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Hunderte Pfarrer in Württemberg sagen Nein zur Homo-Trauung


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Hunderte Pfarrer in Württemberg sagen Nein zur Homo-Trauung

 

 

 

 

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Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Frank Otfried July. Foto: ELKWUE/EMH

Stuttgart (idea) – In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg haben sich bisher 324 Pfarrer, Vikare und Theologiestudenten verpflichtet, homosexuelle Partnerschaften weder zu segnen noch zu trauen (Stand 27. November). Darunter sind auch Dekane und ehemalige Mitglieder der Kirchenleitung. Die Theologen unterzeichneten eine Stellungnahme, die an Landesbischof Frank Otfried July (Stuttgart), das Kollegium des Oberkirchenrates und die Landessynode gesandt wurde. Die Synode wird auf ihrer Tagung am 29. November in Stuttgart in geheimer Abstimmung entscheiden, ob sie homosexuelle Lebensgemeinschaften segnen oder trauen wird. Dazu liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Der linksliberale Gesprächskreis „Offene Kirche“ fordert, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab dem 1. Januar kirchlich getraut werden können. Der Oberkirchenrat ist gegen eine Trauung, spricht sich aber dafür aus, dass die rund 1.300 württembergischen Kirchengemeinden künftig selbst darüber bestimmen können, ob sie solche Partnerschaften in Gottesdiensten öffentlich segnen.

 

Unterzeichner: Wir sind in unserem Gewissen an die Bibel gebunden

 

Die Stellungnahme verantwortet ein Initiativkreis. Er besteht unter anderen aus dem Pfarrerehepaar Friederike und Matthias Deuschle (Herrenberg-Kuppingen) sowie ihren Kollegen Martin Flaig (Gärtringen), Heidi Fuchs (Nufringen), Michael Lang (Jettingen-Unterjettingen) und Sabine Schmalzhaf (Gäufelden). Wie Matthias Deuschle auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte, gehören zu den Unterzeichnern 190 aktive Pfarrer, 75 Ruhestandspfarrer und 15 Vikare. Die Theologen sehen sich der Erklärung zufolge von der Bibel her „nicht dazu ermächtigt“, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu segnen oder zu trauen: „Da wir in unserem Gewissen an die Schrift gebunden sind, werden wir unabhängig von der Entscheidung der Synode weder das eine noch das andere tun.“ Zugleich betonen die Unterzeichner, dass es wichtig sei, in der Seelsorge jedem offen und wertschätzend zu begegnen: „Dies gilt selbstverständlich auch für gleichgeschlechtlich empfindende Menschen, ganz unabhängig davon, wie sie ihre Sexualität leben.“

 

Kommt ohne Kompromiss die Segnung „außerhalb der kirchlichen Ordnung“?

 

Aber auch Befürworter einer Segenshandlung wandten sich an die Synode, darunter der Ephorus (Leiter) des Evangelischen Stifts Tübingen, der Kirchenhistoriker Prof. Volker Henning Drecoll. Er vertritt in seinem Schreiben die Ansicht, dass es ein „starkes, negatives Signal“ wäre, die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nicht zu ermöglichen: „Negativ, weil in unserer heutigen Gesellschaft die Ehe auch für Gleichgeschlechtliche möglich ist.“ Im Blick auf den Kompromissvorschlag, die Entscheidung über eine Segnung dem jeweiligen Pfarrer zu überlassen, schreibt Drecoll: „Sollte dieser oder ein ähnlicher Kompromiss nicht gefunden werden, ist zu befürchten, dass die Lebenswirklichkeit eben ihren Gang geht – neben oder ganz außerhalb der kirchlichen Ordnung.“


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Keine kirchliche „Homo-Trauung“ in Württemberg

 

 

 

 

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Die württembergische Landessynode bei ihrer Tagung am 28. November in Stuttgart. Foto: idea/Schillinger

Stuttgart (idea) – Gleichgeschlechtliche Partnerschaften können sich auch künftig in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg nicht kirchlich trauen lassen. Das entschied die Synode bei ihrer Tagung am 28. November in Stuttgart. Von den anwesenden 97 Synodalen lehnten 59 den Gesetzesvorschlag der linksliberalen „Offenen Kirche“ ab, gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab dem 1. Januar kirchlich zu trauen. 36 Kirchenparlamentarier stimmten dafür, zwei enthielten sich.

