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MdBs antworten auf Aktion von „Kinder in Gefahr“


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Rolf

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MdBs antworten auf Aktion von „Kinder in Gefahr“ zu  Kinderrechten im GG
 
 

 

Die Aktion „Kinder in Gefahr“ unternahm am 13. Juni eine Aktion, in der die Teilnehmer eingeladen wurden, sich direkt an die Bundestagsabgeordneten zu wenden (siehe:

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)

 

Thema war „Kinderrechte in der Verfassung“. Im Rundbrief wurde vor einer Ausweitung der Staatsmacht und einer Schwächung der Elternrechte in der Erziehung der eigenen Kinder gewarnt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf eine deutliche linksideologische Ausrichtung verfolgt und das Ziel der Emanzipation der Kinder von den Eltern verfolgt.

 

Die Aktion „Kinder in Gefahr“ hat ebenfalls Bundestagsabgeordnete angeschrieben, die sich thematisch mit dem Thema beschäftigen.

Es wurden Abgeordnete aller Fraktionen kontaktiert.

 

Etliche MdBs haben geschrieben. Ihre Antworten sind in der Reihenfolge des Eingangs veröffentlicht und können unten gelesen werden. Die Liste wird ständig aktualisiert.

 

Sylvia Pantel, MdB CDU

Vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich kritisch zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ äußern. Ich teile Ihre Auffassung und möchte gerne meine Sichtweise erläutern. 

 

In der vergangenen Woche haben wir im Plenum über die Gesetzentwürfe von Grünen und Linken diskutiert, die beide „Kinderrechte“ in das Grundgesetz aufnehmen wollen. Diese Anträge lehne ich ab, denn sie erhöhen die Bürokratie, ohne für die Kinder Verbesserungen zu schaffen. Kinder stehen schon heute unter dem Schutz des Grundgesetzes und können sich auf alle Grundrechte berufen, soweit sie dafür mündig sind. Falls Kindern in einem konkreten Fall die Grundrechtsmündigkeit fehlen sollte, sind Sie dann aber nicht rechtlos gestellt, sondern können durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten werden. In den Fällen, wo Eltern die Rechte ihrer Kinder verletzen, muss der Staat bereits tätig werden. Dafür gibt es eine Vielzahl von Jugendschutzgesetzen.

 

Mit der besonderen Benennung und Hervorhebung von Kinderrechten würde der direkte Einfluss des Staates in die Familie ausgeweitet. Er würde die Möglichkeiten erhalten, direkt in die Familien hinein zu regieren und das Elternrecht würde eingeschränkt.

 

Wenn Kinder eigene Rechte erhalten, stellt sich also die Frage, wer diese Rechte für sie wahrnehmen soll, wenn dies nicht mehr das natürliche Recht der Eltern ist. Bisher waren das die Eltern und nur bei Fehlverhalten hat der Staat das Recht und die Pflicht einzugreifen. Soll nun der Staat generell diese Kinderrechte, die es ja gibt (Menschenrechte), vertreten? Notfalls gegen den Willen der Eltern und ihrer Vorstellungen von Kindererziehung? Dafür müsste unser Staat dann zusätzliche Bürokratie aufbauen, die keinen zusätzlichen Kinderschutz bringt.

 

Der Staat muss derzeit manchmal eingreifen, nämlich wenn Kinder in ihren Familien vernachlässigt werden. Manchmal müssen sie sogar aus den Familien herausgeholt werden. Hier nimmt der Staat sein Wächteramt wahr, nach klar formulierten Kriterien. Aber was muss er tun, wenn das im Grundgesetz so aufgenommen wird? Es darf kein Keil in die Familie von Seiten des Staates gesetzt werden.

 

Wenn man Menschen in Gruppen aufteilt und jeder Gruppe bestimmte „Rechte“ zuerkennt, hat das absehbare Konsequenzen. Denn dann kann jede Gruppe fordern, dass sie besondere „Rechte“ erhält, die ins Grundgesetz aufgenommen werden. Wenn Kinder eigene Rechte haben, dann auch Senioren, Mütter oder Behinderte. Man könnte viele Gruppen finden, die eigenen Rechte für sich beanspruchen – es ist uferlos. Anstatt die Möglichkeiten von Behörden auszudehnen, sollte man sich lieber darüber klar werden, was es konkret heißt, Kinder zu schützen. Was bedeutet körperliche Unversehrtheit von Kindern? Kommt der Staat seiner Pflicht nach, die zu schützen? Man kann immer wieder beobachten, dass die Jugendämter schon jetzt ihren Auftrag kaum noch erfüllen können, weil sie heillos überlastet sind. Um etwas zum Schutz von Kindern zu tun, sollte man sie finanziell so ausstatten, dass sie ihren aktuellen Auftrag erfüllen können.

 

Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB CDU

Wie Sie vielleicht wissen, bin ich in den vergangenen Jahren Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für das Thema ‚Kinderrechte‘ gewesen und habe dabei ebenfalls stets gegen eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz argumentiert. Die grundgesetzlich-garantierten Grundrechte gelten schließlich für alle Menschen in unserem Land und es besteht daher in der Tat keine Schutzlücke.

