Mitteilung, 17. Juli 2020
Neues Präzedenz-Urteil gegen Gender-Sprache /
BILD „relotiert“ über DemoFürAlle
Sehr geehrter Herr Wiesenhuetter,
das könnte eine Chance sein, auf die Gender-Kritiker schon lange warten: Anfang Juli wies das Bundesverfassungsgericht die Klage einer feministischen Aktivistin zurück, mit der sie ihre Sparkasse dazu zwingen wollte, auch weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen in ihren Vordrucken und Formularen zu verwenden.
Laut den Richtern hatte sich die Klägerin in ihrer Beschwerde nicht mit den Argumenten des Bundesgerichtshofs auseinandergesetzt, vor dem sie bereits 2018 klagte und scheiterte. Damals hatte das Gericht geurteilt, dass man aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz keinen Anspruch auf geschlechtsneutrale Formulierungen ableiten könne und dass die Verwendung des generischen Maskulinums nicht diskriminierend sei. Wir haben für Sie den Fall näher beleuchtet.
Diese Entscheidung ist ein wichtiger Präzedenzfall für juristische Auseinandersetzungen um die Gender-Sprache an Universitäten, in Politik und Verwaltung. Nach den vielen Petitionen, Aktionen und Artikel gegen die Zerstörung unserer Sprache durch die Gender-Ideologie haben wir endlich auch ein effektives juristisches Mittel zur Hand!
Und zum Schluß noch ein Stück aus dem Sommerloch. Zugegeben, der Journalist hat es nicht leicht in dieser Zeit. Worüber schreiben? Kreativität ist gefragt. Dabei saugt sich mancher ein passendes Märchen aus den Fingern.
So z.B. der „freie“ LSBT-Journalist Marco Schenk, der im Dienste der Community verfassthat, welcher in gehässigen „Fake News“ über DemoFürAlle gipfelt, inklusive frei erfundener „Zitate“.
Eines ist klar: Wenn unsere Gegner sich so hysterisch gegen uns und unsere Anliegen verausgaben, sind wir offenbar genau auf der richtigen Spur.
Bleiben Sie mit uns am Ball, zum Schutz von Ehe und Familie und ganz besonders, zum Schutz unserer Kinder!
Ein schönes Wochenende und herzliche Grüße, Ihre
Hedwig von Beverfoerde