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Dr. Penners Post zum Problemfall Islam


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2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Dr. Penners Post zum Problemfall Islam

 

 

 

 

Veröffentlicht: 12. Februar 2019 | Autor:

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Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

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OFFENER BRIEF an die Richterin Becker-Jastrow,  Amtsgericht Fürth 

Sehr geehrte Frau Becker-Jastrow,

Sie haben am 21.12.2018 einen Bürger verurteilt wegen Kritik am Islam (AZ 421 Cs 403 Js 58658/16). Es entsteht die Frage, ob dem Urteil ausreichende Sachkenntnisse bezüglich des Islams zugrunde lagen.
Ich möchte deshalb auf einige Fakten hinweisen:

1. Das Grundgesetz basiert auf den Menschenrechten: „Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1 bis Art. 19) fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat.“ (Wikipedia)

2. „Islam“ bedeutet Unterwerfung unter die Lehre des arabischen Kaufmannes Mohammed. Diese Lehre ist unabänderlich im Koran festgelegt. Es gibt Varianten des Islams. Auch werden die Vorschriften des Islams unterschiedlich befolgt. Es gibt jedoch nur einen einzigen Islam, weil es nur einen einzigen Mohammed gab und weil es nur einen einzigen Koran gibt. Der Koran ist nichts reformierbar. 

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3. Die „Organization of Islamic Cooperation“ (OIC) dürfte die wichtigste und einfußreichste islamische Organisation sein. Diese Organisation besteht aus 57 islamischen Staaten und nimmt für sich in Anspruch, die islamische Welt zu repräsentieren. Charakteristisch für den Islam sind nicht das Verhalten von Moslems in der Diaspora, sondern die Beschlüsse der OIC und der islamischen Rechtsschulen.

4. Die OIC hatte auf ihrer Kairoer Konferenz 1990 festgelegt, daß nur solche Menschenrechte anerkannt werden, die der Scharia entsprechen, also der auf dem Koran beruhenden islamischen Rechtsauffassung. Der Islamwissenschaftler Carsten Polanz, Universität Bonn, hat hierüber berichtet (

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).

5. Der für jeden Moslem bei Strafe verbindliche Koran, der göttliche Autorität beansprucht, ist demnach für Moslems dem Grundgesetz übergeordnet. Der Koran verbietet Moslems die Integration in unsere Gesellschaftsordnung. Der Islam dürfte deshalb grundgesetzwidrig sein. Augenscheinlich ist das Verhalten von Moslems von ihrem Anteil an der Bevölkerung abhängig.  Zu unterscheiden ist zwischen dem tatsächlichen Verhalten der Moslems und dem durch die Ideologie des Islams geforderten Verhalten.

6. Der Koran fordert zur Anwendung von Gewalt gegenüber Nichtmoslems auf (siehe

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). „Islamismus“ muß deshalb als angewandter Islam aufgefaßt werden. Der Koran gebietet den Moslems im Namen der islamischen Gottheit, Dieben die Hände abzuhacken (Sure 5:38). Das ist eine Aufforderung zu einer gesetzwidrigen Handlung, was nach unserem Strafgesetz verboten ist. 

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7. Die Wertschätzung der Sunna verdeutlicht, daß Mohammed für jeden Moslem das verbindliche Vorbild ist. In Medina hatte Mohammed ein schauerliches Judenmassaker veranstaltet. Der jüdische Stamm der Banu Quaynuqa lehnte eine Zwangsbekehrung zum Islam ab:  „Die Männer wurden gebunden, und der ganze Stamm wurde nach Syrien verbannt“.

Nach Konflikten mit dem jüdischen Stamm Banu Nadir wurde auch dieser vertrieben. Der dritte in Medina ansässige jüdische Stamm, die Banu Qurayza, wurde vernichtet. Muhammad ließ in deren Stadt Massengräber ausheben, „dann wurden die Juden zu ihm geführt und bei den Gräbern enthauptet – insgesamt 600 bis 900 Männer. Die Hinrichtung dauerte den ganzen Tag über… Die Frauen und Kinder wurden zum größten Teil in Medina versteigert, die übrigen in Syrien und in Nadjd.“   (Quelle: J. Bouman: Der Koran und die Juden; Darmstadt 1990).

8. Werbung für die NSDAP ist (zu Recht) verboten. Der Islam hat mit der NSDAP in der Judenverfolgung zusammengearbeitet. Es gab eine islamische Waffen-SS-Division. Hitler: „Die einzigen, die ich für zuverlässig halte, sind die reinen Mohammedaner“ (

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).