 

Mich hat dabei in dieser Woche besonders verwundert, dass gerade die Grünen und die Linken in der vergangenen Woche mit ihren jeweiligen Anträgen vorgeprescht sind. Wenn es in den vergangenen Jahren darum ging, ganz konkret auf einzelgesetzlicher Ebene etwas für den Schutz der Kinderrechte zu tun – denken Sie nur an die Vorratsdatenspeicherung mit der sich bspw. Kinderpornographie im Internet bekämpfen lässt – dann haben gerade diese Parteien Ihre Unterstützung verweigert.

 

Seien Sie daher versichert, dass ich die von Ihnen benannten Argumente weiterhin mit Nachdruck in die anstehenden Debatten mit einbringen werde.

 

Steffen Bilger MdB CDU

Vielen Dank für Ihre Nachricht an Steffen Bilger MdB. Ihr Wohnort gehört jedoch nicht zum Wahlkreis von Herrn Bilger. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Herr Bilger Nachrichten, die nicht aus seinem Wahlkreis kommen, aufgrund der Vielzahl von Anfragen nicht alle persönlich beantworten kann. Wenn Sie möchten, leite ich Ihre Anfrage gerne an Ihren zuständigen Frankfurter Abgeordneten Prof. Dr. Matthias Zimmer weiter.

 

Thorsten Frei MdB CDU

Sicherlich haben Sie meine Rede zur Kinderrechte-Debatte ( ) am vergangenen Donnerstag gesehen und festgestellt, dass auch ich keine Schutz- oder Regelungslücke im Grundgesetz sehe. Heute haben wir ein sehr fein austariertes Rechtsverhältnis zwischen Staat, Eltern und Kindern. Dieses sollten wir in der bestehenden Form bewahren und schützen.

 

Die beste Form des Schutzes von unseren Kindern ist die Stärkung und Förderung unserer Familien. Dafür werde ich mich auch zukünftig im Bundestag einsetzen. Aber ja, wir haben bei diesem Thema im Koalitionsvertrag einen Kompromiss eingehen müssen. Die getroffene Vereinbarung ist auf Druck der SPD gemacht worden. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir uns das Ergebnis der von uns eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung sehr genau anschauen werden, bevor wir einer Änderung zustimmen werden. Symbolpolitik bringt uns nicht weiter. Es gibt insbesondere im Bereich des Kindesmissbrauchs oder der Cyberkriminalität viele Dinge, die wir zum Wohle unserer Kinder viel dringlicher angehen sollten.

 

Weinberg Marcus, MdB CDU

CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die Aufnahme von Kinderrechten ausgesprochen. Momentan wird in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe um einen konkreten Formulierungsvorschlag gerungen. Für die Union wird nur eine Formulierung tragbar sein, die klarstellt, dass die Eltern die Interpreten des Kindeswohls sind und bleiben und staatliche Eingrifft nach wie vor nur bei Kindeswohlgefährdung zulässig sind. Der Staat darf außerhalb des Wächteramts sich nicht anmaßen, statt der Eltern zu entscheiden, wie das Kindeswohl auszulegen ist, sondern muss sich aus den Familien und aus dem Eltern-Kind-Verhältnis raushalten, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Die Union steht für den Schutz und die Stärkung der Familie als Nukleus der Gesellschaft, in der Gemeinschaft, Selbstbestimmung und Werte gelebt und geübt werden. Die Familie ist die Quelle von Geborgenheit und Sicherheit, aber auch von Vielfalt und Freiheit. Ihre Bevormundung – sei sie noch so wohlwollend – würde mehr Schaden als Nutzen anrichten. Daher darf nicht riskiert werden, dass eine misslungene Formulierung der Kinderrechte in das Grundgesetz den Staat statt der Eltern zum Interpreten des Kindeswohls macht.

 

Des Weiteren muss vor der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz geklärt werden, ob nur die geborenen Kinder oder auch die ungeborenen Kinder mit gemeint sind. Unseres Erachtens müssen die Kinderrechte selbstverständlich auch für die ungeborenen Kinder gelten.

 

Heinrich Frank MdB CDU

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. In den letzten Monaten habe ich mich intensiv mit vielen Leuten darüber unterhalten und mit dem Für und Wider zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz beschäftigt. Bisher bin ich grundsätzlich Befürworter der Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz. Meiner Ansicht nach sollte dieser Schritt allerdings erst nach reiflicher Diskussion realisiert werden. Denn wie Sie bereits schreiben, gibt es Vorbehalte, die ernst genommen werden müssen. Dafür gibt es die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis Ende dieses Jahres einen Vorschlag zu dieser Grundgesetzänderung vorlegen wird. Auf deren Ergebnisse bin ich schon sehr gespannt und werde erst dann eine endgültige Entscheidung treffen, wie ich mich positioniere.

