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Kammergericht Berlin gibt Gabriele Kubys Klage in wesentlichen Punkten recht


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2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Kammergericht Berlin gibt Gabriele Kubys Klage in wesentlichen Punkten recht

 

 

 

 

Veröffentlicht: 26. Juli 2018 | Autor:

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Die bekannte katholische Publizistin und Gender-Kritikerin Gabriele Kuby (siehe Foto) setzte sich am vergangenen Mittwoch nach insgesamt eineinhalb Jahren Rechtsstreit in einer Berufungsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht in entscheidenden Punkten gegen die Berliner Schaubühne und Regisseur Falk Richter durch.

 

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Der Senat erkannte in dem von Oktober 2015 bis Mai 2017 an dem Theater aufgeführten Stück „Fear“ besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähungen zu Lasten der Soziologin.

 

Kuby war dort neben anderen Intellektuellen als „Untote“ und „Zombie“ beschimpft worden, als „Wiedergänger aus der Vergangenheit“, behaftet mit einer Rhetorik und einem Vokabular „aus Zeiten des Nationalsozialismus“.

 

Zudem wurde ihr dort unterstellt, „gegen Juden zu hetzen“ und nach einem totalitären Staat sowie nach „Faschisten und Faschistinnen“ zu rufen. Hierfür waren ihr im Stück manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt und mit ihrer eigenen Stimme dem Publikum präsentiert worden.

 

Kuby und die Kanzlei Steinhöfel mahnten daraufhin die Persönlichkeitsrechtsverletzungen ab. Nachdem die Schaubühne und Falk Richter die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatten, klagte Kuby vor dem Landgericht Berlin, unterlag in erster Instanz und ging dann in Berufung  – mit Erfolg.

So wurde den Beklagten mit gestrigem Urteil u. a. verboten, folgende Äußerung wiederzugeben: „Ich bin Gabriele Kuby… und hetze gegen Juden.“ Der

 

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anwesende und mitverklagte Regisseur Richter musste sich vom Richter erläutern lassen, dass es sich dabei um eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße „schwerwiegende Schmähung“ handele, für die es „keine Grundlage“ gebe.

 

Auch weitere Verunglimpfungen, wonach Frau Kuby ein „vertrocknetes Stück Holz… eine verknitterte, ausgetrocknete, düstere Seele“ sei, wurden als schwerwiegende Schmähung verboten.

 

Ebenso die manipulierten Sätze, wonach Frau Kuby nach einem totalitären Staat oder nach „Faschistinnen und Faschisten“, rufe, dürfen, soweit das Urteil rechtskräftig wird, bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis € 250.000 oder Ordnungshaft von Richter und der Schaubühne nicht wiederholt werden.

 

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Beklagten können Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

 

„Demokratie lebt von freier Rede und künstlerischer Freiheit“, erklärt Kuby: „Bedauerlicherweise haben Regisseur Falk Richter und die Schaubühne diese Freiheit missbraucht, um politisch Andersdenkende zu diffamieren und gesellschaftlich zu zerstören. Dem hat ein deutsches Gericht nun einen Riegel vorgeschoben.“

 

 

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#2
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Wie die Justiz entscheidet, ist schon merkwürdig.

Weshalb ist die erste Instanz nicht darauf gekommen; dass die Äußerungen unmöglich sind ? 

Ich bin gespannt, ob es zu einer Nichtzulassungsbeschwerde kommt.


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#3
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

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Kammergericht Berlin gibt Gabriele Kubys Klage in wesentlichen Punkten recht , steht in der Überschrift.

 

In der FAZ steht aber:

 

Gabriele Kuby habe 69 Prozent der Verfahrenskosten zu tragen, auf Schaubühne und Falk Richter entfielen jeweils 15,5 Prozent der Kosten.

 

 

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