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Kritik an Handreichung des Netzwerks Bibel und Bekenntnis in Württemberg


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Rolf

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Kritik an Handreichung des Netzwerks Bibel und Bekenntnis in Württemberg

 

 

 

 

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In der Handreichung ging es um die Segnung und Trauung homosexueller Partnerschaften. Symbolfoto: unsplash.com

Tübingen/Ostfildern (idea) – Die an der Universität Tübingen lehrenden evangelischen Theologieprofessoren haben in einem Offenen Brief eine Veröffentlichung des Netzwerks Bibel und Bekenntnis in Württemberg kritisiert. Das Netzwerk hatte im April eine alternative Handreichung für Kirchengemeinderäte zur Segnung homosexueller Partner veröffentlicht. Sie nimmt Bezug auf eine amtliche Handreichung des württembergischen Oberkirchenrats vom November 2019 und trägt den Titel „Was Gott nicht segnet, kann die Kirche nicht segnen!“.

 

Laut den Professoren werden in diesem Text „eine Reihe von theologisch unhaltbaren Behauptungen aufgestellt, die darauf zielen, öffentliche Gottesdienste anlässlich der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare zu verurteilen und Homosexuelle unter Hinweis auf den vermeintlichen Willen Gottes zu diskriminieren“.

 

Vor dem Hintergrund der „langen Geschichte von Ausgrenzungen und Verfolgungen, die Menschen in homosexuellen Lebensgemeinschaften“ hätten erleben müssen, sei es „unerträglich, wenn Ansichten, die eine solche Diskriminierung unterstützen, bis heute in der evangelischen Kirche vertreten“ würden. Das Netzwerk unternehme dabei den „Versuch, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Ehepaare mit dem Evangelium zu begründen“. Es könne sich jedoch nicht auf die Bekenntnisse der Kirche berufen, da diese „gegenüber einem angemessenen Verstehen des biblischen Zeugnisses“ keinen Vorrang hätten.

 

Kritik an Homo-Segnung unwissenschaftlich

 

Die alternative Handreichung sei von der „irrigen Überzeugung getragen, dass ihr eigenes Vorverständnis einer angeblich angemessenen Auslegung der Heiligen Schrift die alleinige Norm des kirchlichen Lehrens und Handelns“ darstelle. Die Autoren griffen „einzelne, wenige Bibelstellen heraus, die sie ohne Berücksichtigung ihres literarischen und historischen Kontextes als vermeintlich biblischen Befund und als das Wort Gottes“ interpretierten. Dabei unterschlügen sie jedoch den „geschichtlichen Charakter biblischer Texte und ihre Einbindung in zeitgenössische Weltbilder und Kulturen“.

 

In der Augsburgischen Konfession, der zentralen lutherischen Bekenntnisschrift, werde daher betont, „dass zur Vermittlung des Evangeliums das Predigtamt – und nicht etwa ein Auftrag zum Rezitieren der Schrift – eingesetzt“ sei. Die Unterzeichner des Briefes erklären, „angesichts stark gewachsener Erkenntnis in anderen wissenschaftlichen Disziplinen“ zu erkennen, dass „Gottes Schöpfung diverser“ sei, als man „das in früheren Jahrhunderten“ habe wahrnehmen können.

Es entspreche „dem Charakter der guten Schöpfung Gottes wie dem des Evangeliums, wenn auch gleichgeschlechtliche Beziehungen wie alle anderen partnerschaftlichen Beziehungen in Freiheit gestaltet“ würden. Die Behauptungen, solche Beziehungen seien Sünde, und ihnen sei der „Segenszuspruch vorzuenthalten“, zeigten einen „verfehlten Umgang mit dem biblischen Text“. Sie seien „daher theologisch nicht haltbar.“ Das stelle die „einmütige Überzeugung“ des Professoriums dar, also sämtlicher Professoren der Evangelisch-Theologischen Fakultät.

 

Eißler: Mehrheit der Kirchengemeinden lehnt Homo-Segnung ab

 

Der Vorsitzende des Netzwerks Bibel und Bekenntnis in Württemberg, Pfarrer Tobias Eißler (Ostfildern), reagierte am 29. April auf den Offenen Brief mit einer Stellungnahme, die auf der Internetseite des Netzwerks veröffentlicht wurde. Darin heißt es, dass nicht nachzuvollziehen sei, weshalb die Position des Netzwerks unhaltbar sein solle, während die „Gesetzgebung der Landeskirche die Haltung der Mehrheit der Kirchengemeinden“ dulde, die eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ablehnten.

 

Es stelle sich die Frage, wer aufgrund welcher Kriterien entscheiden dürfe, „was heute tatsächlich als ‚Sünde‘ und was als ‚Diskriminierung‘ aufzufassen“ sei, wenn die Definition von Sünde, die der Apostel Paulus in Römer 1,26-32 vornehme, als diskriminierend abgelehnt werde: „Das Professorium? Die Synode? Die Mehrheit?“

 

Die alternative Handreichung stelle die Bekenntnisschriften keineswegs über die Bibel. Denn Luther selbst habe darauf bestanden, dass im Gegenteil die Schrift einer falschen Tradition vorgezogen werden müsse. Außerdem sei „die Praktizierung der Homosexualität seit dem ersten Jahrhundert bis heute“ von der katholischen Kirche, den orthodoxen Kirchen und einer Mehrheit der evangelischen Kirchen und großen Freikirchen „in Verbundenheit mit Israel und seiner schrift-treuen, jüdischen Theologie“ selbstverständlich „immer und überall als Sünde und unsittliche Verfehlung verstanden“ worden.

 


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