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Abtreibungsaktivisten jubeln über Sterbehilfe-Urteil


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3 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Liebe Freunde des Lebens,

 

 

 

das Leben ist ein Geschenk Gottes.

 

Wenn man dieses Geschenk missachtet, so missachtet man es ganz: vom Anfang bis zum Ende.

 

 

 

Aus diesem Grund jubeln Abtreibungsaktivisten über das neueste Urteil aus Karlsruhe, welches die assistierte Sterbehilfe zulässt.

 

 

 

Für die Abtreibungslobby ist dieses Urteil ein wichtiger Sieg gegen das Leben.

 

 

 

Doch die Abtreibungslobby will noch viel mehr:

 

Die Legalisierung der Sterbehilfe ist für sie die Vorstufe zur Abschaffung von § 218 StGB !!!

 

 

Alicia Baier, Gründerin einer Ärzte-Organisation für Abtreibungen, schrieb auf Twitter:

 

„Macht mir Mut, dass bei den Anti-Selbstbestimmungs-Paragrafen 218 & 219 - irgendwann - im selben Sinne entschieden wird.“

 

Die Abschaffung von § 218 StGB würde Abtreibungen bis zur natürlichen Geburt legalisieren.

 

Das sagt eine Ärztin, also eine Person, die sich eigentlich dem Schutz des Lebens in allen seinen Phasen widmen sollte.

 

Es ist verblüffend, wie schnell Abtreibungsaktivisten den Zusammenhang zwischen Sterbehilfe und bis zur natürlichen Geburt Abtreibungen gesehen haben.

 

Wenn es assistierte Sterbehilfe für Geborene gibt, dann müsste es auch assistierte Sterbehilfe für Ungeborene geben, so die makabre Logik der Abtreibungsaktivisten.

 

Es ist eine Logik des Todes, der Verzweiflung und eines deprimierenden Menschenbildes.

 

Wir dürfen nicht naiv sein: Abtreibungslobby und Abtreibungsaktivisten wollen den Schutz des Lebens komplett abschaffen.

 

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Bitte laden Sie Verwandte, Freunde und Bekannte ein, sich der Aktion SOS LEBEN anzuschließen.

 

Senden Sie bitte diesen Link mit einem Formular zum Eintragen in unsere Aktion an Ihren E-Mail-Verteiler:

 

 

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  Ich möchte helfen
 
 
 
 

Gemeinsam sind wir stark!

 

 

 
 

Mit freundlichen Grüßen

 

Pilar Herzogin von Oldenburg


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#2
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Vatikan kritisiert Karlsruher Selbstmord-Urteil

 

 

 

 

Veröffentlicht: 29. Februar 2020 | Autor:

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Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, hat das Karlsruher Urteil zur Sterbehilfe beklagt.

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Ein Staat habe die Pflicht, seine Bürger zu schützen, besonders jene in Grenzsituationen, schreibt der italienische Bioethiker.

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärt die geschäftsmäßige Sterbehilfe, auch assistierter Suizid genannt, in Deutschland für zulässig.

 

Mit dem Richtspruch werde der Respekt vor der Selbstbestimmung des Patienten, in dessen Namen man die Selbstmordabsicht akzeptiert, „einmal mehr zu einer Maske, hinter der sich ein individualistischer Ansatz verbirgt“, kritisiert der Erzbischof.

 

Das Urteil setze „die schwächsten Menschen ihrem Leiden und dem Druck einer Gesellschaft aus, die immer höhere Ansprüche an die Leistung und die Lebensqualität ihrer Mitglieder stellt“.

 

Er hoffe, dass sich die Gesetzgebung in diesem Feld des Lebensschutzes wieder hin zu mehr Schutz der Schwachen entwickle, einschließlich jener, die „irgendwann in ihrem Leben an Selbstmord als Lösung für ihre Not denken“:

„Wir leugnen nicht, dass es menschliches Leiden gibt, das manchmal grauenhaft ist und den Menschen an die Schwelle der Verzweiflung führen kann.

 

Aber wir wissen auch, dass wir in diesen Situationen eine bessere Lösung anbieten können und müssen“, sagte Paglia mit Verweis auf die Palliativmedizin.