 

Landesbischof wirbt für öffentliche Segnung

 

Eine Entscheidung, ob die rund 1.300 Gemeinden der Landeskirche gleichgeschlechtliche Partnerschaften künftig öffentlich segnen können, steht noch aus. In erster Lesung fand der Gesetzesvorschlag die benötigte einfache Mehrheit. Die zweite Lesung findet am 29. November statt. Der Gesetzesvorschlag braucht dann eine Zwei-Drittel-Mehrheit (66 Stimmen) der Synodalen. Landesbischof Frank Otfried July (Stuttgart) plädierte vor der Synode für die öffentliche Segnung. Der Oberkirchenrat habe den Entwurf einmütig beschlossen. Er sieht vor, dass einer öffentlichen Segnung der Kirchengemeinderat mit einer Dreiviertelmehrheit und der Pfarrer zustimmen müssen. Kirchengemeinden, die das ermöglichen wollen, müssen selbst aktiv werden. Außerdem werde es einen umfassenden Gewissensschutz für Pfarrer geben.

 

Frage polarisiert auch Pfarrer

 

Die Bibel kenne im Gegensatz zum Staat nur die Ehe zwischen Mann und Frau, so July. „Wir sehen darin keine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher, verheirateter Paare, sondern eine besondere Betonung der Ehe zwischen Mann und Frau.“ July beklagte, dass die Frage nach einer öffentlichen Segnung oder kirchlichen Trauung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch die Pfarrer sehr polarisiert habe. Dabei stehe hier nicht „Glaube gegen Unglaube, Bibeltreue gegen Bibelvergessenheit und auch nicht Barmherzigkeit gegen Fundamentalismus“. Der Gesetzesvorschlag ermögliche den württembergischen Kirchengemeinden in „evangelischer Freiheit“, es entweder bei der bisherigen Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in nichtöffentlichem Rahmen zu belassen oder die Paare öffentlich zu segnen.

 

„Offene Kirche“: Landeskirche diskriminiert gleichgeschlechtliche Partnerschaften

 

Der Leiter des Gesprächskreises „Offene Kirche“, Prof. Martin Plümicke (Reutlingen), warf dem Oberkirchenrat vor, dass sein Gesetzesvorschlag „vor Diskriminierungen strotze“: Wer die Ehe zwischen Mann und Frau bevorzuge, grenze andere aus. „Württemberg soll sich hier zur Speerspitze gegen die Diskriminierung machen.“

 

„Vorschlag nimmt unterschiedliche Überzeugungen ernst“

 

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Christian Heckel (Sigmaringen), von der Gruppe „Evangelium und Kirche“ hält den Entwurf des Oberkirchenrats für keinen „Kompromiss auf halbem Wege“, sondern ein „Eingeständnis, dass es in der betreffenden Frage an einer Einheit im Bekenntnis der Kirche – jedenfalls derzeit – fehlt“. Das zeige sich darin, dass eine Handreichung zu einer öffentlichen Segnung mit einer Zweidrittelmehrheit der Synodalen bei ihre nächsten Tagung verabschiedet werden müsse. „Der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt eine Lösung auf, die unterschiedliche Überzeugungen ernst nimmt.“

 

„Lebendige Gemeinde“: Trausegen nur für die Ehe zwischen Mann und Frau

 

Nach Ansicht des Vorsitzenden des größten Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“ (43 Sitze), Dekan Ralf Albrecht (Nagold), segnet Gott „die Ehe von Mann und Frau in besonderer Weise. Der Trausegen ist ein einzigartiger Segen für die eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau. Er kann darum nicht auf eine andere Lebensform eins zu eins übertragen werden.“ Deshalb könne der Gesprächskreis einer öffentlichen Segnung, wie vom Oberkirchenrat vorgeschlagen, nicht zustimmen.

 

„Offene Kirche“: Segen kann die Kirche nicht verwehren

 

Laut Pfarrerin Elke Dangelmaier-Vincon (Ludwigsburg) vom Leitungskreis des linksliberalen Gesprächskreises „Offene Kirche“ (32 Sitze) kann die Kirche gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die verbindlich zusammenleben wollen, den öffentlichen Segen nicht verwehren. Christen hätten ihre Ethik immer wieder neu justiert, beispielsweise bei ihrer Haltung zur Sklaverei. „Wir stimmen dem Vorschlag des Oberkirchenrates schweren Herzens zu, weil wir einen kleinen Fortschritt ermöglichen wollen“, sagte die Theologin.

 

„Evangelium und Kirche“: Segnung ist keine Bekenntnisfrage

 

Laut dem Sprecher des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche“ (14 Sitze), Dekan Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm), ist eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften keine Bekenntnisfrage und berührt nicht die Christologie. Die Segnung als auch deren Ablehnung lasse sich theologisch begründen. Wichtig sei, dass jeder Pfarrer seinem Gewissen frei folgen könne. Deshalb stimme man dem Vorschlag des Oberkirchenrates zu.

