Nordkirche beschließt Traugottesdienst für alle
Bisher konnten gleichgeschlechtliche Paare in der Nordkirche nur gesegnet werden. Die Landessynode hat nun den Weg für Traugottesdienste frei gemacht. Der „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung oder einer Verpartnerung“ sei eine Amtshandlung, heißt es in der Pressemitteilung. Die Trauung soll ins Kirchenbuch eingetragen werden. Auch Segnungen, die vor dem Beschluss stattgefunden haben, dürfen die Paare binnen drei Jahren als Trauung eintragen lassen.
Die „Liturgische Handreichung zur Segnung von Paaren in Eingetragenen Lebenspartnerschaften“ und die „Erklärung zur Neuregelung der Segnung von Paaren in Eingetragenen Lebenspartnerschaften in der Nordkirche“ soll die Kirchenleitung entsprechend angleichen. Auch Rechtsangleichungen soll die Kirchenleitung gegebenenfalls vornehmen. In die neuen Regelungen von Grundlinien kirchlichen Handelns in der Nordkirche werden die Veränderungen ebenfalls aufgenommen.