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Geldstrafe für zwei Gynäkologinnen


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Rolf

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Geldstrafe für zwei Gynäkologinnen

 

 

 

 

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v. l.: Die Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer mussten sich wegen der Werbung für Abtreibungen vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten. Foto: picture-alliance/Paul Zinken/dpa
 
 

Berlin (idea) – Wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen müssen zwei Gynäkologinnen eine Geldstrafe von jeweils 2.000 Euro bezahlen. So lautete das Urteil beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten am 14. Juni. Die Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer betreiben eine Gemeinschaftspraxis im Stadtteil Berlin-Steglitz. Anlass für die Verhandlung war ein Satz in ihrem Internetauftritt: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber.“ Die Verhandlung war die erste nach der Neuregelung zum Werbeverbot für Abtreibung (Paragraf 219a StGB). Demnach dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Genauere Informationen, etwa über die Abtreibungsmethoden, sind ihnen jedoch weiterhin nicht erlaubt. Diese sollen auf einer von der Bundesärztekammer geführten, monatlich zu aktualisierenden Liste enthalten sein. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ am 21. Februar angenommen. Laut der Staatsanwaltschaft ist der Hinweis auf die medikamentöse Abtreibung, wie im Fall von Gaber und Weyer, auch nach der neuen Regelung zu Paragraf 219a unzulässig.

 

Kundgebung rief zu Streichung von Paragraf 219a auf

 

Wie Gaber gegenüber dem Portal „Zeit online“ sagte, findet sich die Formulierung bereits seit 2010 auf ihrer Internetseite. Angeklagt hätten sie, so Gaber, der Betreiber der Seite „Babycaust“, Klaus Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg), und der Student Yannic Hendricks. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr und Weyer angeboten, die Anklage fallenzulassen, wenn sie die Formulierung änderten. Sie seien aber der Meinung, es könne nicht Sinn eines Gesetzes sein, dass sachliche Information verboten werde. Gaber: „So wird die Selbstbestimmung der Frau eingeschränkt, dieser Paragraf muss weg.“ Vor dem Gericht riefen Teilnehmer einer Kundgebung zur Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch auf, darunter Vertreter der Beratungsorganisation Pro Familia (Frankfurt am Main), des AWO-Bundesverbandes, des „Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung“ und des Arbeitskreises Frauengesundheit (alle Berlin).


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