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Landesbischof Meister: Mensch hat Recht auf Selbsttötung


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Rolf

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Landesbischof Meister: Mensch hat Recht auf Selbsttötung

 

 

 

Aus Sicht des hannoverschen Landesbischofs Ralf Meister hat der Mensch ein Recht auf Selbsttötung. Geschäftsmäßige Sterbehilfe lehne er jedoch ab, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag).

In der Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland äußerte der Theologe Zweifel, ob ein Gesetz das eindeutig definieren könne. „Denkbar wäre so etwas wie eine Beratungspflicht, wenn möglich zusammen mit Angehörigen und Ärzten“, sagte Meister. „Wir sollten alle Möglichkeiten eröffnen, dass ein Leben bis zum letzten Atemzug lebenswert bleibt“, forderte der hannoversche Landesbischof. Zugleich sei Respekt vor jenen gefordert, die den Zeitpunkt ihres Todes selbst wählen wollen und um angemessene Hilfe bitten.

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das seit 2015 geltende Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt. Das Gesetz sei verfassungswidrig, weil es das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschränke, urteilten die Karlsruher Richter. Entgegen einer gemeinsamen kritischen Stellungnahme der Spitzen der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte Meister das Urteil begrüßt, weil es zeige, dass die Würde des Menschen auch dessen Selbstbestimmungsrecht beinhalte.

 

"Selbsttötung als theologische Möglichkeit“

 

Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte der hannoversche Landesbischof, er sei gegen jede Form von geschäftsmäßiger Assistenz zum Suizid. „Die vom Verfassungsgericht gekippte Gesetzgebung reichte jedoch nicht aus, um diese Fragestellung umfassend zu klären“, sagte Meister, der auch Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) ist. Das „Recht“ auf Selbsttötung verstehe er nicht juristisch, sondern als eine „theologische Möglichkeit“.

 

Er distanziere sich von dem „heroischen Begriff der Selbstbestimmung“, wie er in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entfaltet werde, sagte er. „Doch es bleibt für mich auch festzuhalten, dass die Selbstbestimmung immer eine relationale ist, die im Gegenüber zu Gott und Menschen lebt. Sie mit naturrechtlichen Kategorien ohne die Billigkeit der konkreten menschlichen Situation zu erfassen, ist meines Erachtens nicht ausreichend“, erläuterte Meister.

 

Der hannoversche Landesbischof nannte als „beste Konsequenz dieses Urteils“, offen und ehrlich darüber zu sprechen, wie Menschen in dieser Gesellschaft sterben wollen. Auf die Frage, ob es Ärzten erlaubt sein sollte, ein tödliches Medikament zu verabreichen, sagte Meister: „Ja. Genau über diesen Punkt sollten Gesetzgeber und Ärztekammer sprechen.“


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