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„Christen-Rocker“ erhalten mehrjährige Haftstrafen


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Landgericht Düsseldorf
17. Juli 2019

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„Christen-Rocker“ erhalten mehrjährige Haftstrafen

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Bereits am 31. Mai begann der Prozess gegen den 36-jährigen ehemaligen Muslim türkischer Herkunft, Turgay Y. (Mitte), sowie drei weitere Anhänger seiner Gruppe. Archivfoto: idea/Erika Gitt
 
 

Düsseldorf (idea) – Den selbst ernannten Apostel und Chef des christlichen Motorradclubs „True Life“ (Wahres Leben), Turgay Y. (Freudenstadt), hat das Düsseldorfer Landgericht am 16. Juli wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Von den drei Mitangeklagten, die ebenfalls aus Baden-Württemberg stammen und auch zu dem Motorradclub gehörten, erhielt einer sechs Jahre, die anderen zwei bekamen drei Jahre Haft. Der ursprünglichen Anklage der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags folgte das Gericht nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, einen anderen Anhänger ihres Clubs wegen Streitigkeiten über christliche Glaubensfragen schwer verletzt zu haben. Turgay Y. – ein 37-jähriger ehemaligen Muslim türkischer Herkunft – hatte das Opfer, Sidar A. (24), am 28. August 2018 nach Düsseldorf in die Nähe der Johanneskirche bestellt, um mit ihm ein „Friedensgespräch“ zu führen. Die Begegnung eskalierte. Y. soll mit einer Pistole an den jungen Mann herangetreten sein, ihm die Waffe auf die Brust gesetzt und abgedrückt haben. Diese habe jedoch nicht ausgelöst. Y. habe dann zwei weitere Male vergeblich versucht, auf das Opfer zu schießen. Daraufhin soll einer der Mitangeklagten dem jungen Mann Reizgas ins Gesicht gesprüht haben. Die beiden anderen sollen auf ihn eingestochen und ihn schwer verletzt haben. A., der selbst wegen eines Tötungsdelikts vorbestraft ist, konnte mit einer Notoperation gerettet werden. Die vier Angreifer im Alter zwischen 24 und 37 Jahren flohen.

 

Verwertet wurde auch das Überwachungsvideo eines Juweliers

 

Turgay Y. wurde später in Spanien festgenommen und saß seit September 2018 in Untersuchungshaft. Das frühere Mitglied der „Black Jackets“ (Schwarze Jacken) hat nach eigenen Angaben fast zehn Jahre im Gefängnis verbracht. Dort soll er Christ geworden sein. Nach seiner Entlassung war Y. vor allem in den Sozialen Medien aktiv, jedoch auch als Gastprediger in unterschiedlichen Freikirchen, wo er von seiner Bekehrung erzählte. Das Landgericht sieht den ermittelten Ablauf der Tat als gesichert an. Im Prozess wurde auch das Überwachungsvideo eines Juweliers verwertet, auf dem Tritte und Messerstiche dokumentiert waren. Der Kammervorsitzende lobte in seiner mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich die Arbeit der Düsseldorfer Polizei, wie es in einer Pressemitteilung des Landgerichts heißt. Diese habe durch aufwändige Detailarbeit dafür gesorgt, dass sowohl die Vorgeschichte der Auseinandersetzung als auch das Geschehen nach der Tat festgestellt werden konnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.


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