 

„Kirche für morgen“: Die Bibel lehnt Segnung nicht ab

 

Den Angaben von Diakon Götz Kanzleiter (Ostelsheim/Nordschwarzwald) vom Gesprächskreis „Kirche für morgen“ (7 Sitze) zufolge hat sich die Gruppierung in den vergangenen Jahren intensiv mit den biblischen Texten zum Thema Homosexualität auseinandergesetzt. „Aus unserer Sicht rechtfertigt die Exegese dieser Bibelstellen keine abschließende Ablehnung einer Segnung gleichgeschlechtlich liebender Paare.“ Die württembergische Landeskirche hat 2,1 Millionen Mitglieder in rund 1.300 Gemeinden.


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Evangelikale begrüßen Nein zur „Homo-Segnung“ in Württemberg

 

 

 

 

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Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb. Foto: idea/kairospress

Stuttgart/Hamburg (idea) – Führende Repräsentanten der theologisch konservativen Protestanten haben die Entscheidung der württembergischen Landessynode begrüßt, keine öffentlichen Segnungen homosexueller Partner zu erlauben. Ein Gesetzesvorschlag des Oberkirchenrates, eine solche Handlung unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen, erhielt am 29. November nicht die in der zweiten Lesung erforderliche Zweidrittelmehrheit. Von 96 Synodalen stimmten 62 dem Vorschlag zu, 33 lehnten ihn ab, einer enthielt sich. Für eine Zweidrittelmehrheit wären 64 Jastimmen nötig gewesen. Zuvor hatte die Synode mit deutlicher Mehrheit einen Gesetzesvorschlag der linksliberalen „Offenen Kirche“ abgelehnt, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu trauen. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), schrieb auf Facebook: „Ich bin dankbar für die gute Entscheidung und damit hilfreiche Klarheit der Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.“ Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte Steeb weiter, dass sich die theologische und kirchenrechtliche Unterscheidung zwischen einer Segnung und einer Trauung homosexueller Partner in der Öffentlichkeit ohnehin nicht vermitteln ließe. Aber noch wichtiger sei, „dass wir nicht nach unserem Gutdünken entscheiden können und dürfen, was wir gerne segnen wollen“. Mit dem früheren württembergischen Landesbischof Theo Sorg (1929–2017) halte er vielmehr daran fest: „Kirche kann nicht segnen, was Gott nicht segnet.“ Und das gelte eben auch dann, „wenn wir damit gegen die öffentliche und vor allem veröffentlichte Meinung stehen“.

 

Bekennende Gemeinschaften: Ein ermutigendes Zeichen über Württemberg hinaus

 

Die Konferenz Bekennender Gemeinschaften in den evangelischen Kirchen Deutschlands äußerte sich ebenfalls lobend: „Dieser Beschluss ist ein ermutigendes Zeichen für an Bibel und Bekenntnis gebundene Christen weit über Württemberg hinaus“, äußerte der Vorsitzende des Zusammenschlusses, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg). „Was die Bibel Sünde nennt, darf die Kirche nicht öffentlich segnen.“ Er würdigte zugleich, dass Gemeindemitglieder in Württemberg die Synode direkt wählen können. Dieses Wahlrecht legitimiere und repräsentiere „eindeutiger und klarer die gottesdienstliche Gemeinde und glaubenskonservative Christen“. Es sei damit ein Vorbild für andere Landeskirchen.

 

Bekenntniskreis Baden: „Hochachtung“ für Synodale, die dem Druck widerstanden

 

Der Bekenntniskreis Baden drückte seine „Hochachtung“ für die Synodalen aus, die sich dem Kompromissvorschlag der Kirchenleitung verweigert hätten. „Sie haben auf diese Weise theologisch wie kirchlich unbestechlich gehandelt und sich weder von politisierendem Druck noch von ganz gehässigen Kommentaren bestimmen lassen“, erklärte Pfarrer i. R. Rolf-Alexander Thieke (Uhldingen am Bodensee) für den Bekenntniskreis. In ihm haben sich Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Baden zusammengeschlossen. Die badische Landessynode hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass dort gleichgeschlechtliche Partner getraut werden können.

 

Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche: Diskriminierung ist niemals christlich

 

Dagegen kritisierte die „Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche“ die Entscheidung in Württemberg. Man sei „bestürzt“, dass die Synode „noch nicht einmal“ den Kompromissvorschlag des Oberkirchenrates akzeptiert habe, erklärte der Pressesprecher der Arbeitsgruppe, Markus Gutfleisch (Recklinghausen). Die Evangelikalen hätten jede Veränderung verweigert. Die Arbeit „für die volle Akzeptanz und kirchenrechtliche Gleichstellung“ gehe in Württemberg weiter. Gutfleisch: „Das Ziel ist die Trauung lesbischer und schwuler Paare im Gottesdienst.“ Diskriminierung sei „niemals christlich“.


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