9. Beunruhigend ist die islamische Judenfeindlichkeit in Deutschland. In bestimmten Stadtteilen können Juden keine Ladengeschäfte eröffnen. Jüdische Schüler müssen ihre Identität verbergen. Jüdische Embleme können nicht gezeigt werden. Der Offenbacher Stadtschulsprecher mußte sein Amt aufgeben, weil er Jude ist. (…)

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10. Beunruhigend ist, daß taditionelle christliche Bräuche wegen Moslems aufgegeben werden.

11. Beunruhigend ist es, daß die Bundesregierung als Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes offensichtlich einen Moslem ernannt hat (

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).
 

Ich bitte Sie um Mitteilung, ob diese Sachverhalte bei der Urteilsverkündigung bekannt waren. 
Aus beruflichen Gründen bin ich gesetzlich verpflichtet, das Grundgesetz zu verteidigen. Ich verbreite deshalb Kopien dieses Schreibens, weil der demokratische Rechtsstaat erhalten bleiben muß.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

 


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#2
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Der Verurteilte.


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#3
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Zwei Stellungsnahmen eines Unbekannten.

 

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  1. Anonymous

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    Zum Beitrag von „Zuhörer“ am 14. Februar 2019 um 08:04:

    Das ist mein zweiter Versuch.

    Leider nehmen „Zuhörer“ und Herr Dr. Penner keine faktenbasierte Stellungnahme im Fall von Herrn Cran vor. Ich darf das daher selbst tun:

    Herr Cran bezeichnet alle Muslime als „Koraner“ und spricht diesen pauschal ein Bleiberecht in Deutschland ab. Deutsche Muslime sollen ausgebürgert und zusammen mit nicht deutschen Muslimen allein ihrer Religionszugehörigkeit wegen abgeschoben werden. Es wird sogar das Existenzrecht von Muslimen weltweit in Frage gestellt:

    „Wer dem Islam angehöre, – der Trauerredner Cran sprach hier wieder vom „Koranertum“ – könne kein deutscher Staatsbürger sein, wer es ist, sei auszubürgern. Entsprechend darf auch keiner dem Militär oder der Verwaltung angehören. Mit Stürzenberger war er sich sogar einig, das auf dem ganzen Planeten kein Platz für das „Koranertum“ sei.“

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    Das ist natürlich rechtsstaats- und verfassungswidrig und Öl auf die Mühlen fanatisierter Moslems. Und dass dann solche Äußerungen als Volksverhetzung verfolgt werden, dürfte niemanden wirklich überraschen.

    Im Ergebnis ist das meines Erachtens vergleichbar mit den Forderungen Ende der 20er, Anfang der 30 Jahre des 20. Jahrhunderts in Deutschland, alle Juden ihres Glaubens wegen zu deportieren. Dies geschah, bevor man dann die grauenhafte sog. „Endlösung“ der völligen physischen Vernichtung von Juden ersann. Nur geht es diesmal nicht um Juden, sondern um Muslime.

    Dazu kann es für einen deutschen Demokraten keine zwei Meinungen geben. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Menschenrechte von Muslimen und muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpft werden.

    Ich als Christ halte rein gar nichts vom Koran mit Ausnahme der Suren, die zu Barmherzigkeit und Hilfe für die Armen aufrufen. Deshalb darf ich aber Muslime nicht pauschal bekämpfen. denn unser Kampf ist nicht gegen Fleisch und Blut. Gott liebt alle Muslime und möchte, dass sie zum Glauben an Jesus Christus finden.

    Dass ist es, was Christen zuerst umtreiben sollte – dass das Erlösungswerk Jesu am Kreuz reiche Frucht bringt.

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  2. Anonymous

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    Die Ausführungen von Herrn Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner halten einer Überpüfung im Wesentlichen nicht stand. Das ergibt sich aus folgendem:

    1. Bei den Menschenrechten erwähnt der Autor ein zentral wichtiges Grund- und Menschenrecht nicht:

    Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO:

    Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.

    Fast wortgleich ist dazu Art. 9 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

    Art. 4 Grundgesetz

    1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    Nachdem der Autor angeblich „aus beruflichen Gründen … gesetzlich verpflichtet“ ist, „das Grundgesetz zu verteidigen“ ist diese Unterlassung besonders schwerwiegend.