 

 

Quelle:

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#3
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Fatales „Sterbehilfe“-Urteil: Schlagwort Selbstbestimmung und „Langlebigkeits-Risiko“

 

 

 

 

Veröffentlicht: 29. Februar 2020 | Autor:

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Von Rechtsanwalt Alexander Heumann

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A. „Langlebigkeits-Risiko“

2018 verkündete die damalige IWF-Chefin und jetzige EZB-Vorsitzende, Christine Lagarde: „Alte Menschen leben zu lange und es ist ein Risiko für die Weltwirtschaft; etwas muss getan  werden.“

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Ökonomen und Versicherungsmathematiker sprechen vom „Langlebig-keitsrisiko.“ Es bestehe weniger für den Langlebigen selbst, als für dessen Umwelt und die Gesellschaft im Ganzen. Das Wort war 2005 in der engeren Auswahl für das „Unwort“ des Jahres.

 

The European klärt auf: „Gemeint sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass einerseits die Menschen immer länger leben, und andererseits die Geburten zurückgehen.“

 

So befürchtete der spanische Ökonom und Investmentbanker José Viñals auf einer Pressekonferenz, dass „die Lebenserwartung bis 2050 um drei Jahre über das vorgesehene Maß hinaus“ ansteige.  Die Kosten des Alterns würden dann in fortgeschrittenen Volkswirtschaften um 50% anwachsen. „Wir müssen uns jetzt um die Risiken der Langlebigkeit sorgen, damit uns die Kosten in Zukunft nicht ersticken.“

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Als Gegenmaßnahmen sind – neben kostensparenden Technologien und künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen (eHealth) – im Gespräch: 

Beitragserhöhungen, spätere und reduzierte Altersrenten, private Vorsorge auf Kapitalbasis. Oder die „umgekehrte Hypothek“: Im Todeszeitpunkt geht das Haus auf die Bank über, um bis dahin ein Einkommen zu sichern. Tote brauchen nichts mehr.

 

B. Ein Urteil aus Karlsruhe

 

Als „Lösung“ ganz anderer Art erscheint die kommerzielle Förderung des Selbstmords am Horizont. Das Bundesverfassungsgericht entschied soeben, dass das bisherige Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gegen das Grundgesetz verstößt und erklärte es für nichtig.

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„Weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung“, und damit die Selbstbestimmung am Lebensende „faktisch entleert.“

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Das Urteil erscheint allen als Befreiungsschlag, die trotz – oder gerade wegen – einer hierzulande gut organisierten Palliativmedizin unnötige Qualen am Lebensende befürchten. Salopp formuliert: Ab heute dürfen sich kommerzielle Sterbehilfe-Vereine – theoretisch – jede Pietätlosigkeit erlauben. Etwa in Altersheimen die noch Geschäftsfähigen oder in Unfallkliniken schwerstverletzte Twens besuchen, um die Frage eines Selbstmords (und gfs. einer Organ-Spende) fachgerecht zu erörtern.

 

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Es scheint plötzlich eine Welt denkbar, in der im Einvernehmen mit dem zuständigen Jugendamt bei verzweifelten Eltern vorgesprochen wird, die sich mit ihrem behinderten Kind überfordert fühlen.

 

Das Urteil geht aber noch darüber hinaus: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verbiete es sogar, die Zulässigkeit kommerzieller Sterbehilfe „von einer unheilbaren Krankheit“ – also überhaupt von Krankheit – „abhängig zu machen“. Ergo ist auch die Selbsttötung schmerzfreier Gesunder zu akzeptieren. Obwohl kein mutwillig Lebensmüder in Karlsruhe klagte, haben nun auch diese Anspruch auf barrierefreie Hilfe durch Sterbehilfsorganisationen, um an tödlich wirkende Medikamente zu gelangen. Das kann an schlechten Tagen eine Versuchung sein, wenn das individuelle Gewissen nicht mehr christlich fundiert ist.

 

Entgegen vieler Kommentare kommt das Urteil keineswegs„überraschend“.Das Bundesverfassungsgericht mag „Rechtsgeschichte geschrieben“ haben, folgt aber nur in immer unerbittlicherer Konsequenz einer inhärenten, im Kern schlichten Logik der aufgeklärten Moderne. Diese Logik wird auf dutzenden Seiten bestechender Juristerei immer reiner und klarer als objektive Vernunft „erkannt“:

 

Der freiheitliche Staat ist strikt säkular. Er hat sich christlicher Symboliken zu enthalten und steht einer Islamisierung neutral gegenüber. Er darf – selbst im (noch) funktionierenden Sozialstaat – weder gesunden Müttern das Gebären ihrer Kinder zumuten, noch Erwachsene zum Weiterleben zwingen.

