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Vom staatlichen und kirchlichen Missbrauch der Corona-Krise zu andersartigen Zwecken


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Rolf

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Vom staatlichen und kirchlichen Missbrauch der Corona-Krise zu andersartigen Zwecken

 

 

 

 

Veröffentlicht: 1. Mai 2020 | Autor:

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Stellungnahme des Priesterkreises Communio veritatis:

 

Eins vorweg in dieser Krise: Die Kirche des HERRN betet für die Seelen der Verstorbenen, steht den Kranken und Sterbenden mit den Sakramenten zur Seite und spendet den Angehörigen Trost. Das ist ein selbstverständlicher Dienst, der unserem Auftrag entspricht.

 

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Doch die Vernunft gebietet, auch die Hintergründe der gegenwärtigen Lage zu erforschen, um die Zeichen der Zeit zu erkennen und die Situation klug einzuordnen.

 

Die Existenz des Virus ist das eine – was aus ihm und mit ihm gemacht wird, das andere.

Da wir Zeugen von historisch einschneidenden Maßnahmen mit enormen Konsequenzen in jeglicher Dimension sind, stellt sich die Frage, welche Agenda hier wirklich abläuft. Der Entzug von Grundrechten und die Totalüberwachung künden von der Unterdrückung des Menschen im Namen seines „befreienden“ Schutzes.

 

Die Welt scheint um ein einziges Thema zu kreisen – der Hype ist gigantisch. Die verabreichten Statistiken der Corona-Mortalität müssen jedoch schon deshalb mit größter Zurückhaltung eingeschätzt werden, weil vielfach überhaupt nicht unterschieden wird zwischen Sterbefällen mit dem Virus oder durch dasselbe.

 

Die Regierung betont indes, wie ernst die Lage sei, wobei sie selbst versucht, sich in diesem Szenario als Schutzmacht zu präsentieren. Es gehe ihr um Menschenleben, kam aus dem Mund von Frau Merkel. Diese Intention verwendet sie offenbar selektiv. Millionen ungeborener Kinder hat sie die Menschenwürde und das Lebensrecht nämlich faktisch aberkannt, weil diese infolge der furchtbaren Abtreibungsgesetze im Mutterschoß getötet wurden.

 

 

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Die ausgerufenen drastischen Richtlinien seien nun Ausdruck der Solidarität mit den alten und vorerkrankten Personen in unserer Gesellschaft – heißt es. Das sind genau diejenigen, deren Suizid man juristisch unmittelbar vorher mit dem aktuellen Euthanasie-Urteil bahnbrechend ermöglicht hatte.

 

Ausgewählten Staatsvirologen wurde medial die Deutungshoheit über die gesundheitliche Einordnung attestiert, während man davon abweichende Stellungnahmen vieler renommierter Wissenschaftler trotz evidenter Argumente als „Verschwörungstheorien“ brandmarkte. So wandte sich die aus dem Sozialismus stammende Regierungschefin dann auch gegen politische „Öffnungsdiskussionsorgien“, die eine Lockerung der einschneidenden staatlichen Weisungen anstrebten.

 

Dieselbe Kanzlerin, die 2015 massiv gegen geltendes Recht verstoßen und Deutschland immens geschadet hat, will nun über die elementaren Grundrechte der Bürger entscheiden und Vergehen mit Strafen ahnden.

 

Auch in staatskirchlicher Hinsicht gab es einiges zu beobachten:

 

Religionsdiener, die zuvor noch damit beschäftigt waren, dem verwirrten apostatischen Seniorinnenclan 2.0 die Schleppe hinterherzutragen, bekamen eine neue Aufgabe.

 

Es galt, in großer Eile die Kirchen zu leeren und die Gläubigen von denselben fernzuhalten. Die Frage, warum in offizieller Doktrin das Einhalten des Abstands zum Einkaufen berechtigte, nicht aber zum Besuch des Gottesdienstes, stellte sich ihnen offensichtlich nicht.

 

Funktionäre in den kirchl. Behörden warfen schnell jene sogenannte Barmherzigkeit über Bord, mit der sie sonst gravierende Häresien bestehen lassen und schlimme liturgische Missbräuche dulden.

Nein, jetzt gab es plötzlich auch keine Ausnahmen im Einzelfall mehr.


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