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Bundestag streitet über Werbeverbot für Abtreibung


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Rolf

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Bundestag streitet über Werbeverbot für Abtreibung

 

 

 

 

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Im Bundestag wurde darüber diskutiert, ob neben der Beratung auch die Werbung für Abtreibungen erlaubt werden soll. Foto: picture-alliance/dpa

Berlin (idea) – Der Deutsche Bundestag hat am 22. Februar in einer emotionalen Debatte über eine mögliche Lockerung des Werbeverbots für Abtreibung diskutiert. Gemäß Paragraf 219a StGB macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke brachten jeweils einen Gesetzentwurf ein, der eine Streichung des Paragrafen vorsieht, die FDP einen, der sich für eine Reform einsetzt. Dann würde nur noch Werbung bestraft werden, die in „grob anstößiger Weise“ erfolgt. Die Anträge wurden nach der Debatte zur weiteren Diskussion in die Ausschüsse verwiesen. Union und AfD sind für eine uneingeschränkte Beibehaltung des Paragrafen. Die SPD, die sich bereits im Dezember für eine Abschaffung ausgesprochen hat, hat mit Blick auf die mögliche Große Koalition ihren Antrag nicht eingebracht, sondern hofft auf eine fraktionsübergreifende Kompromisslösung. Im Koalitionsvertrag gibt es zu dem Thema keine Aussage.

 

Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen): Der Paragraf ist absurd

 

Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws sagte in der Debatte, der Paragraf verhindere, dass sich Frauen umfassend und sachlich informieren könnten. Das sei absurd. Ärzte brauchten zudem Rechtsklarheit. Sie müssten informieren können, ohne dafür vor Gericht gezogen zu werden. Es sei zudem selbst für die Beratungsstellen schwer zu erfahren, welcher Arzt Abtreibungen durchführe. Sie könnten Frauen oft keine aktuellen Listen geben. Eine Beratung ist in Deutschland vor einer Abtreibung zwingend vorgeschrieben. Frauen erhalten danach einen Beratungsschein, der Voraussetzung für eine rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung ist. Frauen sollten die Entscheidung „so informiert wie möglich treffen können“, so Schauws.

 

Fraktionsvize Harbarth (CDU): Das ungeborene Kind wird vergessen

 

Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) beklagte, dass die Anträge ausschließlich die Interessen von Ärzten und Schwangeren in den Blick nähmen, aber nicht die der ungeborenen Kinder. Rechtlicher Schutz gebühre dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Das heranwachsende Kind könne sich nicht selbst schützen, sondern sei auf den Staat angewiesen. Abtreibung solle in der Öffentlichkeit nicht als etwas Normales dargestellt werden.

Eva Högl (SPD): Frauen werden „unzumutbar beschränkt“

 

Laut der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, werden Frauen derzeit „unzumutbar beschränkt“, sich frei zu informieren. Zudem greife 219a in die Berufsfreiheit der Ärzte ein. Es könne nicht sein, dass sie von Gerichten verurteilt werden, nur weil sie über ihre Angebote informierten. Objektive Information sei keine Werbung.

 

Harder-Kühnel (AfD): Jedes Jahr werden 100.000 Kinder getötet

 

Mariana Iris Harder-Kühnel (AfD) betonte, dass der Staat das ungeborene Leben schützen sollte. Jedes Jahr würden 100.000 ungeborene Kinder getötet. Dem Gesetz zufolge sollten Schwangere so beraten werden, dass sie zur Fortsetzung ihrer Schwangerschaft ermutigt werden. Das würde konterkariert werden, wenn der Arzt, der mit einer Abtreibung Geld verdiene, dafür werben dürfe.

 

Stephan Thomae (FDP): Wir wollen den Paragrafen modernisieren

 

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae warb für den Vermittlungsvorschlag seiner Partei, die den Paragrafen modernisieren wolle und klar zwischen sachlicher Information durch einen Arzt und Werbung unterscheiden wolle. Um das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu wahren, müsse sie Zugang zu sachlichen Informationen haben.

Cornelia Möhring (Die Linke): Frauen wollen selbstbestimmt entscheiden, ob sie abtreiben

 

Der frauenpolitischen Sprecherin und stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion Die Linke, Cornelia Möhring, zufolge, werden Frauen, die sich in einer Notlage befinden, Hürden in den Weg gelegt. Jede vierte Frau in Deutschland sei bereits einmal in ihrem Leben in dieser Situation gewesen. Bei den Beratungsstellen würden ihr je nach Bundesland keine Ärzte oder Kliniken genannt, wo sie abtreiben könnte. Der Bundestag sei verantwortlich, dass das Recht auf Gesundheit durchgesetzt werde. Frauen wollten selbstbestimmt entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austragen. Voraussetzung dafür sei die Abschaffung von 219a.

 

Frauke Petry (fraktionslos): Es gibt bereits jetzt genügend Informationen

 

Frauke Petry (fraktionslos) kritisierte, dass Möhring die Situation des Kindes völlig ausblende. Zudem gebe es keinen Mangel an Information. Der Paragraf sei notwendig, weil er sich zum Anwalt der ungeborenen Kinder mache und damit die schwächste Form des Lebens schütze.

 

„Für das Kind steht alles auf dem Spiel“

 

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) sagte, dass man bei dem Thema nicht nur über die Frauen und ihre Freiheit und Emanzipation reden könne: „Für das Kind steht alles auf dem Spiel.“ Silke Launert (CDU) erinnerte an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, nach der eine Abtreibung grundsätzlich als Unrecht anzusehen und verboten sei. Es sei die Aufgabe des Bundestags, das im allgemeinen Bewusstsein zu halten. Abtreibung sei kein Normalfall: „Werbung für Tabak wollen wir verbieten, Werbung für Abtreibung legalisieren: Das verstehe, wer will.“ Das Amtsgericht Gießen hatte im November die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert hatte. Anschließend war es zu einer breiten Debatte über die Abschaffung des Paragrafen gekommen. Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig; sie bleiben jedoch gemäß Paragraf 218 des Strafgesetzbuches in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten nach einer bescheinigten Beratung straffrei.


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