 

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Letzteres nicht einmal mittelbar („faktisch“) dadurch, dass Dritte in Gestalt geschäftsmäßiger Sterbehelfer mit Strafe bedroht werden. Denn wenn diese die Todes-Medikamente nicht verschaffen: Wer soll es sonst tun angesichts restriktiver BTM-Vorschriften und Berufsordnungen der Ärzte? Letztere werden allerdings nach dem Karlsruher Diktum ebenfalls im Geiste „organisierter Sterbehilfe“ reformiert werden müssen.

 

Im Labyrinth progressiver Textbausteine

 

Zwar räumt das Gericht ein: „In Ländern mit liberalen Regelungen zur Suizid- und Sterbehilfe ist ein stetiger Anstieg assistierter Selbsttötungen und von Tötungen auf Verlangen zu verzeichnen.“ Daher dürfe der Gesetzgeber prinzipiell „davon ausgehen, dass von einem unregulierten Angebot geschäftsmäßiger Suizidhilfe Gefahren für die Selbstbestimmung ausgehen können.“

 

Hier erinnert das Gericht an den „steigenden Kostendruck in den Pflege- und Gesundheitssystemen“ und daran, dass gerade „Versorgungslücken (…) geeignet sind, Ängste vor dem Verlust der Selbstbestimmung hervorzurufen und dadurch Suizidentschlüsse zu fördern.“ „Häufiges Motiv für einen assistierten Suizid“ sei nämlich „der Wunsch, Angehörigen oder Dritten nicht zur Last zu fallen.“

 

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Aber: „Die existentielle Bedeutung, die der Selbstbestimmung speziell für die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität im Umgang mit dem eigenen Leben zukommt, legt dem Gesetzgeber (…) strenge Bindungen bei der normativen Ausgest

altung eines Schutzkonzepts im Zusammenhang mit der Suizidhilfe auf. (…)

Der Verfassungsordnung des Grundgesetzes liegt ein Menschenbild zugrunde, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist.


Dieses Menschenbild hat Ausgangspunkt jedes regulatorischen Ansatzes zu sein. Die staatliche Schutzpflicht zugunsten der Selbstbestimmung und des Lebens kann folgerichtig erst dort gegenüber dem Freiheitsrecht des Einzelnen den Vorrang erhalten, wo dieser Einflüssen ausgeliefert ist, die die Selbstbestimmung über das eigene Leben gefährden.“

 

Das ist tautologisch. Bodenlos. Sprichwörtlich kreist alles um die Ikone, um nicht zu sagen: das goldene Kalb freier „Selbstbestimmung“, in die sich der Staat – wenn überhaupt – allenfalls um ihrer selbst willen einmischen darf.

 

„Öffentlicher Vernunftgebrauch“

 

Das Gericht legt Wert auf die Feststellung, dass es im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden hat. Dem widerspreche ich nicht. Die progressiven Entscheidungen sind ja allesamt in gewisser Weise vorgegeben.

 

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Weil der Liberalismus religiöse oder kommunitaristische Argumente – quasi unter der Hand – aus dem „öffentlichen Vernunftgebrauch“ entfernte oder zumindest entwertete. Befragen Sie Ihre Hausheiligen, Herrn Kant oder Herrn Habermas oder John Rawls „Theorie der Gerechtigkeit“! Fragen Sie Darwin, Marx oder Freud. Man nennt das „Neuzeit“. Sie begann schon vor Jahrhunderten; sie tritt aber erst in den letzten Jahrzehnten so deutlich in ihren Konturen zutage, dass viele Bürger zu stutzen beginnen.

 

Was wird der demokratische Gesetzgeber (was darf er noch) tun?

 

Nun, das gleiche wie in der Abtreibungsfrage. Er wird die individualistische Logik des „pursuit of happiness“, die für die Gesellschaft zum Dilemma wird, wieder mit einer „Beratungslösung“ dekorieren, die „Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit“ des Selbsttötungswillens überprüfen soll. Aber viele „Berater“ werden ihrerseits vom Zeitgeist infiziert und wollen eine absehbare Entwicklung gar nicht aufhalten.

 

Beim Thema Abtreibung läßt sie sich seit langem beobachten: Es sind konstant circa hunderttausend Fälle per anno. Bei der Sterbehilfe wird es perspektivisch nicht anders sein. Nicht nur in den „fortschrittlichen“ Niederlanden, sondern auch in der langmütig-besonneneren Schweiz. Nur dauert es dort etwas länger. Vielleicht ein bis zwei Dekaden. Wir Deutschen werden etwa im Mittelfeld liegen.

