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Gesundheitsämter drohen mit Kindesentzug bei Corona-Verdacht


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Eine Antwort in diesem Thema

#1
Rolf

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 Mitteilung, 20. August 2020

 

 

 

 

Gesundheitsämter drohen mit Kindesentzug bei Corona-Verdacht

 

 

Sehr geehrter Herr Wiesenhuetter,

 

das ist keine Dystopie, sondern unfassbare Wirklichkeit: Einzelne  

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 in Hessen, Baden-Württemberg und jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern haben Eltern von 3- bis 11-jährigen Kindern schriftlich aufgefordert, ihre Kinder bei bloßem Verdacht auf eine Corona-Infektion von der Familie zu isolieren.

 

Wörtlich heißt es da: „Ihr Kind muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen. Keine gemeinsamen Mahlzeiten. Ihr Kind sollte sich möglichst allein in einem Raum getrennt von anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten.“

 

Falls sich der Kontakt zum Kind nicht vermeiden ließe, gelte Maskenpflicht in den eigenen vier Wänden. Der Gipfel ist die Drohung der Ämter, bei Zuwiderhandlung die Kinder aus den Familien zu reißen und sie für die Quarantäne in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen.

 

Es verschlägt einem den Atem! Derlei behördliche Maßnahmen sind völlig unverhältnismäßig, erst recht angesichts der zahlenmäßig wenigen schwer an Covid-19 Erkrankten, geschweige denn Toten. Man kennt solch übergriffiges Vorgehen ansonsten nur aus totalitären Staaten, wie ich auf Anfrage auch dem US-Magazin 

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 gesagt habe.

 

Inzwischen gab es glücklicherweise einigen Protest. Völlig richtig erklärte 

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, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, dazu: „Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt.“ Die Initiative 

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 bemerkte treffend: „Vor Corona wurde die Isolation von Kindern zweifelsohne als Kindeswohlgefährdung eingestuft und hätte einen Besuch des Jugendamts zur Folge gehabt. Nun wird die Aufforderung zu einem solchen Verhalten als Serienbrief an Eltern verschickt – alles unter Maßgabe des Gesundheitsschutzes.“

 

Aufgrund der vielfachen Kritik äußerte zwar die betroffene Stadt 

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, man werde Eltern und Kinder nicht trennen, sondern gegebenenfalls gemeinsam unterbringen. Aber an der Zwangsisolation hält man unbeirrt fest. Die Integrität der Familie scheint manchen Behörden nichts (mehr) wert zu sein.

 

Dies trifft offensichtlich nicht nur auf Deutschland zu: Bereits im April irritierte ein hochrangiger 

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 mit der Aussage, man müsse Menschen, die möglicherweise an Corona erkrankt seien, aus ihren Familien entfernen und isolieren – trotz des damaligen nahezu weltweiten Lockdowns.

 

Und auch bei diesen massiven Verstößen gegen das Familienwohl schweigt unsere Bundesregierung wieder. Umso wichtiger, dass wir die Stimme erheben. Behalten wir gemeinsam den Kopf oben!

 

 

 

Herzliche Grüße, Ihre

 

Hedwig von Beverfoerde


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#2
Rolf

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  Nein zu Drohungen gewaltsamer Eltern-Kind-Trennungen in Coronazeiten

 

 

 

Veröffentlicht: 1. September 2020 Autor: 

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Von Christa Meves

 

 

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Berichte über die Situation der Kinder in unserer Republik sind derzeit hinsichtlich des Corona-Virus vielfältig, weil im föderalistisch geordneten Schulbereich die Länderhoheit das Sagen hat.

Unterschiedliche Festlegungen erschweren jeglichen Überblick aufgrund der verschiedenartigen Entschlüsse der jeweiligen Kultusministerien in den einzelnen Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern z. B. hat aufgrund eines Coronafalls in der Schule den Schulunterricht dort für zwei Wochen eingestellt und dann wieder aufgehoben.

 

Bei Eltern und Lehrern lösen solche Maßnahmen in Ländern, die mehr befallen sind, neue Unsicherheiten aus.

 

Mit einer geregelten Unterrichtslage, mit der Möglichkeit, die jeweiligen Klassenziele zu erreichen, kann das bald nichts mehr zu tun haben – nur in Sachsen ist alles anders. Das dortige Ministerium lehnt es hartnäckig ab, sich nach anderen Ländern auszurichten, weil man sich in Sachsen in keiner gefährlichen Lage befände.