    Bei aller teilweise berechtigten Kritik am Islam können die Grundrechte der Muslime nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Sie sind zu beachten und jedenfalls IN IHREM KERN zu schützen. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

    2. Es gibt KEINEN einzigen Islam. Der Autor widerspricht nicht nur sich selbst, wenn er zumindest verschiedene „Varianten“ des Islam einräumt. Er widerspricht auch gesicherter Islamforschung wie sie beispielsweise von Frau Dr. Schirrmacher betrieben wird. Beispielhaft zu erwähnen sind die Religionsfeindschaft zwischen Sunniten und Schiiten und z.B. die Aleviten. Innerislamische Konflikte verursachen übrigens die weitaus größte Zahl an Opfern weltweit. Und es sind Muslime, die davon mehrheitlich betroffen sind.

    Entgegen den Behauptungen des Autors wird der Islam nicht nur aus dem Koran gespeist, sondern aus vielen anderen Quellen. Der Koran ist auch NICHT widerspruchsfrei, was die Frage von Gewaltanwendung und Glaube betrifft. Er ist vielmehr ambivalent und widersprüchlich und daher der Manipulation zugänglich.

    Schließlich ist festzuhalten, dass – übrigens wie im Christentum im Hinblick auf die Bibel – sich keineswegs alle Muslime verpflichtet sehen, einer fundamentalistischen Koranauslegung zu folgen.

    3. Auch der Vatikan hat die Unterzeichnung der UN-Menschenrechtscharta abgelehnt. Die Problematik bei allen monotheistischen Religionen besteht darin, dass sie sich auf Gott als obersten Gesetzgeber berufen. Folgerichtig stehen die Gebote dieses Gottes höher als menschliche Rechtsetzung. In der Bibel lesen wir, dass man Gott mehr gehorchen müsse als den Menschen. Der christliche Widerstand im 3. Reich fußte auf dem gleichen Grundgedanken: Das, was bei Gott Unrecht ist, kann nicht Recht sein, auch wenn menschliche Gesetze es einfordern. Das von Jesus ausgerufene Reich Gottes stellt die Ethik des christlichen Glaubens ebenfalls über säkulare Ver- und Gebote.

    Diese Problematik bezieht der Autor in seine Überlegungen nicht ein.

    Nachdem das Christentum ca. 1.200 Jahre, von Constantin bis zur Reformation, in Europa im Wesentlichen staatliche Gesetzgebung dem christlichen Ideal gleichstellte – jedenfalls nach katholischem Verständnis – und dies auch mit Gewalt durchzusetzen verstand, sieht es sich nun mit einer Welt konfrontiert, die ihre Grundüberzeugungen nur noch teilweise dem christlichen Ethos entnimmt. Es hat sich zum Glück aber im Christentum die Auffassung durchgesetzt, dass man Widerstand dagegen nicht gewaltsam austragen darf. Diese Einsicht ist im Islam noch nicht allgemein verbreitet. Dies aber bedeutet NICHT, dass Muslime grundsätzlich einer fundamentalistisch islamistischen Koranauslegung das Wort reden, die Gewalt gegen andersgläubige einfordert.

    4. Der Hinweis auf historische Gräueltaten durch Muslime ist genauso wenig hilfreich wie der Hinweis auf Gewaltexzesse von Christen im Laufe der Geschichte. Beides belegt lediglich die Sündhaftigkeit des Menschen und seine „Fähigkeit“, Religion als Deckmantel für solche Bestrebungen zu nutzen.

    5. Unrichtig ist weiter, dass der Autor wachsenden Antisemitismus in Deutschland einseitig Muslimen zurechnet. Auch hier wird er der Komplexität des Problems nicht gerecht.

    6. Welche angeblich „christlichen Bräuche“ angeblich wegen Muslimen aufgegeben werden, ist nicht ersichtlich.

    7. Falsch und irreführend ist schließlich die Behauptung zu Sinan Selen, dem Vizechef des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Mann ist weder Moslem noch hat er in seiner bisherigen Tätigkeit irgend einen Anlass gegeben, an seiner Verfassungstreue und seinem Einstehen für den demokratischen Rechtsstaat zu zweifeln.

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    Selbst wenn er Moslem wäre – wie nicht – wäre das seine Privatsache und von Art. 4 Grundgesetz gedeckt.

    Die Ausführungen des Herrn Dr. Penner erweisen sich daher nach meiner Überzeugung als im Ergebnis unzutreffend.

    Dazu kommt, dass er nicht mit einem Wort begründen kann, was diese Ausführungen mit dem angesprochenen Urteil vom 21.12.2018 zu tun haben sollen.

    Ich hoffe, dass in diesem Forum auch eine kritische Stellungnahme wie diese veröffentlicht wird, wie dies in einer Demokratie üblich sein sollte


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