Das Endergebnis ist aber überall gleich. Die Zeichen einer zynisch-säkularen Zeit stehen nicht auf Leben, sondern auf Tod.

 

PS: An einer Passage des Karlsruher Urteils klingt denn doch ein wenig Kommunitarismus an:

 

„Die selbstbestimmte Wahrung der eigenen Persönlichkeit setzt voraus, dass der Mensch (…) nicht in Lebensformen gedrängt wird, die in unauflösbarem Widerspruch zum eigenen (…) Selbstverständnis stehen.“

 

Sehr schön! Und wie steht´s da mit der schleichenden Islamisierung?

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Derselbe Senat leistete ihr 2015 in seinem die Schul-LehrerInnen betreffenden Kopftuch-Beschluss Vorschub, indem er den demokratischen Gesetzgeber auf strikte weltanschauliche „Neutralität“ festnagelte. Dass dies – jedenfalls in Zeiten barrierefreier Massenimmigration qua „Asyl“ – ein unauflösbarer Selbstwiderspruch ist, entgeht nicht nur dem Gericht immer wieder im Labyrinth progressiver Textbausteine.

 

WIR DANKEN DEM AUTOR für seine freundliche Abdruckerlaubnis  –  Die Erstveröffentlichung des Artikels erfolgte auf seiner Webpräsenz:

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Anmerkungen/Quellen:

 

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Der Autor ist Rechtsanwalt. Der Artikel enthält einen Auszug seines Buches „Globale ´Transformation´: Der lange Abschied von Demokratie und Christentum“ (in Vorb.)

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Kritisch dazu: Beatrice Bischof, TheEuropean.de, 31.10.2019,

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KarenSmith-Blog, 9.2.2018,

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, übersetzt von:

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.

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BVerfG, Urteil vom 26.2.2020 (Az. 2 BvR 2347/15 u. a.). URL:

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Pressemitteilung des Gerichts vom 26.2.2020, URL:

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#4
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Das „Sterbehilfe“-Urteil öffnet die Tür zur Euthanasie auf Verlangen

 

 

 

 

Veröffentlicht: 6. März 2020 | Autor:

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Von Birgit Kelle

 

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In der vergangenen Woche entschied das Bundesverfassungsreicht über ein sehr ernstes Thema, das uns alle noch mehr beschäftigen wird, als uns wahrscheinlich lieb sein wird.

 

Man hat in Karlsruhe das generelle Verbot der gewerblichen Sterbehilfe als verfassungswidrig gekippt und damit die Türe geöffnet zur Euthanasie auf Verlangen und durch Sterbevereine wie sie in der Schweiz, in Belgien oder auch in den Niederlanden aktiv. 

 

Es ist nur ein kleiner Schritt vom „Recht zu sterben“ hin zur Pflicht zu sterben. Der „Freie Tod für freie Bürger“ ist eine Illusion jener, die denken, man könne die Büchse der Pandora nach Belieben öffnen und wieder schließen. 

Meinen Beitrag zu diesem schwierigen Thema finden Sie hier unter

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. Ein Ausschnitt daraus:

 

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„In Kanada entschied sich jüngst ein ALS-Kranker zum assistierten Tod. Die Kostenübernahme zur nötigen 24-Stunden-Pflege zu Hause, damit er sein letztes Lebensjahr in der Nähe seines einzigen Kindes bleiben kann, hatte die staatliche Krankenkasse dem Vater verweigert. Die Kosten für den assistierten Selbstmord hat die Kasse jedoch bezahlt. Freiwilliger Tod?

 

Last Exit Schweiz war noch nie eine Verheißung, sondern letzte Konsequenz in einer Gesellschaft, die einem lieber beim Sterben als beim Leben helfen möchte.

In den Niederlanden diskutieren Kinderärzte gerade die Forderung, dass die Euthanasie auch für Kinder unter 12 Jahren doch möglich sein muss. Ab 12 Jahren ist es bereits legal. Ja, den Satz muss man erstmal sacken lassen.

 

In Belgien ist es seit 2014 ohne Altersbeschränkung bereits legal. Und wer genau entscheidet eigentlich über den mutmaßlichen Lebenswillen von behinderten Vierjährigen oder Neugeborenen? Die Ärzte, die Verwandtschaft oder die Krankenkasse, die das teure Leben pflegeintensiver Patienten bezahlen sollte?“


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