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Verhängnisvolles Karlsruher Urteil: ALfA lehnt organisierte Selbsttötung ab


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Verhängnisvolles Karlsruher Urteil: ALfA lehnt organisierte Selbsttötung ab

 

 

 

 

Veröffentlicht: 26. Februar 2020 | Autor:

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Pressemeldung der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA):

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Selbstmord verfassungswidrig sei, bedeutet einen Paradigmenwechsel für Deutschland.

 

Bisher war aus gutem Grund der geschäftsmäßige assistierte Suizid verboten. Dies ist nun anders: Auch in Deutschland werden zukünftig Menschen auf Dienstleister zurückgreifen können, um sich selbst das Leben zu nehmen.

 

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Das Bundesverfassungsgericht argumentierte, dies sei dem „Recht auf Selbstbestimmung“ geschuldet, zu dem auch ein „Recht auf einen selbstbestimmten Tod“ gehöre.

 

Diese Argumentation ist nicht nur aus christlicher Sicht abzulehnen: Genauso wenig, wie der Mensch sich selbst ins Leben rufen kann, sollte eine Gesellschaft die Voraussetzungen dafür schaffen, dass er sich dieses Leben selbst jederzeit nehmen kann.

 

Besonders erschreckend ist, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Recht auf Selbsttötung auf alle Lebensphasen und -situationen angewendet sehen will. Das bedeutet: Jeder hat das Recht auf Selbsttötung, unabhängig von Alter und Krankheit.

 

Der assistierte Suizid wird dabei gepriesen als humaner, selbstbestimmter Ausstieg aus einer Situation, die als bedrohlich empfunden wird. Wie wenig selbstbestimmt der sogenannte assistierte Suizid tatsächlich ist, zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern:

 

In den Niederlanden hat die zunehmende Tötung demenzkranker, also nicht selbstbestimmt handelnder Patienten bereits zum Rücktritt eines Mitglieds einer Euthanasiekommission geführt werden, damit der Arzt das Tötungsmittel verabreichen konnte.

 

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Auch aus Kanada berichten Ärzte, dass Patienten sich dem Druck der Familie beugen und um Tötung bitten.

 

„Eine humane Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie ihre Fürsorgepflicht für jeden Einzelnen ernst nimmt und ihr nachkommt. Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht darauf, in Ruhe sterben zu dürfen, aber es gibt kein Recht auf Töten“, erklärt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski (siehe Foto).

 

„Unsere Aufgabe muss es sein, Leiden so zu lindern, dass es nicht als unerträglich angesehen wird. Dazu gehört ein Ausbau und eine stetige Verbesserung der Palliativversorgung – sowohl in medizinischer als auch in pflegerischer Hinsicht.“

 

Besonders schwerwiegend sei es, dass von Ärzten verlangt werde, den Wünschen nach Versorgung mit Tötungsmitteln nachzukommen:

 

„Es ist ärztliche Aufgabe, zu heilen und Leben zu retten – und nicht, es vorzeitig zu beenden, selbst wenn das im Einzelfall dem Willen des Patienten entspricht.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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#2
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Bundesverfassungsgericht: Kirchen kritisieren Urteil zur Sterbehilfe

 

 

 

 

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Foto: picture-alliance/Christian Ender

Karlsruhe (idea) – Kirchen und Lebensrechtsorganisationen in Deutschland haben Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geübt, das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe zu kippen. Das Gericht erklärte am 26. Februar, der 2015 eingeführte Paragraf 217 des Strafgesetzbuches sei verfassungswidrig. Er verstoße gegen das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben.

 

Der Paragraf stellt eine auf Gewinn und Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe – wie sie etwa durch manche Vereine geschieht – unter Strafe. Eine Assistenz bei der Selbsttötung durch Angehörige oder Ärzte bleibt erlaubt, wenn sie nicht auf Wiederholung zielt, also auf den Einzelfall beschränkt bleibt. Gegen die Vorschrift hatten unter anderen Ärzte geklagt, die fürchteten, sich strafbar zu machen, wenn sie wiederholt schwerkranken Patienten bei einer Selbsttötung helfen.

 

Der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx (beide München), äußerten in einer gemeinsamen Erklärung, das Urteil stelle „einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar“. Der Umgang mit Krankheit und Tod sei eine fundamentale Frage für die Gesellschaft. Das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung sei eine maßvolle Regelung gewesen, die „die Selbstbestimmung besonders verletzlicher Menschen in ihrer letzten Lebensphase schützen sollte“.

 

Jetzt sei zu befürchten, dass die Zulassung organisierter Sterbehilfe alte und kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen werde, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Die Kirchen wollten sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass organisierte Sterbehilfe in Deutschland nicht zum Normalfall werde.

