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Gibt es überhaupt eine GESETZLICHE GRUNDLAGE für Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Versammlungsverbote etc...?


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2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

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Gibt es überhaupt eine GESETZLICHE GRUNDLAGE für Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Versammlungsverbote etc...?

 

 

Im Folgenden einfach und verständlich erklärt:

 

1. Nein. Im Gegenteil. Nach den GESETZEN (Grundgesetz und Infektionsschutzgesetz) der BRD sind diese Maßnahmen NICHT ERLAUBT, da sie die GRUNDRECHTE der Menschen einschränken oder gar aufheben.

 

2. Auf welcher Grundlage kann dann die Regierung der BRD DENNOCH solche Maßnahmen erlassen?

 

ANTWORT: Aufgrund von ERMÄCHTIGUNGSGESETZEN. Diese werden offiziell als RECHTSVERORDNUNGEN bezeichnet, siehe hier auf der offiziellen Seite der Regierung unter Absatz 2:

 

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Diese RECHTSVERORDNUNGEN können vorbei am Gesetzgeber und Parlament von der Regierung erlassen werden durch eine sog. ERMÄCHTIGUNG.

 

Auf solchen ERMÄCHTIGUNGSGESETZEN beruhen die aktuellen Maßnahmen, wie Maskenpflicht, Versammlungsverbote etc...

 

3. In welchem Ermächtigungsgesetz genau STEHT DAS?

 

Es steht in dem Gesetzentwurf Drucksache 19/20042 vom 16. Juni 2020, siehe hier auf der offiziellen Seite des Bundestages:

 

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4. Wie lange können die "Corona-Maßnahmen" der Regierung mit diesem Ermächtigungsgesetz durchgeführt werden?

 

Antwort: Bis zum 31. März 2022. Siehe dazu Artikel 1 und 2 auf Seite 4 - also noch fast ZWEI JAHRE LANG.

 

5. Welche Vermutung legt dies nahe?

 

Die Regierung will die Maßnahmen bis nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 aufrechterhalten können und bis ein Impfstoff entwickelt wurde.

 

6. Welche Gefahr verbirgt sich dahinter?

 

Mit diesem Mechanismus von Ermächtigungsgesetzen kann die Regierung willkürlich an den bestehenden Gesetzen vorbei regieren und praktisch alles anordnen, was ihr beliebt. Es handelt sich hier um einen Türöffner für eine Diktatur.

 

Mit gleichem Mechanismus hatte Adolf Hitler Deutschland 1933 in die NS-Diktatur geführt, nämlich mit den ERMÄCHTIGUNGSGESETZEN vom 24. März 1933. Bitte hier einmal die genauen Geschichtsdaten überprüfen und welche gefährlichen PARALLELEN hier bestehen.

 

7. Was resultiert daraus?

 

Ein ziviler Ungehorsam der Bürger mit der Forderung an die Regierung, diese Ermächtigungsgesetze SOFORT aufzuheben und wieder zu dem Grundgesetz und den regulären Gesetzen zurückzukehren. Dieser zivile Widerstand vieler Bürger hat bereits begonnen...

 

... möge sich dem jeder aufrechte Bürger, der bereits über diese Situation besorgt ist, anschließen:

In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung (Grundgesetz der BRD) heißt es: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." 

 


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#2
Christoph

Christoph

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Hallo Rolf,

 

danke für Dein Statement zu den Corona-Maßnahmen.

 

Gerne verweise ich auf das neue Netzwerk von Christen, welche die aktuelle Situation um das Corona-Virus in unserem Land sehr kritisch sehen:

 

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christen-im-widerstand.de

 

LG,

Christoph


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#3
Christoph

Christoph

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Hallo ihr,

 

hier ist eine - wie ich finde - empfehlenswerte und aussichtsreiche Petition an den Deutschen Bundestag:

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Link: epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_12/Petition_109562.html

 

Es fehlen aktuell noch 4370 Unterschriften bis das Quorum von 50.000 erreicht ist ...

 

UPDATE 25.7.2020: Quorum erreicht!

 

 

LG,

Christoph


Bearbeitet von Christoph, 25 July 2020 - 09:35.

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