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Täglich werden in Deutschland 50 Kinder sexuell missbraucht


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Täglich werden in Deutschland 50 Kinder sexuell missbraucht

 

 

 

 

Julia Emmrich

05.06.2018
 
 
 
 
 
Statistik Kindestötung 2017
 
143 Kinder wurden in Deutschland 2017 getötet Diese erschütternde Zahl ergab eine Sonderauswertung der polizeilichen Kriminalstatistik.
 

 

In Berlin  2017 kam es in Deutschland zu Zehntausenden Fällen von Gewalt gegen Kinder. Das Bundeskriminalamt vermutet eine hohe Dunkelziffer.

 

Der Kunde fährt seinen Computer hoch und schaltet die Webcam ein. Er schaut zu, wie irgendwo in Südostasien ein Kind missbraucht wird. Wenn ihm das, was er sieht, nicht brutal genug ist, kann er dem Vergewaltiger Anweisungen geben. Der bekommt Geld dafür, dass er die Anweisungen ausführt. So läuft die neueste Variante des Sextourismus: Die ersten Fälle gibt es jetzt auch in Deutschland. Im letzten Sommer nahmen Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt (BKA) in Bayern einen 48-Jährigen fest. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe. Denn: Webcam-Täter, die Missbrauch aus der Ferne dirigieren, machen sich genauso strafbar wie Täter vor Ort.

 

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sieht die Entwicklung mit Sorge: Je mehr das Internet auch in den ärmsten Regionen verfügbar sei, desto größer werde die Gefahr, dass Kinder Sextouristen via Webcam in aller Welt angeboten würden. Noch sind in Deutschland nur Einzelfälle bekannt, „doch der Trend ist stark im Kommen“, warnte Münch am Dienstag bei der Vorstellung der aktuellen Zahlen kindlicher Gewaltopfer in Deutschland. Die Botschaft: Täter finden immer neue Formen, um Kinder zu quälen und zu missbrauchen. Und: Sie sind den Ermittlern oft mehrere Schritte voraus.

Jede Woche sterben mindestens zwei Kinder durch Gewalt

 

In Deutschland sterben im Schnitt jede Woche mindestens zwei Kinder durch Gewalt. Im Jahr 2017 verzeichnete die Kriminalstatistik 143 getötete Kinder unter 14 Jahren, 112 davon waren jünger als sechs Jahre; in den Vorjahren lag die Zahl leicht darunter. In mehr als 4200 angezeigten Fällen wurden Kinder körperlich misshandelt – das heißt: Sie wurden massiv geschlagen, ihnen wurden Knochen gebrochen, ihre Haut wurde verbrüht oder die Zähne ausgeschlagen. Jeden Tag werden zudem fast 50 Kinder sexuell misshandelt. 2017 wurden insgesamt rund 13.500 Kinder unter 14 Jahren Opfer sexueller Gewalt.
 

In den meisten Fällen kennen die Kinder ihre Peiniger: „Die Täter kommen aus dem sozialen Nahbereich“, so Münch. Sie nutzen das Vertrauensverhältnis aus, sie setzen auf die Arglosigkeit der Kinder. Diese Nähe der Täter zu ihren Opfern hat zwei Effekte für die Ermittler: Die Aufklärungsrate ist hoch, weil einmal angezeigte Täter schnell zu identifizieren sind. Andererseits ist aber auch die Dunkelziffer besonders hoch, weil viele Opfer vor einer Anzeige zurückscheuen. Aus Angst, aus Scham, aus mangelnder Unterstützung.

Kinderpornos werden immer größeres Problem.

 

Deutlich gestiegen ist die Zahl der Fälle, bei denen die Täter kinderpornografisches Material herstellten, besaßen oder verbreiteten: Gegenüber 2016 gab es ein Plus von 15 Prozent auf rund 16.300 Fälle. Auch hier ist das Dunkelfeld nach Einschätzung der Ermittler wesentlich größer.

 

Wie groß, das lässt sich nur ahnen: Die deutschen Behörden bekamen allein von US-Behörden im letzten Jahr rund 35.000 Hinweise auf Kindesmissbrauch im Internet, bei denen Täter oder Opfer einen Bezug zu Deutschland hatten. Doch viele dieser Hinweise konnten nicht weiterverfolgt werden, weil die digitalen Daten nicht mehr zugänglich waren. „Bei 55 Prozent der Hinweise war mangels Vorratsdatenspeicherung keine Ermittlung möglich“, beklagte Münch. Die Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind in Deutschland derzeit ausgesetzt, weil sie gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen.

Missbrauchsbeauftragter fordert höhere Strafen Auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, forderte am Dienstag: „Datenschutz darf nicht über Kinderschutz gehen.“ Zudem müsste die Höchststrafe für den Besitz von kinderpornografischem Material von drei auf fünf Jahre heraufgesetzt werden. Deutlich schärfer geahndet werden müsse auch das sogenannte Cyber-Grooming, also der Versuch, Kinder oder Jugendliche über das Netz anzusprechen und zu umschmeicheln, um sie später sexuell zu missbrauchen.

 

 

Um Täter in den Tiefen des Netzes zu finden und zu überführen, wird mittlerweile über eine Ausweitung der Ermittlungsmöglichkeiten diskutiert: Viele kinderpornografische Plattformen verlangen von neuen Mitgliedern, dass sie eigenes kriminelles Material mitbringen – quasi als Vertrauensbeweis. „Da stoßen wir an Grenzen“, sagt Münch. Denn: Verdeckte Ermittler dürfen in Deutschland nicht das Recht brechen, um Rechtsbrüche aufzudecken. Jetzt werden deswegen Vorschläge diskutiert, wie die Ermittler solches Eintrittsmaterial rechtssicher verwenden könnten – etwa, indem fiktives Material digital hergestellt wird. Einzelne Opfer hätten auch angeboten, ihre eigenen Missbrauchsbilder per Einverständniserklärung den Ermittlern zur Verfügung zu stellen, so Münch.

 

Seit 18 Jahren gilt das Recht auf gewaltfreie Erziehung

 

Im alltäglichen Umgang mit Kindern geht die Gewalt dagegen zurück, beobachten Experten wie Jörg M. Fegert, Leiter des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin. Das liege auch an der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2000. Seitdem gilt in Deutschland das Recht auf gewaltfreie Erziehung: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“, heißt es darin. Schläge, Ohrfeigen, der Klaps auf den Po – alles das findet auch in Umfragen immer weniger Zustimmung.

 

Doch gänzlich verschwunden ist die Alltagsgewalt noch lange nicht. Überforderten Eltern rutscht nach wie vor immer mal wieder „die Hand aus“, zudem ist die Maxime der gewaltfreien Erziehung nicht in allen Milieus zu Hause. Gerade auch bei einigen Zuwanderergruppen herrschten noch traditionelle Werte, so BKA-Chef Münch.


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