Schutz religiöser Überzeugungen erreichen





Jesus.de-

26.09.2007

(epd) - Der Freistaat Bayern will sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass der «Gotteslästerungs»-Paragraf des Strafgesetzbuches religiöse Überzeugungen wirksamer schützt. Das bayerische Kabinett beschloss am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Darin ist vorgesehen, dass bereits das «Herabwürdigen und Verspotten» von religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen unter Strafe gestellt wird, wie die Staatskanzlei in München mitteilte.

Damit solle die «weitgehende Schutzlosigkeit» religiöser Gefühle gegen schwere Beleidigungen beendet werden, betonte der scheidende Regierungschef Edmund Stoiber (CSU). Bayern wolle «ein klares Zeichen setzen, dass nicht mit Füßen getreten werden darf, was anderen heilig ist». Stoiber hatte nach der Ausstrahlung der Comic-Serie «Popetown», in der der Papst verspottet wurde, eine Verschärfung gefordert. Der bayerische Gesetzentwurf beruht Stoiber zufolge auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe, der Vertreter der beiden großen Kirchen, des Judentums und des Islam sowie Verfassungsexperten und Publizisten angehörten.

Nach dem so genannten Blasphemieparagrafen ist derzeit eine Beschimpfung religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen nur dann strafbar, wenn sie «geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören». In der Vergangenheit war die Union im Bundestag mit Vorstößen zur Streichung dieses einschränkenden, 1969 ins Strafgesetzbuch aufgenommenen Passus gescheitert.

Die Grünen im Landtag lehnen die Initiative ab. Es liege nicht im Interesse von Religionsgemeinschaften, für geistige Auseinandersetzungen das Strafrecht zu bemühen, erklärte die kirchenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulrike Gote.
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