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Kritik an Standards der WHO und BZgA zur Frühsexualisierung in der Schule


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2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Kritik an Standards der WHO und BZgA zur Frühsexualisierung in der Schule

 

 

 

 

Veröffentlicht: 15. Juni 2020 Autor: 

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Die Kritik an der WHO nimmt zu, sei es hinsichtlich ihrer china-freundlichen Coronapolitik oder wegen der WHO-Forderung nach weltweiter Abtreibungsfreiheit und Genderismus sowie  Frühsexualisierung der Kinder.
 
Hierzu gibt es diese Petition der christlichen Plattform „citizen.go“: 

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Eine engagierte Eltern-Initiative aus Österreich befaßt sich mit den WHO-Hintergründen und Leitlinien für die schulische Sexualkunde in den deutschsprachigen Ländern: 

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Hieraus folgen einige Hinweise und Info-Links:

Die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Deutschland) und WHO

 

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 (Weltgesundheitsorganisation) werden als Quelle für die „neue“ Sexualpädagogik im österreichischen Schulerlass angegeben. Diese „Standards zur gesundheitlichen Aufklärung in Europa“ dienen im deutschsprachigen Raum als Basis für die heutige Sexualpädagogik…

Lesen Sie eine fachliche Erklärung dazu aus Österreich: 

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Hier Kritik aus Deutschland am Gender-Konzept der „sexuellen Vielfalt“: 

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Das Magazin FOCUS über die BZgA: 

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Gabriele Kuby (siehe Foto) schreibt in ihrem Buch „Die sexuelle Revolution“:

 

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„Die WHO arbeitet…mit dem geistigen Gedankengut, der Mensch habe ab der Geburt ein Bedürfnis nach sexueller Betätigung und ein „Recht“ darauf. Die Erwachsenen sollen diese Bedürfnisse von Anfang an stimulieren, mit dem Kind in jeder Altersstufe über die sexuellen Vorgänge im Detail sprechen und ihnen Gelegenheit geben, ihre sexuellen Bedürfnisse auszuleben. In einer übersichtlichen Tabelle wird die altersgemäße sexuelle Bildung so dargestellt:

  • Ab vier Jahren wird das Kind in gleichgeschlechtliche Beziehungen eingeführt. Es wird mit den verschiedenen Zerfallsformen von Familie vertraut gemacht
  • Zwischen 6 und 9 Jahren wird es über Sex in den Medien aufgeklärt, weiter zur Masturbation angehalten und über die sexuellen Rechte von Kindern aufgeklärt
  • Zwischen 9 und 12 Jahren macht es die ersten (?) sexuellen Erfahrungen, wird über Verhütungsmethoden unterrichtet, über Lust, Masturbation und Orgasmus, über den Unterschied zwischen gender identity und dem biologischen Geschlecht, über sexuell übertragbare Krankheiten und die nationalen Gesetze bezüglich der sexuellen Rechte des Jugendlichen.
  • Zwischen 12 und 15 Jahren wird das Kind auf das „erste Mal“ vorbereitet, weiter über „Lust, Masturbation und Orgasmus“ aufgeklärt und über das „Recht auf Abtreibung“.“

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#2
Rolf

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WHO Sex für Kleinere

 

 

 

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Nicht zu fassen, dass es tatsächlich noch Länder gibt, in denen 0-6 Jährige erzählt wird, dass der Storch das Baby bringt. Meines Wissens soll es sogar noch kleine Kinder geben, die an den Weihnachtsmann oder den Osterhasen glauben. Irgendwie scheinen gewisse Experten etwas dagegen zu haben, die Kleinen da zu lassen, wo sie sich am liebsten aufhalten, in ihrer kindlichen heilen Welt- weit weg von der Realität der Erwachsenen. Warum sich dabei Experten besonders auf die “kindliche Sexualität” stürzen, scheint umso sonderbarer?

