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Dürfen staatliche Schulen einen Moscheebesuch anordnen?


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Rolf

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Dürfen staatliche Schulen einen Moscheebesuch anordnen?

 

 

 

 

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Die „Centrum-Moschee“ im schleswig-holsteinischen Rendsburg wurde 2009 eröffnet. Foto: picture-alliance/dpa

Rendsburg/Meldorf (idea) – Darf der Staat einen Schüler dazu zwingen, eine Moschee zu besuchen? Zu dieser Frage möchte der Rechtsanwalt Alexander Heumann (Düsseldorf) ein Grundsatzurteil herbeiführen. Der Weg durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht droht seinen Angaben nach jedoch am Geld zu scheitern. Zum Hintergrund: Im Juni 2016 hatten die Eltern eines damals 13-jährigen Schülers aus dem schleswig-holsteinischen Rendsburg ihren Sohn vom Besuch einer Moschee im Rahmen des Erdkundeunterrichts abgehalten. Die siebte Klasse des Rendsburger Kronwerk-Gymnasiums verbrachte zwei Stunden in der örtlichen „Centrum-Moschee“, die Verbindungen zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) unterhält. Der niedersächsische Verfassungsschutz schreibt über die IGMG: „Mit abnehmender Tendenz sind die Mitglieder der IGMG dem extremistischen Spektrum zuzuordnen.“ Nach Angaben des Anwalts befürchteten die Eltern eine „religiöse Indoktrination“ des Kindes, das wie sie selbst konfessionslos sei. Daraufhin erhielten sie einen Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht, dem sie nicht nachkamen. Das Amtsgericht Meldorf verurteilte die Eltern deshalb nun zur Zahlung des Bußgelds wegen Schulschwänzerei, verringerte den Betrag jedoch auf 50 Euro. Es habe sich bei dem Moscheebesuch nicht um Indoktrination gehandelt, so das Gericht.

 

Anwalt: Kosten für ein weiteres Verfahren sind hoch – auf Spenden angewiesen

 

„Wir würden den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung gerne vor das Bundesverfassungsgericht bringen“, sagte Heumann der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Es gehe um die Religionsfreiheit, die weltanschauliche Neutralität des Staates sowie die Erziehungshoheit der Eltern. Im Prozess vor dem Amtsgericht Meldorf sei nicht einmal geklärt worden, wie die Vor- und Nachbereitung des Moscheebesuchs ausgesehen habe und wie der Aufenthalt abgelaufen sei. „Die Lehrer sagten, sie könnten sich nicht genau daran erinnern“, so Heumann. „Es geht nicht zuletzt darum, die deutsche Justiz zu veranlassen, sich beim Thema ‚Religionsfreiheit’ endlich einmal mit den Fakten zum Islam in Geschichte, Schriften und Gegenwart auseinanderzusetzen“, schrieb Heumann in seinem Blog. Bis zum 11. Juli bestehe die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Allerdings habe er den Fall schon bisher „nicht kostendeckend“ begleitet, und die finanziellen Möglichkeiten der Eltern seien begrenzt. „Wir sind auf Spenden angewiesen, um Rechtsbeschwerde einzulegen. Bisher kam dafür aber nicht genug zusammen.“


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