 

Landesbischöfe: Beratungs- und Palliativangebote ausbauen

 

Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Friedrich Kramer (Magdeburg), erklärte, das Urteil lasse eine „Verschiebung in unserem Wertesystem“ befürchten. Es öffne die Tür dafür, dass die Selbsttötung als normale Option für Schwerkranke angesehen werde. Das Leben sei nach christlichem Verständnis „ein unverfügbares Gut, das uns nicht wirklich gehört“. Für die Begleitung von todkranken Menschen im Sterbeprozess sei ein weiterer Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland notwendig.

 

Der württembergische Landesbischof Frank Otfried July (Stuttgart) schrieb, das Urteil stelle Kirche und Diakonie vor die Notwendigkeit, ihre Beratungs- und Betreuungsarbeit für alte und schwerkranke Menschen zu erweitern und zu vertiefen. Patienten und Angehörige müssten in Zukunft noch besser über die Möglichkeiten der Palliativmedizin informiert werden.

 

Medizinethiker: Selbsttötung wird staatlich legitimiert

 

Der Medizinethiker Prof. Axel Bauer (Mannheim) kritisierte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass das Verfassungsgericht seine Entscheidung mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Menschenwürde der Sterbewilligen begründet. Dadurch werde „der Weg in eine Gesellschaft regelrecht asphaltiert, in der Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht gerade noch dazu dienen werden, um die vorgeblich freiwillige Selbsttötung verzweifelter Menschen mit Hilfe Dritter staatlich zu legitimieren“.

 

Assistierter Suizid in der Praxis oft nicht selbstbestimmt

 

Die Organisation „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) sieht in dem Urteil einen Paradigmenwechsel für Deutschland. Besonders erschreckend sei, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Selbsttötung in allen Lebensphasen und -situationen angewendet sehen wolle. Damit habe künftig jeder das Recht auf Selbsttötung, unabhängig von Alter und Krankheit.

 

Weiter erklärte die Organisation, die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass der assistierte Suizid in der Praxis häufig nicht selbstbestimmt sei. So werde in den Niederlanden die zunehmende Tötung von demenzkranken Patienten kritisiert. Es sei ein Fall bekannt, in dem eine solche Patientin von der Familie festgehalten worden sei, damit der Arzt das Tötungsmittel verabreichen konnte. Auch aus Kanada berichteten Ärzte, dass Patienten sich dem Druck der Familie beugten und um Tötung bäten.

 

CDU-Bundestagsabgeordneter: „Urteil der Schande“

 

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (Schwarzenberg/Erzgebirge) bezeichnete die Entscheidung des Gerichts in einer Erklärung als „Urteil der Schande“. Wann ein Leben ende, solle nicht in den Händen von Menschen liegen. Der bisherige Paragraf im Strafgesetzbuch habe verhindert, dass ältere und kranke Menschen in den Tod getrieben werden.

 

Eine Änderung der Gesetzeslage schaffe außerdem die Gefahr, dass die Zahl der Selbstmorde von psychisch Kranken zunehmen werde. Als Folge des Urteils werde vermutlich auch „das Engagement erlahmen, Hospiz- und Palliativmedizin zu fördern“. Schmerzlinderung helfe Sterbenden aber weit mehr als Sterbehilfe.

 


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„Ärzte für das Leben“ sind bestürzt über das Karlsruher Urteil zur Suizid-Beihilfe

 

 

 

 

Veröffentlicht: 28. Februar 2020 | Autor:

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Angriff auf die Gewissensfreiheit der Ärzte

Die Ärzte für das Leben e.V. sind erschüttert über Inhalt und Ton des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Freigabe der organisierten Suizidbeihilfe. Sie befürchten ein Ende der Gewissensfreiheit für Ärzte.

 

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Selbsttötung nach § 217 StGB, das vor vier Jahren nach zähem Ringen mit klarer Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde, für verfassungswidrig erklärt.

Dieser Paragraf sei „nichtig …, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert.“ Der Gesetzgeber müsse „sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Platz zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“

Für diese „faktische Entleerung“ des „Rechts auf Selbsttötung“ sei laut Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen die geringe Bereitschaft der Ärzte, Suizidhilfe zu leisten, Verantwortlich.

 

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Die Ärzte seien nicht bereit, sich „am geschriebenen Recht auszurichten“ sondern setzen sich „unter Berufung auf ihre eigene verfassungsrechtliche verbürgte Freiheit einfach darüber hinweg“. Deshalb sei nun eine „konsistente Ausgestaltung des Berufsrechts der Ärzte“ erforderlich.

 

Zum Schluss schreibt das Bundesverfassungsgericht, dass das „Recht auf Selbsttötung“ es verbiete, „die Zulässigkeit einer Hilfe … vom Vorliegen einer unheilbaren Krankheit abhängig zu machen.“

 

„Die Ärzte für das Leben e.V. sind durch den Inhalt aber auch durch den Ton dieses Urteils erschüttert“, sagte ihr Vorsitzender Prof. Dr. med. Paul Cullen (siehe Foto). Seine Begründung lautet:

„Bei der Debatte 2015 haben wir mehrmals darauf hingewiesen, dass es Ärzte sind, die eigentlich mit dem Begriff „nahestehende Personen“ im Paragrafen 217 gemeint waren, obwohl sie mit keinem Wort weder im Gesetzestext noch in der Begründung dazu erwähnt wurden.