Das Recht der Kinder auf Information beginnt laut 

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 ab 0 Jahren und wird selbstverständlich über alle anderen Rechte gestellt. Der Frage, ob solche Informationen für so kleine Kinder eine Überforderung darstellen könnten, wird nicht nachgegangen. Es wird zur Pflicht, altersgerecht zu antworten, und wer das nicht tut, vielleicht weil den 

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 intuitiv bewusst ist, dass sie dem Kind damit mehr schaden als helfen, steht unter Generalverdacht verklemmt zu sein und Probleme mit seiner eigenen Sexualität zu haben.

 

Über diesen schulischen Informationskanal, sollen unsere Kleinsten als 

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 dann auch entsprechend spielerisch eingeweiht werden, in die realistische Welt der lustvollen Berührung des eigenen Körpers durch Masturbation und Stimulation.

 

Wie Kinder so vor sexuellem Missbrauch geschützt werden sollen, ist nicht nur mir ein Rätsel, sondern auch ehemaligen Opfern von sexuellem Missbrauch: “Nicht nur ich, als ehemaliges Opfer von sexuellem Missbrauch in der Kindheit, sondern auch andere Opfer sind entsetzt. Mit den neuen Vorhaben, Körperspiele usw. werden Kindergärtler bewusst “abgestumpf” gegen fremde Körperübergriffe, d.h. für Pädophile vorbereitet.”

 
Beim Blick auf die Literaturliste des WHO Papiers kann einem dann als Mutter angst und bange werden. Was haben pädophilen freundliche Vertreter wie Sandfort, Haeberle oder Bornemann  im Literaturverzeichnis des WHO Papiers zu suchen? Haben da 

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 längst die Pädagogik unterwandert?

Was empfahlen der bekennende 

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 Prof. 

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 und seine Protagonisten und welche Themen sind nach den WHO Experten heute in Kita, Kindergarten und Schule zu behandeln?

Gestern Heute Kentler und seine Protagonisten WHO-Experten Onanieren durch die Kleinkindheit hindurch 0-9 Jahre: Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren, frühkindliche Masturbation Das Zulassen und Unterstützung von sexuellen Spielereien im Schulalter 0-6 Jahre: die eigenen Bedürfnisse, Wünsche und Grenzen ausdrücken, beispielsweise bei “Doktorspielen”, lustvolle Erfahrungen, Entdeckung…der eigenen Genitalien Unterrichten der Jugendlichen in perversen Sexualpraktiken 4-6 Jahre Anerkennung der verschiedenen Normen von Sexualität und Anerkennung der Vielfalt, offene Haltung frei von Werturteilen Geschlechtsverkehr von der Geschlechtsreife ab, wobei praktischer Sexualkundeunterricht erteilt werden sollte 6-9 Jahre: Geschlechtsverkehr, Sex in den Medien

Handelt es sich hier gar nicht um Pädagogik sondern um Pädo-gogik?


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#3
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BZgA, WHO und IPPF  

 

 

 

BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Deutschland) und WHO werden als Quelle für die „neue“ Sexualpädagogik im österreichischen Schulerlass angegeben. Diese „Standards zur gesundheitlichen Aufklärung in Europa“, dienen im deutschsprachigen Raum als Basis für die heutige Sexualpädagogik, so auch für unseren Erlass in Österreich.  Die Standards haben keinerlei rechtliche Legitimität und sind daher in Österreich auch nicht verbindlich. Das BZgA  ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und befindet sich in Köln und sieht ihre Aufgabe in der gesunheitlichen Aufklärung, u.a. auch Sexualaufklärung, basierend auf der Gendertheorie.

