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Drei Gesetzesentwürfe für "Kinderrechte" vorgelegt Jetzt aktiv werden


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2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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 Mitteilung, 01. November 2019

 

 

 

 

 

Drei Gesetzesentwürfe für "Kinderrechte" vorgelegt
Jetzt aktiv werden

 

 

 

 

Guten Tag ,

 

es ist soweit! Die „Kinderrechte“-Arbeitsgruppe hat drei Vorschläge für eine Grundgesetzänderung vorgelegt. Mit schwerwiegenden Folgen für das Elternrecht. Jeder Bürger muss nun aktiv werden!

 

Vor wenigen Tagen präsentierte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe

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für eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz, aus denen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) jetzt ihren konkreten Gesetzentwurf erarbeiten wird.

 

Bei allen drei Varianten springt sofort ins Auge: Die Eltern und die Familie kommen nicht vor. Die Kinder werden unabhängig von ihren Eltern und somit nicht als Teil der natürlichen Einheit der Familie betrachtet. Auf diese Weise kann sich der Staat problemlos zum Anwalt der Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen.

 

Mehr noch: Durch die gefährlichste Textvariante würden zusätzlich die bereits bestehende „Kinderrechte-Industrie“ enorm aufgebläht und flächendeckend vermeintliche „Kinderschutzbeauftragte“, Ombudsstellen etc. aus dem Boden sprießen. Ungerechtfertigte Inobhutnahmen von Kindern würden weiter ansteigen und neben dem großen Leid betroffener Eltern und Kinder dem blühenden Pflegefamilien-Markt weiteren Aufwind bescheren. Unter dem Vorwand, Kindern zu helfen, könnten staatliche Stellen Kinder und Eltern gegeneinander ausspielen und die gefährliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“ vollenden.

 

Fazit: Wir akzeptieren keine dieser drei Varianten. Finger weg vom Grundgesetz!

 

Mit dieser Haltung stehen wir längst nicht mehr alleine: Birgit Kelle hat eine kritische

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der Entwürfe vorgelegt; die CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel und der Familienbund der Katholiken haben sich jüngst klipp und klar gegen eine Grundgesetzänderung

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.

 

Steht das Elternrecht vor dem Aus? Wenn wir jetzt nicht aktiv werden, dann auf jeden Fall! Noch können wir die Entrechtung der Familien verhindern. Bitte

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Sie deshalb dringend Ihre Bundestagsabgeordneten im Wahlkreisbüro persönlich, telefonisch oder per E-Mail und machen Sie ihnen klar, daß Sie ihre künftige Stimme nur einer Partei und einem Abgeordneten geben werden, der bei der Abstimmung „Kinderrechte“ im Grundgesetz abgelehnt hat!

 

Dafür haben wir einen kurzen

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produziert, einen

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entworfen und die

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dargelegt. Jetzt sind Sie am Zug.

Mit herzlichen Grüßen, Ihre

 

 

Hedwig von Beverfoerde


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#2
Rolf

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Warum das Projekt „Kinderrechte ins Grundgesetz“ eine Mogelpackung darstellt

 

 

 

 

 

Veröffentlicht: 2. November 2019 | Autor:

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Nach langer Beratung ist der Ergebnis-Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zu „Kinderrechte in die Verfassung“, der bereits seit März (!) fertig ist, nun

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.

 

Trotz der langen Zeit ist man sich nicht einig  –  und es sind drei verschiedene Textvorschläge im Raum (Hervorhebungen durch uns):

 

Alternative 1:
„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen

 

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Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Maßgabe von Artikel 103 Absatz 1 sowie Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3“

 

Die „harmloseste“ Variante spiegelt die aktuelle Rechtsprechung und auch die bereits bestehenden Ansprüche aus dem Grundgesetz wieder. „Angemessene“ Berücksichtigung auch nur bei „unmittelbarer“ Betroffenheit der „Rechte“ der Kinder stellt das Kindeswohl nicht über die Erziehungsrechte der Kinder, vor allem der dritte Satz ist quasi überflüssig, was auch einige Mitglieder dieser AG genau so sehen. Fazit: Wozu eine Formulierung, die den Istzustand beschreibt?

Wäre da nicht der kleine Haken  –  dazu gleich mehr.

 

Alternative 2:
„Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, wesentlich zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

 

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Der dritte Satz ist rausgeflogen, weil in der Tat überflüssig, dafür hat man den möglichen Zuständigkeitsbereich erweitert, indem das Kindeswohl bei allem Handeln, das Kinder irgendwie betrifft und nicht nur, wenn es direkt ihre Rechte betrifft, überprüft werden soll und dann soll es nicht nur einfach, sondern „wesentlich“ berücksichtigt werden.

 

Im Juristischen liegt der Teufel immer im Detail und manchmal an einem Wort, das fehlt oder hinzugefügt wird. „Wesentlich“ bedeutet juristisch eben mehr, man hat in Variante 2 also eine Schippe draufgelegt und das Kindeswohl (das von wem auch immer dann definiert wird), inhaltlich schon mal neben das Erziehungsrecht der Eltern platziert.

