„Spaghettimonster-Kirche“ scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (idea) – Die sogenannte „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Wie der religionskritische Satireverein auf seiner Internetseite mitteilte, wurde seine Verfassungsbeschwerde gegen ein Verbot des Landes Brandenburg abgewiesen, an Ortseingängen für „Nudelmessen“ zu werben. Die „Spaghettimonster-Kirche“ hatte in der Klage geltend gemacht, als Weltanschauungsgemeinschaft habe sie das gleiche Recht wie die Kirchen. Sie dürften an Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten ihrer Gottesdienste hinweisen. Das Verfassungsgericht erklärte dagegen, die Beschwerde des Vereins sei offensichtlich unbegründet, weil er „eine weltanschauliche Betätigung nicht plausibel gemacht“ habe. Im vergangenen Jahr hatte bereits das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, den „Pastafaris“ genannten Mitgliedern der „Spaghettimonster-Kirche“ fehle es an einer gemeinsamen Weltanschauung. Vielmehr imitierten sie als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion. Der Verein werde jetzt vor Gerichten auf europäischer Ebene weiter gegen das Verbot der Schilder kämpfen, heißt es auf der Internetseite.
Nudelmesse mit Pasta, Bier und „Monsterunser“
Die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ hat ihren Ursprung in den USA. Sie entstand als Reaktion auf den Kreationismus, der davon ausgeht, dass Gott die Welt in sechs Tagen geschaffen hat. Die „Pastafari“ verehren eine Pseudo-Gottheit, die aussieht wie eine große Portion Nudeln mit Fleischbällchen. Sie feiern ihre Nudelmessen mit Pasta und Bier anstatt mit Brot und Wein wie beim christlichen Abendmahl. Zudem bekennen sie ihren Glauben an das fliegende Spaghettimonster und beten ein „Monsterunser“. Ziel der satirischen Religionskritiker ist es nach eigenen Angaben, wissenschaftliche Weltanschauungen zu fördern.