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ALfA lehnt Forderung der Linkspartei nach Aussetzung der Beratungspflicht ab


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Rolf

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ALfA lehnt Forderung der Linkspartei nach Aussetzung der Beratungspflicht ab

 

 

 

 

 

Veröffentlicht: 23. April 2020 | Autor:

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Zu den Forderungen der Vize-Vorsitzenden der Links-Fraktion im Deutschen Bundestag, Cornelia Möhring, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski (siehe Foto)

 

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Zum wiederholten Mal nutzt die Abtreibungslobby in Deutschland die Corona-Krise, um ihre Forderungen nach einer Aufweichung des Lebensschutzes durchzusetzen.

 

Nachdem der Gesetzgeber nachgegeben und die telefonische Beratung schwangerer Frauen ermöglicht hat, legt die Linksfraktion nach und fordert das vollständige Aussetzen der Beratungspflicht – Frauen hätten eine solche Bevormundung nicht nötig.

 

Die Linke offenbart damit ein merkwürdiges Verständnis von Beratung und erhebliche Unkenntnis des Gesetzestextes. Beratung ist niemals bevormundend, schon gar nicht die Schwangerenkonfliktberatung, denn diese hat laut Schwangerschaftskonfliktgesetz ausdrücklich „ergebnisoffen“ geführt zu werden.

 

Das Argument, die Beratung spreche den Frauen ihre Selbstbestimmung ab, ist paradox. Es liegt in der Natur von Beratung, dass diese zu einem Mehr an Wissen führt. Die nach einer Beratung gefällte Entscheidung ist damit selbstbestimmter als eine Entscheidung, die in Unkenntnis wesentlicher Informationen gefällt wurde.

 

Aus unserer vielfachen Beratungspraxis wissen wir: Frauen im Schwangerschaftskonflikt haben Angst, sie fühlen sich allein gelassen und oft unter Druck gesetzt von ihrem Umfeld. Eine selbstbestimmte Entscheidung in dieser Situation ist eine Illusion.

 

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Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Staates, dafür zu sorgen, dass Frauen eine Beratung bekommen, die ihnen Angst nimmt und zu ergründen sucht, ob die Entscheidung tatsächlich selbst getroffen oder aber von jemand anderem – beispielsweise dem Partner – aufgezwungen wurde.

Was bei jeder lebensverändernden Operation völlig selbstverständlich ist, nämlich eine ausführliche Beratung und Gelegenheit, in Ruhe noch einmal nachzudenken, darf nicht ausgerechnet dann zur Disposition gestellt werden, wenn die Entscheidung den Tod des eigenen Kindes zur Folge haben kann.

 

An einem Beratungsgespräch im Schwangerschaftskonflikt nehmen mindestens drei Personen teil – auch wenn man eine davon nur im Ultraschallbild sieht. Der Staat tut gut daran, diese dritte Person, das ungeborene Kind, nicht zu vergessen.Schließlich steht sein Leben auf dem Spiel.


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