 

Zusätzlich zum Recht auf Achtung und Schutz ist zudem das Recht auf „Förderung“ der Grundrechte der Kinder eingefügt. Das definiert klar die Notwendigkeit aktiven Handels durch den Staat – er erweitert hier also seinen Handlungsspielraum.

 

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Alternative 3:
„Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, vorrangig [alternativ: wesentlich] zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

 

Hier lesen wir eindeutig die Handschrift linker und auch grüner Entwürfe. Der staatliche Handlungsauftrag durch „Förderung“ ist geblieben. Die Kinderinteressen sind von „wesentlich“ zu „vorrangig“ gerückt und damit VOR das Erziehungsrecht der Eltern.

 

Und dann soll jetzt auch die Meinung und das Mitspracherecht jedes Kindes je nach Alter und Reife verfassungsrechtlich abgesichert sein. Jeder der schon mal mit einer 14-Jährigen in der Pubertät diskutiert hat, weiß, was das heißt. Wir hätten damit also einen klassischen „Gummiparagraphen“.

 

Der Haken zusätzlich bei allen drei Varianten: Alle Formulierungen enthalten das neue „Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft.“

 

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Die Entwicklung zur Persönlichkeit soll also neuerdings mit Hilfe und in der sozialen Gemeinschaft stattfinden. Das Wort Familie kommt hier nicht vor!

Es ist der mögliche Türöffner zu Kitapflicht oder auch zur Ganztagspflicht.

Deswegen unser Fazit: KEINE dieser Varianten ist akzeptabel, wir fordern: Finger weg vom Grundgesetz und von den Elternrechten.

 

Wir brauchen keinen Nanny-Staat, der uns erklärt, was gut ist für unsere Kinder.


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#3
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„Kinderrechte“ ohne Elternbezug im Grundgesetz gefährden das Kindeswohl

 

 

 

 

Veröffentlicht: 6. November 2019 | Autor:

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Pressemitteilung des Bündnisses „Rettet die Familie“:

Am 14. Oktober veröffentlichte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ ihren Abschlussbericht. Darin werden drei alternative Formulierungen vorgeschlagen, die sich aber nur unwesentlich unterscheiden.

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Das führt die Diskussion weg von der wesentlichen Frage: Wer bestimmt, was das Recht eines Kindes ist?

Im bestehenden Grundgesetz wird mit Art. 6 die Zuständigkeit für diese Frage den Eltern zugeordnet und nur bei Versagen oder Fehlen der Eltern dem Staat.

Sabine Wüsten, Vorsitzende des Bündnisses, warnt vor der „Lufthoheit des Staates über den Kinderbetten“, die die Entwicklung der Kinder jeder gerade aktuellen Staatsideologie ausliefere.

Der stellv. Vorsitzende des Bündnisses, Dr. Johannes Resch, erklärt dazu:

Bei Erwähnung von ‚Kinderrechten‘ im GG ohne Elternbezug besteht die Gefahr, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr vor der Willkür des Staates schützen können. Z. B. könnte er eine Krippenpflicht zum ‚Recht des Kindes‘ erklären. Der Staat orientiert seine Familienpolitik schon heute nicht mehr am Kindeswohl, sondern am ‚Profitwohl‘ von internationalen Konzernen und Finanzinvestoren sowie an der patriarchal begründeten Überbewertung der Erwerbsarbeit.

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Beispiel Krippenpolitik: Ein Krippenplatz wird mit ca. 1000 €/Monat öffentlich bezuschusst. Selbstbetreuenden Eltern werden dagegen nicht mal 150 € Betreuungsgeld zugestanden.

Dabei sind nahezu alle Fachleute, die sich mit kindlicher Entwicklung befassen, der Auffassung, dass Krippenbetreuung in der Regel mit höheren Risiken für die psychische Gesundheit der Kinder verbunden ist als die Entwicklung einer festen Bindung zu den Eltern in den ersten Lebensjahren.

Allerdings erlaubt ein hohes Arbeitskräftepotential auf dem Erwerbsmarkt, die Löhne niedrig zu halten, was den Profit erhöht, aber eben das Kindeswohl gefährdet.

Beispiel Elterngeld: Die ‚Lohnersatzfunktion‘ wertet Kinderbetreuung ab, indem diese mit Krankheit und Arbeitslosigkeit gleichstellt wird. Wer vor einer Geburt zugunsten der Betreuung bereits vorhandene Kinder länger als ein Jahr auf Erwerbsarbeit verzichtet hat, erhält bis zu 1500 € /Monat weniger Elterngeld.

Hier wird der Verzicht von Eltern zugunsten ihrer Kinder regelrecht bestraft. Auch das schadet dem Kindeswohl.

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Diese Beispiele zeigen, dass sich der Staat schon jetzt nicht am Wohl der Kinder orientiert. Was haben Familien zu erwarten, wenn er nun auch noch die Deutungshoheit über die Rechte der Kinder erhält?

Geschäftsstelle des Bündnisses:
Theresia Erdmann, Heidigweg 57a in 63743 Aschaffenburg
Vorsitzende: Sabine Wüsten
Pressekontakt: Dr. Johannes Resch
E-Mail: Johannes.Resch@t-online.de

 


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