Regenbogenflaggen vor Rathaus sorgen für Unmut
Ansbach (idea) – Für Unmut unter theologisch konservativen Protestanten sorgte jetzt die Beflaggung vor dem Bezirksrathaus im fränkischen Ansbach. Aus Anlass des Christopher Street Days (CSD) wollten zwei Bezirkspolitiker ein Zeichen für Toleranz und Akzeptanz verschiedener Lebensformen setzen. Deshalb hissten der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bezirkstag, Bezirksrat Peter Daniel Forster, und Bezirkstagspräsident Richard Bartsch (ebenfalls CSU) gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Fördervereins CSD Nürnberg, Dieter Barth, vor dem Bezirksrathaus in Ansbach zwei Regenbogenfahnen. Die Idee zu der Aktion hatte Forster. „Für einen CSU-Politiker ist das nicht selbstverständlich“, sagte er der Fränkischen Landeszeitung. „Da muss man dann auch mal Verantwortung übernehmen und nach außen zeigen, wir gehen jetzt einen mutigeren Schritt nach vorne. Wir wollen ein Zeichen setzen für Toleranz und Vielfalt.“ Bezirkstagspräsident Bartsch fügte hinzu: „So wie der Herrgott uns geschaffen hat, sind wir Menschen unterschiedlich. Das sollen diese Fahnen zeigen und viele zum Nachdenken bringen.“
Kirchliche Sammlung zeigt sich „verwundert und empört“
Das taten die Regenbogenflaggen offenbar. „Ich bekam in den vergangenen Tagen zahlreiche Anrufe und Emails von engagierten Christen aus der Region, die wissen wollten, was das zu bedeuten habe“, sagte der Vorsitzende der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern, der Religionspädagoge Andreas Späth (Windsbach bei Ansbach), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Späth ist auch im Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU engagiert. Er hat kein Verständnis für die Aktion: „Ich bin verwundert und empört über dieses Vorgehen.“ Er sei sich nicht sicher, ob Regenbogenflaggen vor einem Bezirksrathaus mit der Flaggenordnung des bayerischen Innenministeriums in Einklang zu bringen sind. Laut der Flaggen-Verwaltungsordnung des Freistaats Bayern dürfen an öffentlichen Gebäuden nur Bundes-, Europa- und Landesfahne gehisst werden. Wie der stellvertretende Pressesprecher des bayerischen Innenministeriums, Martin Scholtysik (München), auf Anfrage von idea sagte, gelten diese Vorschriften nicht für Kommunen: „Die kommunalen Gebietskörperschaften entscheiden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts über die Art und Weise der Beflaggung ihrer Dienstgebäude in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.“ Das Hissen der Regenbogenflagge sei daher rechtlich nicht zu beanstanden.