 

Lesen Sie hier mehr zur  

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Lesen Sie hier mehr zu den 

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„..Die WHO arbeitet – sowie auch die gesamte Sexualpädagogik – mit dem geistigen Gedankengut, der Mensch habe ab der Geburt ein Bedürfnis nach sexueller Betätigung und ein „Recht“ darauf. Die Erwachsenen sollen diese Bedürfnisse von Anfang an stimulieren, mit dem Kind in jeder Altersstufe über die sexuellen Vorgänge im Detail sprechen und ihnen Gelegenheit geben, ihre sexuellen Bedürfnisse auszuleben. In einer übersichtlichen Tabelle wird die altersgemäße sexuelle Bildung so dargestellt:

  • Das unter vierjährige Kind hat ein Recht, Nacktheit zu erforschen und neugierig zu sein.
  • Ab vier Jahren wird das Kind in gleichgeschlechtliche Beziehungen eingeführt. Es wird mit den verschiedenen Zerfallsformen von Familie vertraut gemacht
  • Zwischen 6 und 9 Jahren wird es über Sex in den Medien aufgeklärt, weiter zur Masturbation angehalten und über die sexuellen Rechte von Kindern aufgeklärt
  • Zwischen 9 und 12 Jahren macht es die ersten (?) sexuellen Erfahrungen , wird über Verhütungsmethoden unterrichtet, über Lust, Masturbation und Orgasmus, über den Unterschied zwischen gender identity und dem biologischen Geschlecht, über sexuell übertragbare Krankheiten und die nationalen Gesetze bezüglich der sexuellen Rechte des Jugendlichen.
  •  Zwischen 12 und 15 Jahren wird das Kind auf das „erste Mal“ vorbereitet, weiter über „Lust, Masturbation und Orgasmus“ aufgeklärt und über das „Recht auf Abtreibung“.“ (Gabriele Kuby  „Die sexuelle Revolution“)

 

Lesen Sie hier einen Auszug aus den „Standards“:

0-3 Jahre
  •  Die sexuelle Entwicklung der Kinder beginnt mit der Geburt
  • Sie entwickeln eindeutige Vorstellungen davon, „was ein Junge tut“ und „was ein Mädchen tut“ (Geschlechterrollen)
  • Das Kind hat ein Recht, Nacktheit zu erforschen und neugierig zu sein
4-6 Jahre
  • Anerkennung der Gleichstellung der Geschlechter
  • Anerkennung der Vielfalt von („Familien“-)Beziehungen
  • Vergnügen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers;
  • frühkindliche Masturbation
  • über sexuelle Themen sprechen (kommunikative Kompetenzen)
  • sexuelle Gefühle (Nähe, Lust,Erregung) als Teil allgemeiner menschlicher Gefühle
  • Freundschaft und Liebe zu Menschen des gleichen Geschlechts
  • Anerkennung von Vielfalt
  • gute und schlechte Erfahrungen mit dem eigenen Körper (Was fühlt sich gut an? )
  • Anerkennung der verschiedenen Normen zur Sexualität
6-9 Jahre
  • mit Sex in den Medien umgehen können
  • Vergnügen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers (Masturbation, Selbststimulierung)
  • Verständnis für „akzeptablen Sex“ (konsensual, freiwillig, gleichberechtigt, altersgerecht, kontextadäquat und unter Wahrung der Selbstachtung)
  • das Recht, sich selbst zu verwirklichen
9-12 Jahre
  • Erste sexuelle Erfahrungen
  • Einführung in Verhütung und Orgasmus
  • Genderorientierung
  • Masturbation, Orgasmus
  • sexuelle Rechte, laut IPPF-und WHO-Definition
12-15 Jahre
  • Vorbereitung auf das „erste Mal“
  • Rollenerwartungen u. Rollenverhalten hinsichtlich sexueller Erregung u. geschlechts-spezifischer Unterschiede
  • Recht auf Abtreibung
  • Coming-out und Homosexualität
  • Sex sollte konsensual,freiwillig, gleichberechtigt,altersgerecht, kontextadäquat sein; die Selbstachtung sollte gewahrt bleiben)

 

Hier finden Sie einige Zeitungsartikel aus Deutschland, wo diese „Standards“ bereits als Schulrichtlinien gelten:

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 Achtung – pornografische Bilder!

Kritik an der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Deutschland

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