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Gendergesang


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Rolf

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Berliner Staats- und Domchor   
 
 
Gendergesang

 

 

Ein Kommentar von

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Müssen Knabenchöre gegendert werden? Auch der Thomanerchor, hier zu sehen beim diesjährigen Leipziger Bachfest, nimmt nur Jungen auf. Bild: dpa

 

Eine Mutter will einen Berliner Knabenchor verklagen, weil ihre Tochter dort nicht mitsingen darf. Der Fall zeigt, welch groteske Züge der Anspruch auf Gleichheit angenommen hat.

 

Gender, divers, diskriminierungsfrei: Wer auf politisch korrektem Vormarsch ist, kann sich der Unterstützung einer politisch korrekten Öffentlichkeit gewiss sein. Und das hat ja auch seine Berechtigung. Eine liberale Gesellschaft kann nicht wollen, dass jemand wegen seiner Herkunft, seines Geschlechtes oder seiner Weltanschauung benachteiligt wird. Wo eine so verstandene Gleichheit der Rechte noch nicht verwirklicht wurde, ist es begrüßenswert, für den liberalen Fortschritt und mehr Gerechtigkeit zu kämpfen. Und doch: Mitunter nimmt die geradezu ignorante Entschlossenheit, überall absolute Gleichheit durchzusetzen, groteske Züge an.

Weil Gendergleichheit gelten soll, wo sie gar nichts verloren hat, soll es nun den Knabenchören an den Kragen gehen. Ein neunjähriges Mädchen will (oder ist es eher seine Mutter, die will, dass ihre Tochter will?) im Berliner Staats- und Domchor mitsingen. Der Haken an der Sache: Es handelt sich um einen reinen Knabenchor, in dem nur Jungen mitsingen können. Das Mädchen sang trotzdem vor und wurde abgelehnt. Trägerin des Chors ist die Universität der Künste (UdK). Ihre Auswahlkommission befand schon vor Monaten, was eigentlich niemanden überraschen dürfte, die Stimme des Mädchens entspreche nicht dem angestrebten Klangbild eines Knabenchors. Doch das will die Mutter partout nicht einsehen. Nun will sie den Staats- und Domchor wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung verklagen.

 

Musikalische Diversität wird zerstört

 

Die UdK streitet ab, dass hier ein Fall von Diskriminierung vorliegt. Zwischen Mädchen- und Jungenstimmen bestünden anatomische Unterschiede, die zu „differenzierten Chorklangräumen“ führten. Alles Quatsch, findet die Anwältin der Klägerin. Die klanglichen Unterschiede seien minimal; Mädchen könnten genauso gut singen wie Jungs; der Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an staatlichen Leistungen und Förderungen werde verletzt. Diese Argumente sind, abgesehen von ihrer ideologischen Verblendung, vor allem eines: unmusikalisch.

Dass Mädchen weniger gut singen könnten, hat niemand behauptet. Die Klangfarbe ist aber eine andere, und das zu beurteilen sollte man doch besser den Musikern und Musikwissenschaftlern überlassen, die sich damit auskennen. Denn hier handelt es sich um einen Präzedenzfall. Wenn Mädchen in Knabenchöre aufgenommen würden, ginge eine jahrhundertealte Musiktradition zu Ende und mit ihr genau das, was die besessenen Kritikerinnen eigentlich erstreiten wollen: musikalische Diversität. Denn dazu gehören reine Knabenchöre, genauso wie es Mädchen- und Frauenchöre gibt.

 
 

Wer hier eine falsch verstandene Geschlechtergleichheit rabiat erzwingen will, opfert ein Kulturgut für eine Gesellschaft, die dadurch gerade nicht demokratischer und gerechter wird, sondern in der Bürger bestärkt werden in der fatalen Tendenz, Differenzen und Verzicht immer weniger zu akzeptieren. Es steht zu hoffen, dass das Verwaltungsgericht Berlin, dessen Urteil am Freitag erwartet wird, wenn schon nicht die Musikalität, dann wenigstens die Vernunft hat, im Sinne der künstlerischen Freiheit zu handeln und die Legitimität von reinen Knabenchören nicht anzufechten.


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