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Schweiz ergreift Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Abtreibungen


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Rolf

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Schweiz ergreift Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Abtreibungen

 

 

 

 

Veröffentlicht: 16. Oktober 2017 | Autor:

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Der Schweizer Bundesrat arbeitet an einem Gesetz, wonach die Bekanntgabe des Geschlechts durch den Arzt bis zum Ablauf der Frist für eine straffreie Abtreibung ausdrücklich verboten sein soll. Das berichtet die katholische Zeitung „Die Tagespost“ (DT).

 

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Der DT zufolge berichteten Schweizer Ärzte, dass der Wunsch nach vorgeburtlicher Geschlechterselektion steige. Schätzungsweise komme es in der Schweiz jährlich zu rund 100 Abtreibungen aufgrund des „falschen“ Geschlechts.

 

Wie das Blatt weiter schreibt, verschärften neue, unkomplizierte genetische Tests das Problem. Tatsächlich kann das Geschlecht mittels nicht-invasiver Bluttests bereits in der neunten Schwangerschaftswoche und damit wesentlich früher festgestellt werden als bei einer Ultraschalluntersuchung.

 

Erhebungen der vergangenen Jahre zeigten, dass trotz Verboten die Praxis des „Genderzids“ in Industrienationen weiter verbreitet sei als bisher angenommen.

 

In Deutschland verbietet das Gendiagnostik-Gesetz, das Ärzte Eltern das Geschlecht eines ungeborenen Kindes vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche mitteilen.

 

 

Quelle: Newsletter der ALfA


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