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Abtreibungswerbung: Hänel erneut verurteilt


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Rolf

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Abtreibungswerbung: Hänel erneut verurteilt

 

 

 

 

Veröffentlicht: 16. Dezember 2019 | Autor:

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Es geht nicht um „Absaugen von Schwangerschaftsgewebe“

 

Zum erneuten Prozess vor dem Gießener Landgericht gegen Abtreibungsärztin Kristina Hänel erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (siehe Foto):

 

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„Auf die Frage der Richterin, ob die Texte, die zu der Anzeige gegen sie wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen geführt hatten, nach wie vor auf ihrer Homepage zu finden seien, antwortete Kristina Hänel mit Ja – und fügte hinzu, sie habe auch nicht vor, die entsprechenden Texte von ihrer Homepage zu nehmen.

Dass sie also erneut wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung verurteilt werden würde, war ihr nicht nur klar, sondern auch erklärtes Ziel ihrer Handlungsweise. Was sie freuen dürfte: Das Gericht setzte das Strafmaß um mehr als die Hälfte herab.

 

Aber nicht nur das deutlich mildere Urteil ist bemerkenswert, sondern auch die Ausführungen der weiteren Prozessbeteiligten. Niemand, weder Richterin noch Staatsanwalt und natürlich auch nicht Frau Hänels Rechtsanwalt, war willens, darauf hinzuweisen, dass die Formulierungen in Frau Hänels „Informationen“ eindeutig eben genau das nicht sind, sondern Werbung.

 

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Wer behauptet, er sauge „Schwangerschaftsgewebe“ ab, führt sowohl Frauen als auch die Öffentlichkeit bewusst hinters Licht.  Eine sachliche Information darüber, was bei einer Abtreibung wirklich geschieht, wäre ja durchaus wünschenswert.“

 

Die Vorsitzende der ALfA weist darauf hin, dass Frau Hänel keineswegs damit gerechnet hatte, nicht verurteilt zu werden, das habe sie schon vorher bekannt gegeben.

 

„Es wäre auch bei der Verfolgung des eigentlichen Ziels nur hinderlich gewesen, da es den Weg zum Bundesverfassungsgericht erschwert hätte – und dort wollen Frau Hänel und ihr Anwalt sowie die Organisation, die sie unterstützt (mit Kersten Artus war sogar die Vorsitzende von Pro Familia Hamburg im Gerichtssaal anwesend) den §219a verhandelt sehen.“

 

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Dies Gesetz sei weder sinnvoll noch verfassungsgemäß, so Hänels Anwalt Dr. Merkel, sondern einfach aus der Zeit gefallen. Die Aussage, der §219a diene dem Schutz des ungeborenen Lebens, sei Unfug, und zu diesem Zweck auch gar nicht erlassen worden, sondern damit die moralische Bewertung der Abtreibung nicht erodiere.

 

„50 % der Menschen, die heute leben, waren damals noch gar nicht geboren – soll man da an einer Rechtsvorschrift festhalten, die die Moral von 1974 schützt?“, so Merkel vor Gericht.

 

Cornelia Kaminski erläutert hierzu:

 

„Merkel verkennt, dass damals wie heute die Tötung eines anderen Menschen als abscheuliches Verbrechen eingestuft wird. Die Tötung eines unschuldigen Kindes ruft ganz besondere Abscheu hervor.“

 

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Was sich geändert habe, sei jedoch die Wahrnehmung dessen, was ein Kind ist, und das habe unmittelbar etwas mit der Art und Weise zu tun, wie Rechtsnormen angewandt werden.

 

Kaminski weiter: „Wenn weder Staatsanwalt noch Richter im Rahmen des Prozesses gegen Frau Hänel in der Lage sind, darauf hinzuweisen, dass bei einer Abtreibung kein Schwangerschaftsgewebe entfernt, sondern ein kleiner Mensch getötet wird, braucht sich niemand zu wundern, wenn die öffentliche Wahrnehmung dessen, was bei einer Abtreibung passiert, sich wandelt. Daraus nun zu folgern, die Moral habe sich geändert und deswegen müsse Werbung für Tötung nun erlaubt werden, ist jedoch fatal.“

 

„Wir brauchen keine Werbung für Tötung, sondern für das Leben,“ so Kaminski weiter. „Frauen benötigen Unterstützung und Ermutigung für ihr Ja zum Kind. Schade, dass das auf der Homepage von Frau Hänel gar nicht vorkommt.“


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