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Bayern: Landessynode beschließt öffentliche Segnung von Homo-Paaren


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Rolf

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Bayern: Landessynode beschließt öffentliche Segnung von Homo-Paaren

 

 

 

 

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Die öffentliche Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnern in Gottesdiensten ist nun auch in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern möglich. Foto: Hochzeitsfotograf/pixelio.de

Schwabach (idea) – Die öffentliche Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnern in Gottesdiensten ist nun auch in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern künftig möglich. Das hat die Landessynode am 18. April auf ihrer Tagung in Schwabach (bei Nürnberg) entschieden. 72 Synodale stimmten dafür, 21 dagegen und 2 enthielten sich. Die Gewissensentscheidung von Pfarrern, eine solche Segnung nicht durchzuführen, wird dem Beschluss zufolge respektiert. Nun soll eine Arbeitsgemeinschaft bis zum Herbst eine Handreichung erstellen, die auch eine Ordnung für die liturgische Gestaltung solcher Segnungen enthält. Bislang waren öffentliche Segnungen verboten, im privaten seelsorgerlichen Rahmen aber möglich – also im Pfarrbüro oder in der Sakristei.

 

Landesbischof Bedford-Strohm: Eine vorbildliche Entscheidung

 

Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München) bezeichnete die Entscheidung der Synode und die Tätigkeit der Arbeitsgruppe, die den Vorschlag erarbeitet hatte, als vorbildlich. In der Kirche gebe es unterschiedliche Deutungen biblischer Texte, „die auch mit großem Bemühen nicht überwunden werden konnten und mit denen wir leben müssen“. Die unterschiedlichen Auffassungen stellten aber „unsere Gemeinschaft in der Kirche“ nicht infrage, so Bedford-Strohm, der EKD-Ratsvorsitzender ist. Zuvor war ein Antrag des Synodalen Hans-Joachim Vieweger (München), bei der bisherigen Regelung zu bleiben, mit 70 Gegenstimmen abgelehnt worden. Vieweger ist Sprecher des Arbeitskreises Bekennender Christen in Bayern (ABC).

 

Arbeitskreis Bekennender Christen bedauert Ergebnis

 

Der ABC hat die Entscheidung in einer Stellungnahme bedauert. Ihr Vorsitzender, Dekan Till Roth (Lohr am Main), sagte, es sei für ihn in mehrfacher Hinsicht ein schwarzer Tag. Er bedaure das Ergebnis „um der Mitchristen willen, die homosexuell empfinden und nun von der evangelischen Kirche nicht bestärkt werden, nach Gottes Gebot und Verheißung zu leben“. Die Kirche habe Orientierung vom Wort Gottes her zu geben. Im Unterschied zur Darstellung in der Synode sei bei der Entscheidung sehr wohl das Evangelium betroffen gewesen: „Wenn man die Unterscheidung zwischen der Rechtfertigung des Sünders und der Rechtfertigung der Sünde aufgibt, geht das an die Substanz des Evangeliums.“ Er empfinde große Trauer und Besorgnis im Blick auf die Zerrissenheit im Verständnis der Heiligen Schrift. Der vorbereitende Ausschuss habe sein Ziel, den Frieden und die Einheit in der Kirche zu wahren, nicht erreicht. Der Arbeitskreis Bekennender Christen würdigte gleichzeitig den festgeschriebenen Gewissensschutz. Nun komme es darauf an, dass er auch in der Praxis gelebt wird, betonte der ABC-Sprecher und Landessynodale Vieweger: „Entscheidend wird dabei auch sein, dass die Bedenken von Kirchenvorständen und anderen Mitarbeitenden in den Gemeinden ernst genommen werden, um Konflikte in den Kirchengemeinden zu vermeiden.“ Abschließend bittet der ABC um Gebet für die bayerische Landeskirche und alle Verantwortungsträger.

 

Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern: Konzile können irren

 

Der Vorsitzende der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern, der Religionspädagoge Andreas Späth (Windsbach bei Ansbach), sagte der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass es sich bei der gottesdienstlichen Segenshandlung für homosexuelle Partnerschaften um eine Bekenntnisfrage handele. Der Beschluss sei somit ein „Bruch der Kirchenverfassung, die das Bekenntnis der kirchlichen Rechtssetzung entzieht“. Es sei ein „morbide anmutender Widerspruch“, dass sich die Synode schwerpunktmäßig mit dem Thema Mission beschäftigt und dazu aufgerufen habe, einem Gott nachzufolgen, dessen Geboten man selbst aber nicht mehr folgen wolle: „Glücklicherweise hält lutherische Theologie die Erkenntnis fest, dass Konzile irren können – auch diese Erkenntnis wird nicht dadurch falsch, dass die Konzilsteilnehmer es nicht merken.“

 

Öffentliche Segnung oder Trauung in 18 der 20 EKD-Gliedkirchen möglich

 

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften können sich damit jetzt in 18 von 20 EKD-Gliedkirchen öffentlich segnen oder trauen lassen. Eine Ausnahme bilden die Evangelische Landeskirche in Württemberg und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe, in denen solche Handlungen nur im seelsorgerlichen Rahmen möglich sind. Am weitesten gehen die Kirchen in Baden, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Hessen-Nassau, im Rheinland sowie in der reformierten Kirche. Dort werden eingetragene Lebenspartnerschaften auf Wunsch getraut wie Mann und Frau. Die Pfalz spricht bei der gottesdienstlichen Begleitung von homosexuellen Partnern nicht von Trauungen, sondern von Trauhandlungen.


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