 

Das Verfassungsgericht bestätigt uns jetzt in dieser Vermutung.

Beunruhigen muss uns jedoch die kaum verhohlene Drohung in Richtung der Ärzte, ihr Berufsrecht so ändern zu wollen, dass diesen im Bereich des Lebensrechts kaum rechtlicher Spielraum verbleibt.

 

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Einen offeneren Angriff auf die Gewissensfreiheit der Ärzte habe ich seit langem nicht mehr gesehen. Insgesamt liest sich die Pressemeldung, als ob eine der Sterbehilfeorganisationen sie dem Gericht in die Feder diktiert hätte.“

 

Erst Ende Oktober 2019 hat der Weltärztebund bei seiner Generalversammlung in Tiflis ihre Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids erneut bekräftigt und darauf hingewiesen, dass Ärzte hierzu nicht gezwungen werden dürfen.

 

Wie der Bund bekräftigt, sind Ärzte dem Leben verpflichtet. Diese Verpflichtung steht zur assistierten Selbsttötung in diametralem Widerspruch.

Weitere Infos:

 

 

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Sterbehilfe-Urteil stellt Menschenwürde infrage

 

 

 

 

Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ und stützt sich bei seinem Urteil auf die persönlichen Freiheitsrechte und die Menschenwürde. Doch die Würde des Menschen und den Wert des Lebens stellt es gleichzeitig infrage. Statt Hilfe zum Sterben brauchen wir Ermutigung zum Leben. Ein Kommentar von Jonathan Steinert

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das Verbot geschäftsmä-ßiger Sterbehilfe gekippt. Es argumentiert in seiner Begründung vor allem mit dem Recht auf persönliche Selbstbestimmung, die sich in der Menschenwürde gründe. Dazu gehört es in den Augen der Richter, dass ein Mensch auch über sein Lebensende entscheiden und dafür die nötige Hilfe etwa von Ärzten oder Sterbehilfevereinen in Anspruch nehmen dürfe.

Diese Argumentation ist nach der Logik der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung, die in unserer Gesellschaft einne hohen Wert hat, durchaus einleuchtend. Zwei von drei Deutschen befürworten sogar, dass aktive Sterbehilfe erlaubt wird, dass also ein Mensch auf seinen Wunsch hin getötet werden darf, wie eine

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zeigte. Das bleibt jedoch mit dem aktuellen Urteil verboten.

Dass sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, Beihilfe zum Suizid zu erlauben, auf die Menschenwürde stützt, stellt sie gleichzeitig infrage. Ein Mensch kann seine Würde nicht erwerben, genausowenig wie sein Leben. Sie ist ihm gegeben, weil er Mensch ist, weil er geboren wurde und ein geistbegabtes Wesen ist. Der Mensch ist hierbei passiv. Leben und Würde sind unverfügbar. Diesem Prinzip widerspricht das Argument, zur Menschenwürde gehöre es, sein Leben nach eigenem Gutdünken zu beenden.

Botschaften von Hoffnung statt Emutigung zum Sterben

 

Ebenso ist mit dem Urteil die Sorge verbunden, dass etwa auf kranke oder alte Menschen der soziale Druck wächst, ihr Leben zu beenden – zum Beispiel um Pflegenden nicht zur Last zu fallen, um keine Kosten zu verursachen. Auch das widerspricht fundamental der Vorstellung von der Würde des Menschen, die unabhängig ist von irgenwelchen Kriterien. Es widerspricht der damit verbundenen Überzeugung, dass ein Leben an sich einen Wert hat. Diese Auffassung von Würde und Wert entspringen dem christlich-jüdischen Menschenbild – der Mensch als ein Ebenbild Gottes, als sein Geschöpf.

Möglicherweise können auch Menschen, die gar nicht krank sind und aus anderen Gründen nicht mehr leben wollen, durch das Urteil ermutigt werden, sich das Leben zu nehmen. Persönliche Lebenskrisen, schwere Krankheiten, Schmerzen, Perspektivlosigkeit können ein Grund sein für den Wunsch zu sterben. Menschlich ist das im Einzelfall durchaus nachvollziehbar. Umso mehr braucht es Angebote zur Hilfe, um genau mit solchen Situationen umzugehen. Es braucht Hoffnungsbotschaften, Auffangnetze, Schmerzstiller, Umarmer. Das würde dem Wert und der Würde des menschlichen Lebens gerechter als das Signal: Wenn du nicht mehr willst, kannst du das Leben verlassen – wir helfen dir dabei.

Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, neue Regeln zu formulieren, die die Hilfe zur Selbsttötung in geordnete Bahnen lenken. Als Gesellschaft sind wir aufgefordert, „Mittel und Wege finden, die verhindern, dass die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung zu einer Normalisierung des Suizids führt“, wie es der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sagte. Dem ist nichts hinzuzufügen.

 


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