Eingriffe in Religionsfreiheit sind „ungeheuerlich“
Mainz/Schwerin (idea) – Die Rufe werden lauter, die Grundrechte trotz der Corona-Krise zu beachten. Der Journalist und Jurist Heribert Prantl kritisierte im ZDF-Morgenmagazin (20. April), dass in die Religionsfreiheit in einer Weise eingegriffen werde, „die meines Erachtens ungeheuerlich ist“.
Er fragte: „Warum soll der Bürgermeister, ein Innenminister Gottesdienste verbieten können?“ Er habe lange gewartet, „dass die Kirchen deutlicher werden“, so Prantl. Er halte auch Demonstrationen unter bestimmten Voraussetzungen für möglich, wenn etwa Abstandsregeln eingehalten werden.
Man solle nicht radikal sagen: „Grundrechte passen nicht zu Notzeiten. Wenn es so ist, sind die Grundrechte nichts wert.“ Prantl war von 2011 bis 2019 Mitglied der Chefredaktion bei der Süddeutschen Zeitung.
Amthor: Gottesdienste wieder ermöglichen
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor plädiert dafür, Gottesdienste trotz der Corona-Pandemie wieder zu ermöglichen. „Auch mit den derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften sind Gottesdienste möglich“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Schwerin. So könne man Sitzplätze über eine App oder über das Telefon vergeben.
Im Blick auf sein Heimatland Mecklenburg-Vorpommern sagte der Katholik: „Gerade angesichts der hier vielerorts ohnehin leider recht geringen Zahl an Gottesdienstbesuchern erscheinen mir die pauschalen Beschränkungen für die Religionsausübung übrigens besonders unverhältnismäßig.“ Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass in den vergangenen Tagen etwa für Friseure und Baumärkte „sinnvolle und notwendige Perspektiven aufgezeigt wurden, für Gottesdienste aber derzeit noch nicht“.
Amthor begrüßte, dass sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) derzeit um eine Lösung mit den Religionsgemeinschaften bemühe. In den kommenden Tagen soll es Gespräche zwischen Kirchenvertretern und Politikern von Bund und Ländern geben, wie Gottesdienste unter Einhaltung der Hygieneregeln zum Schutz vor Corona wieder stattfinden können. In Sachsen sind seit dem 20. April Gottesdienste mit höchstens 15 Teilnehmern möglich.