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Württemberg: Auch künftig keine kirchlichen Homo-Trauungen


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Rolf

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Württemberg: Auch künftig keine kirchlichen Homo-Trauungen

 

 

 

 

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Trauungen für zwei Personen gleichen Geschlechts soll es in Württemberg auch künftig nicht geben. Foto: unsplash.com

Stuttgart (idea) – In Württemberg soll es auch künftig keine kirchlichen Trauungen für zwei Personen gleichen Geschlechts geben. „Unsere Trauung ist auf die Ehe von Frau und Mann beschränkt“, erklärte der für kirchenrechtliche Grundsatzfragen zuständige Oberkirchenrat Michael Frisch (Stuttgart) am 27. November vor der in Württemberg tagenden Landessynode. Landesbischof Frank Otfried July (Stuttgart) wird am 28. November einen Gesetzentwurf einbringen, der eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ermöglichen soll. Wie Frisch in der Beantwortung einer förmlichen Anfrage der liberalen Synodalgruppe „Offene Kirche“ sagte, gehört nach der Heiligen Schrift die Verbindung von Frau und Mann zu den konstitutiven Merkmalen der Ehe. Deshalb sei es „dem kirchlichen Gesetzgeber verwehrt, den kirchenrechtlichen Ehebegriff so zu erweitern, dass er auch die bürgerliche Ehe umfasst, bei der die Ehegatten demselben Geschlecht angehören“.

 

Gleichgeschlechtliche Ehegatten können gesegnet werden

 

Der Entwurf des Oberkirchenrats sehe „einen eigenen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung von zwei Personen gleichen Geschlechts“ vor, „in der Gottes Wort über die Ehe als dauernde Verbindung zwischen Frau und Mann nicht verkündigt wird und nicht der Ehebund, sondern allein die Ehegatten gesegnet werden“, so Frisch. Vor einem Jahr hatte sich die Synode gegen öffentliche Segnungsfeiern ausgesprochen. Der Vorschlag, es den Kirchengemeinden zu ermöglichen, einen Gottesdienst anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zweier Menschen gleichen Geschlechts einzuführen, war an der dafür nötigen Zweidrittelmehrheit gescheitert. Über den neuen Vorschlag werden die synodalen Ausschüsse beraten. Eine Abstimmung könnte es nach Angaben von Kirchensprecher Oliver Hoesch (Stuttgart) frühestens im März 2019 geben.

 


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