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Staatsleistungen an die Kirchen: Ablösung soll zehn Milliarden Euro kosten


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Rolf

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Staatsleistungen an die Kirchen: Ablösung soll zehn Milliarden Euro kosten

 

 

 

 

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Der religionspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert, bei der Bundespressekonferenz. Foto: imago-images

Berlin (idea) – Die Bundestagsfraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben am 13. März in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgestellt. Er sieht vor, dass die Bundesländer Gesetze zur Ablösung der Staatsleistungen erlassen und die Ablösung binnen 20 Jahren abschließen.

 

Derzeit zahlen die Bundesländer jährlich etwa 550 Millionen Euro an die evangelischen Landeskirchen sowie die römisch-katholischen (Erz-)Bistümer. Der Gesetzentwurf der Oppositionsparteien sieht bei der Berechnung der Ablösung den 18,6-fachen Wert der Jahreszahlung vor. Das entspricht einer Einmalzahlung von 10,23 Milliarden Euro.

 

Dem Gesetzentwurf zufolge kann die Ablösung jedoch auch durch Ratenzahlungen erfolgen. Für die genaue Regelung der Ablösung müssten die Bundesländer jeweils Verträge mit den Kirchen aushandeln. Das solle binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten des Bundestagsbeschlusses erfolgen.

 

FDP: Ablösung nicht auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben“

 

Der religionspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert, erklärte, man wolle die vom Grundgesetz gebotene Ablösung „nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben“. Sie sei kurzfristig teurer, führe auf Dauer aber zu einer Einsparung von Steuern.

 

Der Gesetzentwurf biete für die Bundesländer Leitplanken und gebe zugleich Verhandlungsspielraum für die Gestaltung der Details. Auch für die Kirchen sei die angebotene Lösung positiv. Sie erhielten Rechtssicherheit und könnten sich langfristig auf die endgültige Ablösung einstellen.

 

Mit der Summe komme man den Kirchen ebenso entgegen. Der Faktor 18,6 sei ein Mittelwert und orientiere sich an den langfristigen Zinsen für 20 Jahre. Würde man die jetzige Niedrigzinsphase zugrunde legen, würden die Kirchen geringere Einnahmen erzielen.

 

Laut Ruppert verhält es sich mit der Entscheidung für die Ablösung wie mit dem Joggen bei schlechtem Wetter. Zunächst erfinde jeder eine Ausrede, um nicht zu gehen: „Man muss sich aufraffen, man muss es machen – danach fühlt man sich besser.“

 

Linke: Kirchen können vom Staat nicht „bis in alle Ewigkeit“ Gelder erhalten

 

Die religionspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion „Die Linke“, Christine Buchholz, erklärte, es sei „nicht vermittelbar, warum die Kirchen Gelder bis in alle Ewigkeit erhalten sollen“. Zugleich betonte sie, dass sie die „wichtige gesellschaftliche Funktion der Kirchen“ anerkenne.

 

Buchholz forderte CDU/CSU und SPD dazu auf, sich dem Gesetzentwurf anzuschließen. Sie müssten jetzt entscheiden, ob sie „ignorieren, aussitzen oder handeln“ wollten. Sie selbst halte eine Ablösung in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für angemessen, betonte Buchholz. Die Mehrheit der Juristen sowie die Vertreter anderer Parteien hielten dies jedoch nicht für eine tragfähige Höhe.

 

Grüne: Kein „Hauruck-Verfahren“, sondern ein geordneter Übergang

 

Der Beauftragte für Religion und Weltanschauungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz, bezeichnete die Ablösung als „überfällig“. Sie solle jedoch nicht im „Hauruck-Verfahren“ erfolgen. Das geplante Gesetz wolle die Staatsleistungen nicht kappen, sondern für einen geordneten Übergang sorgen.

 

Er habe bei Gesprächen mit Vertretern beider Volkskirchen den Eindruck gewonnen, dass sie die Ablösung konstruktiv begleiteten. Das Privileg der Kirchen, mit Hilfe des Staates Kirchensteuern zu erheben, bliebe davon unberührt, betonte Notz.

 

Die Staatsleistungen gehen zurück auf den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Damals waren als Entschädigung für die Enteignung von Kirchengütern zeitlich unbegrenzte Zahlungen des Staates an die Kirchen vereinbart worden. Diese Zuwendungen leisten die Bundesländer – mit Ausnahme von Bremen und Hamburg – als Rechtsnachfolger der damaligen Bundesländer. Seit 1949 flossen etwa 17,9 Milliarden Euro an die Kirchen.

 

EKD: Gesetzentwurf ist „hilfreich“

 

Die EKD begrüßte den vorgelegten Entwurf. Er biete „einen hilfreichen Anknüpfungspunkt für weitere notwendige Erörterungen“, sagte eine EKD-Sprecherin gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Eine Ablösung könne nur über Verhandlungen zwischen Bundesländern und Landeskirchen erfolgen.

 

Bei dem kirchen- und religionspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, stieß der Gesetzesentwurf hingegen auf Kritik. Auf idea-Anfrage erklärte er, es gebe derzeit wichtigere Themen. Richtig sei, dass die Staatsleistungen leistungsangemessen abgelöst werden müssen. Dadurch kämen auf die Bundesländer erhebliche Summen zu.

 

Der Bund müsse sich dafür sowohl mit den Kirchen als auch den Bundesländern einigen. Castellucci: „Ich schlage dazu die Einrichtung einer Kommission mit Vertretern des Bundes, der Länder, der Kirchen und externem Sachverstand vor, die einen umsetzbaren Vorschlag erarbeiten soll.“

 

AfD will eigenen Gesetzesentwurf einbringen

 

Der kirchenpolitische Sprecher der AfD Bundestagsfraktion, Volker Münz, kündigte gegenüber idea einen eigenen Gesetzesentwurf seiner Fraktion an. Dieser setzt sich für eine Zahlung der Staatsleistungen „längstens bis zum 31. Dezember 2026“ ein. Damit seien die Leistungspflichten gegenüber den Kirchen abgegolten.

 

Der Staat habe die Kirchen mit den seit nunmehr über 200 Jahre lang geleisteten Zahlungen bereits vollständig entschädigt. Es gebe keinen Rechtsgrund, weiter an der Zahlung festzuhalten. Es gehe der AfD nicht darum, die Kirchen oder den christlichen Glauben zu schwächen sondern um eine „Entflechtung von Staat und Kirche“, betonte Münz.

 

Begünstigt durch die weiterhin gute Finanzausstattung infolge des gestiegenen Einkommensteueraufkommens würden sich die Kirchen auch Aufgaben zuwenden, die mit ihrem eigentlichen Auftrag nichts zu tun hätten. So könne sich die EKD ein Gender-Institut leisten.

 

Münz: „Eine Konzentration auf das Eigentliche wäre zum Vorteil für die Kirchen.“ Der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, war am 13. März für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

 


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