 

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Doch in den meisten anderen Ländern scheint das aufgrund der veröffentlichten Zahlen weniger günstig. Jeder Kultusminister beschließt zwar seufzend, was er für verantwortbar hält, doch Unterrichts- und Lerndefizite sind unter diesen Umständen leider nicht zu vermeiden.

 

Als Beispiel solcher Unsicherheiten auch in anderen Bereichen ist nun seit Anfang August eine Anweisung von einigen Gesundheitsämtern zum Verhalten von Eltern im Hinblick auf erkrankte Kinder im Alter von drei bis elf Jahren durch die Medien gelaufen und hat bis heute breite Empörung nicht nur in der Elternschaft, sondern bei vielen Bürgern ausgelöst:

 

Es wurde angeordnet, dass Eltern, wenn eines ihrer drei- bis elfjährigen Kinder an Corona erkrankt, dieses zu isolieren hätten, indem sie es allein in einem anderen Raum, getrennt von der Familie, unterzubringen hätten. Sollte diese Isolierung nicht erfolgen – so hätten die Gesundheitsämter angedroht – könnte das eine Heimunterbringung des Kindes zur Folge haben.

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A

ber hierzulande ist es doch üblich, dass Eltern beim Umgang mit ansteckend kranken Kindern sie zwar zu gesunden Geschwistern auf Abstand halten, um diese nicht anzustecken. Aber im Übrigen ist es für alle eine Selbstverständlichkeit, kranke Kinder ausdrücklich in der Nähe zu pflegen.

Wenn die  Berichte dieser Drohungen wirklich wahr sind, müssten wir als Fachleute in der Tat bekunden: Solche Maßnahmen gewaltsamer Trennungen, zumal bei fiebrig kranken Kindern, können – in besonderem Ausmaß für Kleinkinder – im höchsten Maße traumatisierend wirken, was sich dann oft lebenslänglich in die kleine Seele einprägen kann.


Gesundheitsminister Spahn ist dieses Ansinnen unterbreitet worden. Er reagierte aber ausweichend, ohne dass er abwehrend eingegriffen habe, so wird berichtet.

 

Der Beauftragte vom Gesundheitsamt Baden-Württemberg hat diese Anweisung nun aber in einem langen Rechtfertigungsbericht relativiert und geäußert, dass er und die Ämter missverstanden worden seien. Ein Schwenk, der zeigt, wie sehr es Sinn macht, im Interesse unserer Kinder gegen solche Anweisungen unverzüglich öffentlich zu widerstehen und danach gründlich mit seriöser Wissenschaft zu antworten.

 

Was also ist zu tun in unserer aller Verantwortung für unsere Kinder bei all den widersprechenden und verwirrenden Verlautbarungen?

 

Natürlich können wir es nicht hinnehmen, dass durch vorschnelle und die seelische Entwicklung von Kindern möglicherweise lebenslänglich beeinträchtigende, evtl. sogar erzwungene Anordnungen unseren Kindern Schäden zugefügt werden!

 

 

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Dagegen gilt es wachsam zu sein und zu protestieren, was in Baden-Württemberg auch bereits Erfolg gezeigt hat.

 

Aber auf lange Sicht muss das Basieren auf dem Ergebnis wissenschaftlich seriöser Forschungsergebnisse hinzukommen. In diesem Fall bestätigen sie es immer wieder neu: Kleinkinder brauchen zum Gedeihen die unmittelbare, direkte Nähe einer Person – vornehmlich der leiblichen Mutter!

 

Am wahrscheinlichsten wird der Mensch ein leistungs- und liebesfähiger Erwachsener, wenn er in einer Familie mit zusammenhaltenden Eltern und am besten auch mit Geschwistern aufwächst! Diese auf Erfahrung beruhenden Forschungsergebnisse dürfen wir uns nicht durch politischen Unverstand streitig machen lassen!

 

Doch der Weisheit letzter Schluss bleibt für uns derzeit bei aller Undurchdringlichkeit der Corona-Situation insgesamt ein flehentliches Fragen und Bitten zum Turm des Propheten Jesaja (21/11) hinauf:

 

„Wächter, wie lang ist noch die Nacht?“

 

 

Christa Meves ist Psychotherapeutin für Kinder/Jugendliche und Bestseller-Autorin; sie leitet den Verein „Verantwortung für die Familie“, bei dem sich online weitere Infos und Artikel finden: 

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