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Grüne kritisieren Gesetz gegen Kinderehen als populistisch


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Rolf

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Grüne kritisieren Gesetz gegen Kinderehen als populistisch

 

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urn-newsml-dpa-com-20090101-140523-99-00Der Bundestag stimmt heute über das Gesetz zu den Kinderehen ab. Foto: dpa
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Osnabrück. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehen, über das der Bundestag am Donnerstag abschließend berät, bleibt bis zuletzt heftig umstritten. Die Grünen-Rechtspolitikerin Katja Keul kritisierte den Entwurf gegenüber unserer Redaktion als populistisch und Verstoß gegen internationales Recht.

 

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Keul bemängelte, dass Eheschließungen von unter 16-Jährigen nach dem Gesetzentwurf für nichtig erklärt werden sollen. „Damit werden denjenigen, die wir eigentlich schützen sollten, ihre Unterhalts-, Versorgungsausgleichs- und Erbansprüche genommen“, sagte die Grünen Bundestagsabgeordnete. Sie plädierte stattdessen erneut für eine weniger einschneidende Möglichkeit: die Aufhebung der Ehen.

 

Keul betonte, die Bundesregierung kenne die Problematik, habe sich aber wider besseren Wissens für die andere Variante, die Nichtigkeit, entschieden. „Das ist purer Populismus aus der Feder der CSU.“ Zudem verstoße das Gesetz gegen die Kinderrechtskonvention, die Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention und nicht zuletzt auch gegen Artikel 6 unseres Grundgesetzes mit seinem besonderen Schutz von Ehe und Familie.

 

Mit dem Gesetz will die Regierungskoalition auf die wachsende Zahl von Kinderehen vor allem unter Flüchtlingen antworten. Ehen minderjähriger Flüchtlinge müssen die Jugendämter künftig zwingend den Gerichten melden. War ein Partner bei der Heirat jünger als 16, soll die Ehe pauschal nichtig sein. Bei Eheschließungen zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Gerichte prüfen, ob ein Härtefall vorliegt und die Ehe ausnahmsweise wirksam ist.

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Mit dem Gesetz will die Regierungskoalition auf die wachsende Zahl von Kinderehen vor allem unter Flüchtlingen antworten. Ehen minderjähriger Flüchtlinge müssen die Jugendämter künftig zwingend den Gerichten melden. War ein Partner bei der Heirat jünger als 16, soll die Ehe pauschal nichtig sein. Bei Eheschließungen zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Gerichte prüfen, ob ein Härtefall vorliegt und die Ehe ausnahmsweise wirksam ist.

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