 

Nichtsdestotrotz ist es meiner Meinung nach längst überfällig, die Rechte für Kinder ins deutsche Grundgesetz einzubetten. Viele europäische Länder haben diese (zumindest in Fragmenten) bereits vor Jahren in ihre Verfassungen aufgenommen. Da stellt sich die Frage, warum gerade wir in Deutschland so zögerlich damit umgehen. Ich denke, dass das Abwägen zwischen der Förderung der Rechte von Kindern bei deutlicher Wahrung der Elternrechte und -pflichten ein politisch-rechtlicher Balanceakt ist. Unstrittig ist, dass das Kindeswohl Vorrang haben muss – dies allerdings in oberster Verantwortung der Eltern. Nicht umsonst haben fast alle Staaten die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet und in nationales Recht übertragen.

 

Kinder haben eigene Rechte. Sie sind keine kleinen Erwachsenen, sondern eigenständige Persönlichkeiten, die auch rechtlich als solche wahrgenommen werden müssen. Ich glaube eben, dass dies in unserer Verfassung noch nicht so deutlich geregelt ist. Die finnische Verfassung, die den Subjektstatus von Kindern herausstellt, ist hier besonders hervorzuheben. Aber: Gleichzeitig dürfen Eltern und Erziehungsberechtigte nicht in ihrer Verantwortung beschnitten werden, was mir – als Politiker, Vater und Großvater – persönlich sehr wichtig ist. Deshalb kann ich Ihre Sorge nachvollziehen; die Diskussion um Toleranz und christliche Werte erlebe ich selbst beinahe täglich.

 

Die Familie ist und bleibt aber das Kernstück unserer Gesellschaft. Bei einer möglichen Konkretisierung der Kinderrechte in der Verfassung darf das gut austarierte Verhältnis von Staat, Familie und Kind nicht durcheinander gebracht werden. Kinderrechte dürfen die Elternrechte nicht aushebeln. An erster Stelle steht für mich persönlich, die Eltern zu befähigen und die Familien zu stärken. Der Staat hat hierbei eine Wächterfunktion gegenüber den Kindern. Denn auch wenn wir in Deutschland bereits gut dastehen bei der Durchsetzung von Kinderrechten, gibt es immer noch genügend „Baustellen“ in diesem Bereich. So müssten meiner Ansicht nach Kinder beispielsweise im Grundgesetz deutlicher als Subjekte und Träger eigener Rechte hervorgehoben werden und nicht als Regelungsgegenstand bzw. Objekt der Eltern. Deshalb müssen wir den intensiven Diskurs fortsetzen, um allen Beteiligten gerecht zu werden. Und damit hier eben keine Unwucht entsteht, habe ich mich und werde ich mich aktiv an den Diskussionen beteiligen. Ihre Argumente helfen mir dabei und deshalb bin ich dankbar, dass Sie mich diesbezüglich angeschrieben haben. Mir ist sehr bewusst, dass die Gefahr besteht, dass wir die Situation für Familien mit einer solchen Grundgesetzänderung verschlechtern könnten. Sollte dieser Fall eintreten, wird die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz meine Unterstützung nicht bekommen.

 

Dr. Wolfgang Stefinger MdB CSU

CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die Aufnahme von Kinderrechten ausgesprochen. Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendliche in Deutschland wohlbehalten aufwachsen. Art. 6 Abs. 2 GG schreibt wie Sie richtig anmerken, bereits fest, dass die Eltern die Pflicht und das Recht haben, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen. Implizit enthalten ist, dass die Eltern dabei das Kindeswohl beachten müssen.  Denn, tun sie es nicht und besteht eine Kindeswohlgefährdung, die die Eltern nicht abwenden können oder selbst verursachen, muss der Staat qua Wächteramt eingreifen.

 

Momentan wird in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe um einen konkreten Textvorschlag für die Kinderrechte im Grundgesetz gerungen, der insbesondere darauf abzielt, explizit zu formulieren, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist. Für die Union wird nur eine Formulierung tragbar sein, die klarstellt, dass die Eltern weiterhin diejenigen sind, die – solange sie das Kindeswohl nicht gefährden – für das Kindeswohl zuvörderst und ohne staatliche Einmischung zuständig sind. Die Union steht für den Schutz und die Stärkung der Familie als Nukleus der Gesellschaft, in der Gemeinschaft, Selbstbestimmung und Werte gelebt und geübt werden. Die Familie ist die Quelle von Geborgenheit und Sicherheit, aber auch von Vielfalt und Freiheit. Eine staatliche Bevormundung von Familien – sei sie noch so wohlwollend gemeint – würde mehr Schaden als Nutzen anrichten. Daher darf nicht riskiert werden, dass eine misslungene Formulierung der Kinderrechte in das Grundgesetz den Staat statt der Eltern für das Kindeswohl zuständig macht.

 

Des Weiteren muss vor der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz geklärt werden, ob nur die geborenen Kinder oder auch die ungeborenen Kinder mit gemeint sind. Unseres Erachtens müssen die Kinderrechte selbstverständlich auch für die ungeborenen Kinder gelten.


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